Zulassung des Volksbegehrens (Foto: proBiene)
Zulassung des Volksbegehrens (Foto: proBiene)

Am 14. August 2019 war es soweit – das Volksbegehren Artenschutz wurde vom Innenministerium zugelassen. Das ist nicht nur ein Erfolg für den Artenschutz, sondern auch auch für die Direktdemokratie.

Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollen oder nicht.“ erklärte Innenminister Thomas Strobel. Denn das bisher bisher einzige landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg fand 1971 statt. Es hatte allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern die Auflösung des Landtags zum Gegenstand.

Wie geht es nun weiter?

Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche, also in der Zeit vom 19. bis 25. August, im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen – also spätestens am 25. September. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung endet voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, käme es rein formal zur Volksabstimmung. Ich persönlich bin jedoch überzeugt, dass zuvor ein Kompromiss gefunden wird.

Quellen