Baden-Württemberg wird bis zum Wochenende die Vereinbarungen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz in Landesrecht umsetzen. Klar ist: der Winter-Lockdown geht weiter. Die Maßnahmen werden sogar verschärft. Baden-Württemberg bleibt allerdings in mindestens zwei Punkten hinter den bundeseinheitlichen Regeln zurück.
Diese Corona-Maßnahmen plant Baden-Württemberg ab 11. Januar. Genaue Details sind vermutlich erst am Wochenende bekannt. Auf Grafik klicken für großes Bild! (Grafik: Land Baden-Württemberg)
Anders als bundesweit vereinbart, möchte Baden-Württemberg
die Grundschulen möglichst bereits am 18. Januar öffnen – hier scheint sich Hardlinerin Eisenmann durchzusetzen (allerdings soll die Öffnung von der Pandemieentwicklung abhängen)
die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15km um den Wohnort zunächst nicht umsetzen
Am heutigen Montag gab es zwei neue Corona-Infektionen. Schön ist, dass die Zahl wieder mal sehr niedrig ist. Grund zum Jubeln ist es aber leider nicht. Montags sind die Werte immer sehr niedrig, da dann scheinbar noch keine Ergebnisse vom Wochenende vorliegen. Letzte Woche waren es beispielweise sechs. Die Sieben-Tage Inzidenz im Kreis liegt heute bei 176,7. Sie wird morgen nur leicht fallen.
Das Landratsamt des Main-Tauber Kreises hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass bei „konsequentem Masktentragen“ ein „Verzicht auf Quarantäne-Anordnung“ möglich sei. Dabei wird allerdings ausdrücklich auf die Situation an Schulen abgestellt.
Korrektes und konsequentes Tragen von Masken scheint nach einer Pressemitteilung des Main-Tauber Kreises Auswirkungen auf die Notwendigkeit von Quarantäne zu haben. (Foto: Rainer Gerhards)
Es ist allerdings wenig einsichtig, warum eine solche Regelung nur für Schulen gelten sollte. Insofern darf man vermuten, dass mit gleicher Argumentationskette auch in anderen Situationen das nachweislich korrekte und konsequente Tragen von Masken einen Einfluß auf Quarantäneentscheidungen haben muss. Hier finden Sie die Details – zur Sicherheit im Originaltext.
Bei konsequentem Maskentragen ist Verzicht auf Quarantäne-Anordnung möglich
Nachdem in den weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts eingeführt wurde, wird dies durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bei der Einstufung von Kontaktpersonen berücksichtigt.
„Weiterhin findet in jedem Fall eine gewissenhafte Überprüfung statt, ob Quarantänen sein müssen oder nicht“, fasst Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona zusammen. „Wenn in einer Schule ein Infektionsfall auftritt, kann nunmehr jedoch unter bestimmten Umständen auf die Anordnung von Quarantänen für ganze Klassen verzichtet werden – und zwar dann, wenn im infektiösen Zeitraum alle Beteiligten im Unterricht und in den Pausenzeiten jederzeit Maske getragen oder den Mindestabstand eingehalten haben.“
Wenn in bestimmten Situationen in der Schule auf das Tragen von Masken verzichtet wurde – beispielsweise im Sportunterricht – und eine Person in dieser Zeit infektiös war, müssen dagegen weiterhin Quarantänen für ganze Klassen oder Klassenteile angeordnet werden. Insbesondere beim Verzicht auf die Anordnung von Quarantänen muss in der Folgezeit der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse sowie ihrer Lehrkräfte genau beobachtet werden, ob nicht wider Erwarten doch Symptome auftreten, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten. Dann wird sofort eine Testung veranlasst.
„Wenn die inzwischen eingeführte Verpflichtung zum konsequenten Tragen von Masken auch während des Unterrichts nicht berücksichtigt wird, ist diese Verpflichtung im Grunde obsolet“, ergänzt Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug. „Wir wissen aber, dass richtig getragene Mund-Nasen-Bedeckungen das Risiko einer Ansteckung wirksam und deutlich verringern, insbesondere wenn man selbst und das Gegenüber mitmacht. Dabei müssen sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt sein, denn Halbmast hilft nix!“. Unbestreitbar sei es nicht immer angenehm, für längere Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Aber diesen Beitrag müssen wir alle gemeinsam leisten, um das Infektionsgeschehen bestmöglich zu begrenzen.“
Entscheidenden Einfluss auf die Einstufung von Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt hat die Frage, wann die infizierte Person ansteckend geworden ist. Wenn eine Person nachgewiesenermaßen mit dem Coronavirus infiziert ist und Symptome zeigt, wird gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts davon ausgegangen, dass sie bereits zwei Tage vor dem Auftreten der Symptome infektiös, also ansteckend, war.
Lüften und Luftreinigung bekommt in Corona-Zeiten sehr viel Aufmerksamkeit. Macht es wirklich einen so großen Unterschied? Wir haben ein Experiment im (Home)-Office gemacht und zeigen hier konkret die Auswirkungen.
Viel CO2 schadet der Gesundheit – immer. Hinzu kommt: wo viel CO2 ist, kann auch entsprechend viel Corona in der Luft sein, sofern ein infektiöser Mensch anwesend ist. Hier in der Grafik die CO2-Belastung im Homeoffice bei verschiedenen Arten der Lüftung. Genaueres dazu im Text. (Grafik und Daten: Rainer Gerhards) Klick für große Grafik!„Richtiges Lüften und wie man es machen kann – ein Experiment“ weiterlesen
Um es direkt zu sagen: nur die sieben-Tage-Inzidenz zu betrachten ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Daher betrachte ich bei meinen Bewertungen des Risikos für den Main-Tauber Kreis auch einige (wenige) andere Faktoren.
In meinen Berichten rund um das Corona-Virus an der Tauber geben ich oft auch Hinweise darauf, wie ich die die Lage einschätze. Eine kurze Begründung steht zwar immer mit dabei. Transparenz ist aber gerade in der Pandemie sehr wichtig, daher hier einmal kurz, wie ich zu meiner Risikoeinschätzung komme.
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