Zulassung des Volksbegehrens (Foto: proBiene)
Zulassung des Volksbegehrens (Foto: proBiene)

Die Gemeinde hat nun die offizielle Bekanntgabe zum Volksbegehren Artenschutz („Rettet die Bienen“) veröffentlicht. Damit ist die notwendige Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Unterschriftensammlung in Großrinderfeld gegeben. Ein Auszug der Bekanntmachung mit allen wesentlichen Daten erschien im Gemeindeblatt. Der volle Text, inkl. Gesetzentwurf des Volksbegehrens, hängt in den Schaukästen der Gemeinde aus. Besonders erfreulich: diesmal wurde der Aushang auf auf die Internetseite der Gemeinde gestellt. Nur zur Sicherheit habe ich eine Kopie der Ausschreibung auch hier bei mir verfügbar.

Die Ausschreibung ist für alle wichtig, die sich im Rahmen des Volksbegehrens engagieren möchten. Ein Hinweis direkt vorab: wer Unterschriften sammeln möchte, muss den Unterzeichnern anbieten, den Gesetzentwurf zu lesen. Daher muss man ihn entweder per Papier oder elektronisch mit „dabei“ haben. Die Ausschreibung der Gemeinde beinhaltet den Gesetzentwurf. Ihn hier abzurufen und auf seinem Gerät zu speichern ist daher eine einfache Möglichkeit um ihn „immer parat zu haben“.