Informationsveranstaltungen online durchführen

Informationsveranstaltungen sind gerade in Corona-Zeiten schwierig als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Als gute Alternative bietet sich eine Online-Veranstaltung an. Damit das klappt, sollte aber Einiges beachtet werden.

Informationsveranstaltungen „vor Ort“ sind in Corona-Zeiten schwer durchzuführen. Selbst wenn die Verbote gelockert würden. Auf dem Bild sieht man eine Veranstaltung der Energieagentur in Tauberbischofsheim. Man stelle sich diese mit dem gebotenen Sicherheitsabstand von 1,5m zwischen den Zuhörern vor. Das wäre schlichtweg nicht realisierbar. Deutlich Problemloser geht es Online. (Foto: Rainer Gerhards)

Übrigens ist es auch in „normalen“ Zeiten durchaus Vorteilhaft, Info-Veranstaltungen nicht nur als Präsenz-Veranstaltung durchzuführen. Denn nicht Alle können zur angegebenen Zeit am Versammlungsort sein. Eine ergänzende Aufzeichnung oder Online-Teilnahmemöglichkeit bietet sich dann an. Übrigens sind Online-Veranstaltungen auch dann für Klima- und Naturschutz sehr nützlich, wenn Teilnehmer aus einem weiteren Umfeld angesprochen werden.

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Baden-Württemberg: Richtlinie für Öffnung des Einzelhandels am 20. April 2020

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat soeben ihre Vorgaben für die Öffnung des Einzelhandles in Corona-Zeiten konkretisiert. Hier finden Sie die Details.

Einkaufen (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
Einkaufen soll ab 20. April 2020 in Baden-Württemberg wieder in etwas größerem Umfang möglich sein. Und zwar eben nicht nur für Lebensmittel. (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
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Baden-Württemberg: einige Details zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Baden-Württembergs Landesregierung hat heute nochmal einige Erklärungen und erste Detailinformationen zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen gegeben. Hier finden Sie einen Überblick über uns wichtig erscheinende Fakten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Pressekonferenz am 16.04.2020 (Foto: YouTube Kanal der Landesregierung Baden-Württemberg)

Ministerpräsident Winfried Kretschmann weist darauf hin, dass die Hochschulen in Baden-Württemberg ab 20.04. wieder öffnen werden, allerdings nur im Hinblick auf virtuelle Lehre (also ohne physische Präsenz).

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Corona-Wiedereröffnung in Deutschland: Text des Beschlusses von Bund und Ländern

Bund und Länder haben sich gestern über die gemeinsamen Corona-Maßnahmen abgestimmt. Zur Informationen und dauerhaften Archivierung bieten wir hier den vollständigen Beschluss des Gremiums an. Er ist der entsprechenden Seite der Bundesregierung entnommen. Im Zweifel sei auf diese Seite verwiesen.

Grobüberblick über die Corona-Maßnahmen der Bund-Länder-Einigung vom 15.04.2020. In den einzelnen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg, kann es im Detail andere Regelungen geben. Beachten Sie diese unbedingt. (Quelle: bundesregierung.de)
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Baden-Württemberg: erste Corona-Lockerungen, Kontaktbeschränkungen mindestens bis 4. Mai

Erste sehr vorsichtige Corona-Lockerungen wird es in Baden-Württemberg geben. Die bisherige Kontaktsperre wird aber zunächst beibehalten werden. Viele Maßnahmen stehen in Verbindung mit dem 4. Mai 2020.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz (Archivbild: Landesregierung via YouTube)

Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen aus den Pressekonferenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

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Baden-Württemberg: Pressekonferenz der Regierung zusammen mit Jens Spahn

Jens Spahn besucht besonders von Corona betroffene Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg. Zusammen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und anderen Mitgliedern der Landesregierung gab es soeben eine Pressekonferenz.

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Hier seien einige wichtige Aussagen daraus aufgeführt.

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Auch der Artenschutz wird durch Corona etwas ausgebremst

Auch das Volksbegehren Artenschutz wird vom Corona-Virus ein wenig ausgebremst. Aufgrund der angespannten Lage hat sich die Landesregierung Baden-Württemberg entschieden, den Gesetzgebungsprozess ein wenig zu verzögern. Stellungnahmen können nun bis zum 28. April 2020 abgegeben werden.

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ muss sich noch ein wenig gedulden, das neue Artenschutz-Gesetz wird durch Corona verzögert. (Foto: Rainer Gerhards)

Grund dafür ist, dass diverse Verbände angehört werden müssen. Ohne das ist kein rechtssicheres Gesetzgebungsverfahren möglich. Durch die Corona-Krise sind allerdings viele Mitarbeiter gebunden, die Fristen zu knapp. Das ist sicherlich für das Volksbegehren Artenschutz und seine Unterstützer nicht schön – erscheint in der aktuellen Lage aber sinnvoll. Auch, damit das Gesetz künftig wirklich rechtlich „hält“.

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Kompromiss beim Volksbegehren Artenschutz

Seit dem 18. Dezember ist klar: es hat sich ein tragfähiger Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz finden lassen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehren Artenschutz wird somit nicht in Kraft treten. An seine Stelle tritt der mit allen Beteiligten ausgearbeitete Kompromiss.

Damit gelingt das, was von Anfang an zu vermuten war: ein Kompromiss tritt an Stelle der Maximalforderungen. Glaubt man den Pressemitteilungen des Volksbegehrens und den Berichten der Agrarpresse, so können die Beteiligten wohl ganz gut damit Leben. „Kompromiss beim Volksbegehren Artenschutz“ weiterlesen

Selbstfahrende Autos und 5G Mobilfunk

In der öffentlichen Diskussion hört man häufiger, dass die Einführung von flächendeckenden 5G Mobilfunknetzen Voraussetzung für autonomes Fahren sei (also selbstfahrende Autos).

Konzeptstudie selbstfahrendes Auto (Quelle: Wikipedia)

Diese Aussage stimmt so allerdings nicht. Das findet auch der angesehene VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.  Aber lassen Sie uns der Sache einmal auf den Grund gehen. Tatsächlich werden hier zwei Dinge miteinander vermischt:

  • das selbstfahrende Auto an sich
  • die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr

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