Seit dem 18. Dezember ist klar: es hat sich ein tragfähiger Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz finden lassen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehren Artenschutz wird somit nicht in Kraft treten. An seine Stelle tritt der mit allen Beteiligten ausgearbeitete Kompromiss.
Damit gelingt das, was von Anfang an zu vermuten war: ein Kompromiss tritt an Stelle der Maximalforderungen. Glaubt man den Pressemitteilungen des Volksbegehrens und den Berichten der Agrarpresse, so können die Beteiligten wohl ganz gut damit Leben. „Kompromiss beim Volksbegehren Artenschutz“ weiterlesen