Das Volksbegehren Artenschutz („Rettet die Bienen“) ist in aller Munde. Am 24. September beginnt die „heiße Phase“, die Unterschriftensammlung für das Voksbegheren. Viele fragen sich „soll ich zustimmen“? Besonders, nachdem nun auch einige Kritik aufkam. Auch ich habe mir die Frage gestellt – und intensiv recherchiert. Lesen Sie hier, warum ich unterschreiben werde.

Mein Standpunkt

Wer unterschreibt, stimmt nicht für ein verbindliches Gesetz. Vielmehr wird es zu Verhandlungen zwischen dem Team um das Volksbegehren und dem Parlament führen. Es ist zu erwarten, dass es dabei zu einem Kompromiss kommt. Man sich also irgendwo in der Mitte trifft.

Broschüre zum Thema aus 1980…

Fest steht: passieren muss etwas. Jetzt. Bereits seit über 40 Jahren ist das Problem bekannt. Und ebenso die Lösungen. Seit dieser Zeit hat sich nichts verbessert. Im Gegenteil – das Artensterben hat noch dramatisch zugenommen. Wir müssen also handeln.

Fazit für mich: Zustimmung zum jetzigen Volksbegehren bedeutet für mich eine politische Aussage:Ich bin dafür, den Artenschutz in Baden-Württemberg weiter zu stärken. Ich bin für die stärkere Förderung von Bioanbau und die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.Nicht weniger, aber auch nicht mehr, sagt die Unterschrift. Für die fachliche Diskussion der einzelnen Punkte des Gesetzesvorschlages ist es zu früh.

Warum sagt das „Pro Biene“ nicht? Ist für mich  klar: die wollen ihre Verhandlungposition nicht schwächen. Ich stelle mir das wie bei der jährlichen Lohnrunde vor: die Gewerkschaften wollen möglichst 15% mehr, die Arbeitgeber am liebsten weniger zahlen. Es gibt starke Worte und viel Tam-Tam. Zu guter Letzt trifft man sich dann bei einem vernünftigen Wert…

Nachtrag: mittlerweile geht das Volksbegehren auch „offiziell“ auf seine Kritiker zu. Ich sehe mich daher in meiner Meinung und Argumentation bestärkt.

Die Begründung

Wenn Ihnen der Text zu lang ist und sie mir „einfach so“ glauben: hier können Sie aufhören zu lesen. Wenn Sie aber gerne eine solide Begründung meiner Meinung hätten lesen bitte weiter!

Viel wird über die Inhalte des Volksbegehrens gestritten: 50% Bio-Anbau in der Landwirtschaft und ein umfassendes Verbot von Pflanzenschutzmitteln. Hier kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Ich persönlich halte einige der Forderungen im Detail auch für überzogen. Für mich sind das Maximalforderungen im Sinne des Tarifvertrags-Beispiels oben.

Schauen wir uns den Fall nun einmal in Ruhe an.

Das Rechtliche

Das Volksbegehren selbst informiert über den Ablauf auf seiner Homepage:

Ablauf Volksbegehren Artenschutz (Screenshot v. 12.08.2019)

Die Initiative ist ein Volksbegehren nach Art. 59 (3) der Verfassung Baden-Württemberg. Es läuft in vier Schritten ab:

  1. Der Antrag
    Dazu braucht es Unterschriften von  Unterstützern. Die sind mehr als ausreichend erbracht. Die Zulassung dürfte damit lediglich eine Formfrage sein.
  2. Das eigentliche Volksbegehren
    Darum geht es demnächst. Hier sind Unterschriften zu sammeln – fast 800.000. Gelingt das innerhalb von 6 Monaten, geht das Volksbegehren an das Parlament.
  3. Im Parlament wird des Volksbegehren beraten
    Das steht zwar nicht genau so im Gesetz, macht aber natürlich sinn. Dabei werden sicher auch Fachausschüsse und sonstige Fachleute gehört. Im Endergebnis muss das Parlament sich entscheinden den Gesetzentwurf entweder unverändert anzunehmen oder aber abzulehnen. Veränderungen, auch kleine, gelten als Ablehnung.
  4. Bei Ablehnung: der Volksentscheid
    Wird der Gesetzentwurf abgelehnt, dann kommt es zur verbindlichen Abstimmung. Das ist in Art. 60 (1) der Landesverfassung geregelt. Die Schwelle hier liegt deutlich höher: mindesten 1,5 Millionen Menschen müssen diesmal unterschreiben – und die Mehrheit muss dafür sein. Beim Volksentscheid kann das Parlament auch einen Gegenentwurf vorlegen.

