Auch das Volksbegehren Artenschutz wird vom Corona-Virus ein wenig ausgebremst. Aufgrund der angespannten Lage hat sich die Landesregierung Baden-Württemberg entschieden, den Gesetzgebungsprozess ein wenig zu verzögern. Stellungnahmen können nun bis zum 28. April 2020 abgegeben werden.

Grund dafür ist, dass diverse Verbände angehört werden müssen. Ohne das ist kein rechtssicheres Gesetzgebungsverfahren möglich. Durch die Corona-Krise sind allerdings viele Mitarbeiter gebunden, die Fristen zu knapp. Das ist sicherlich für das Volksbegehren Artenschutz und seine Unterstützer nicht schön – erscheint in der aktuellen Lage aber sinnvoll. Auch, damit das Gesetz künftig wirklich rechtlich „hält“.
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