Der Kreiswahlausschuss hat kürzlich das endgültige Wahlergebnis der Europawahl am 9. Juni im Main-Tauber-Kreis festgestellt und über die Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände entschieden. „Das Wahlrecht im demokratischen Rechtsstaat hat zwei Grundpfeiler: einerseits die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe und andererseits das Prinzip der öffentlichen Kontrolle des Ergebnisses, das durch den Kreiswahlausschuss als unabhängige Instanz sichergestellt wird“, sagte Erster Landesbeamter Florian Busch in seiner Funktion als stellvertretender Kreiswahlleiter.
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