Kommt es zur Volksentscheid (Schritt 4) und geht der verloren, dann wird der Gesetzentwurf gar nicht angenommen.

Detaillierte und aktuelle Informationen zum Verfahren von Volksabstimmungen in Baden-Württemberg finden sich auch bei der Landeszentrale für politische Bildung.

Insekten bilden die Nahrungsgrundlage für viele Vogelarten.

Was bedeutet das nun?

Ich gehe davon aus, dass die erforderlichen Unterschriften für das Volksbegehren zusammen kommen. Der „Knackpunkt“ liegt meiner Meinung nach bei Punkt 3, der Beratung im Parlament.

Das Parlament

Denken wir nun einmal politisch: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Parlament dem Gesetzentwurf unverändert zustimmt? Nehmen wir mal an, es gäbe eine breite Mehrheit dafür. Der Gesetzentwurf ist schon seit einiger Zeit bekannt. Wäre die Parlamentsmehrheit vorhanden, könnte das Gesetz bereits heute beschlossen werden. Das Volksbegeheren wäre dann gar nicht mehr erforderlich. Das wäre der einfachste Weg.

Warum wird der wohl nicht gegangen? Meine Meinung: im Parlament existiert  keine Mehrheit für den Entwurf. Angesichts der Kritik halte ich persönlich es auch für sehr unwahrscheinlich, dass sich eine breite Mehrheit durch ein erfolgreiches Volksbegehren finden wird. Eine unveränderte Annahme ist damit, zumindest aus meiner Sicht, äußerst unwahrscheinlich.

Ein erfolgreiches Volksbegehren erzeugt allerdings politischen Druck. Eine pauschale Ablehnung „des Volkes Stimme“ erscheint mir nicht denkbar. Auch in Bayern hat es ja bereits Verhandlungen gegeben, noch bevor das bayrische Volksbegehren offiziell erfolgreich war. Ich erwarte etwas ähnliches in Baden-Württemberg.

Schutzfläche bei Großrinderfeld

Die Initiatoren „pro Biene“

Warum aber sollten die Initiatoren des Volksbegehrens hier mitmachen? Hier kommt Schritt4, der Volksentscheid ins Spiel. Dabei müssten erneut Unterschriften gesammelt werden. Die doppelte Anzahl. Ausserdem würde vermutlich ein Gegenentwurf des Landtages mit zur Wahl stehen.

Vermutlich würde dann auch ein weit heftigerer Wahlkampf einsetzen. Und die bereits jetzt schon sehr aktiven Gegner des Volksbegehrens würden ihre Aktivität sicherlich nochmal deutlich erhöhen. Die Gegner verfügen vermutlich auch über deutlich mehr Geld. Ausserdem könnte auch der eine oder andere Befürworter abspringen – eben weil ihm manche Forderungen des Volksbegehrens doch zu extrem erscheinen. Fazit: meiner Meinung nach ist der Volksentscheid ein sehr hohes Risiko für „pro Biene“. Ein Risiko, das man dort vermutlich scheuen wird.

Eine mögliche Lösung

Halten wir fest: weder Parlament noch „pro Biene“ können ernsthaftes Interesse an einer Volksabstimmung haben. Was macht man in so einer Situation? Richtig: Verhandeln! Ich vermute also, dass sich Initiatoren des Volksbegeherens und Parlamentarier an einen Tisch setzen und nach einem Kompromiss suchen.

