Es war ruhig geworden um eine gesetzliche Möglichkeit zu Sitzungen des Gemeinderats (und auch der Kreistage) mittels Videokonferenz. Nun liegt aber ein Gesetzentwurf vor. Der geht am kommenden Mittwoch (29. April 2020) in der 117. Sitzung des Landtags Baden-Württemberg in erste Lesung.

Damit kommt der Entwurf zumindest schon einmal aus den Regierungsfraktionen, was seiner Annahme prinzipiell förderlich sein dürfte. Er beinhaltet auch keineswegs eine generelle Möglichkeit zu Videokonferenzen, sondern stellt daran hohe Schranken: so sollen sie nur in besonderen Notsituationen gestattet sein, oder zu Dingen die Bürgermeister*in ohnehin als Eilentscheidung treffen könnte. Immerhin wird die Corona-Krise zumindest in der Begründung explizit als Notfall genannt, damit dürfte die Anwendbarkeit in der aktuellen Lage gegeben sein.
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