Bei diesen Verhandlungen ist es dann an der Zeit über alle Detailfragen zu sprechen. Ich gehe davon aus, dass mehr Artenschutz, mehr Förderung des Bio-Anbaus, mehr Biotopvernetzung und weniger Pestizideinsatz dabei heraus kommt. Ich denke aber auch, dass einige wohl nicht ganz unberechtigte Bedenken der Landwirte ebenfalls berücksichtigt werden. Und man sich somit letztlich „in der Mitte“ einigt. So wie es auch in Bayern passiert ist. Damit wäre viel erreicht.

Blühende Wiese im Schutzgebiet Brachenleite bei TBB

Geht das überhaupt?

Klar geht das – wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Der sture Blick in die Verfassung hilft hier nicht weiter.

Schauen wir einmal nach Bayern. Auch dort musste das Volksbegehren unverändert angenommen werden. Wurde es auch – für ein paar Minuten. Direkt danach wurde des sogenannte „Versöhnungsgesetz“ beschlossen. Die Vorberichterstattung des Bayrischen Rundfunks hat das schön beschrieben:

Sieben Wochen nach dem Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ haben die Landtagsfraktionen von CSU und Freien Wählern beschlossen, den Gesetzentwurf im Landtag unverändert anzunehmen. In einem weiteren Gesetz und in Ausführungsbestimmungen sollen aber kritische Punkte angepasst und geregelt werden. Es gebe eine Reihe fachlicher Fragen, die in dem Gesetzentwurf „nicht realistisch“ seien, erklärte Söder.

Das Versöhnungsgesetz war dabei kein „Wilder Coup“ des Parlaments sondern  das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Volksbegehren und bayrische Landesregierung. Entsprechend ist auch das dortige „Volksbegehren Artenvielfalt“ mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Bei uns könnte es vermutlich ähnlich laufen. Darüber hinaus gibt es bestimmt auch noch eine Reihe anderer Tricks und Kniffe. So könnte ich mir auch vorstellen, dass ein neues „Kompromissgesetz“ geschaffen wird und das hiesige Volksbegeheren den Antrag zurückzieht. Darüber spekuliert z.B. schon die FAZ.

Fazit: viele Wege führen nach Rom. Wenn ein Kompromiss gewollt ist, findet sich sicherlich auch ein geeigneter Weg.

Sandbiene im Garten.

Somit habe ich mir meine Meinung gebildet…

Ich muss natürlich nicht richtig liegen. Für mich persönlich ist aber klar: meine Zustimmung zum Volksbegehren ist primär eine politische Aussage. Ich hoffe, dass ich das verständlich dargelegt habe.

Was den konkreten Gesetzentwurf angeht: da kann ich manche Bedenken zumindest verstehen. Ganz ehrlich: alle Fachfragen nachvollziehen – das kann und will ich nicht. Zumindest im Moment nicht.

Ich bin aber auch überzeugt, dass ich das nicht muss: ich hoffe, dass das Volksbegehren gewonnen wird. Damit würde hinreichend politischer Druck ausgeübt, dass es zu einem guten Kompromiss kommen wird. Das genau möchte ich erreichen.

Deshalb unterstütze ich das Volksbegehren!

Ich bin überzeugt, dass wir unseren Kindern und allen weiteren Nachfahren eine intakte Natur erhalten müssen. Das Problem „Insektensterben“ ist seit mindestens 40 Jahren bekannt. Zum Positiven hat sich seitdem nichts entwickelt. Im Gegenteil – das Artensterben hat noch dramatisch zugenommen.

So wie wir heute vorgehen geht es nicht weiter. Daher müssen wir ein starkes Zeichen an die Politik richten. Das Volksbegehren ist hier genau das richtige Mittel. Ich werde daher für das Volksbegehren stimmen. Und ich bitte Sie, das gleich zu tun!

Bläuling
Nicht nur um Bienen geht es: ein Bläuling

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