Wie ich bereits vermutet hatte, geht das Volksbegehren auf seine Kritiker in der Landwirtschaft zu. Seit Kurzem finden sich zwei interessante Dokumente im Presse-Bereich des Begehrens: zum Einen zum Selbstverständnis des Begehrens, zum Anderen eines über Pestizideinsatz in Schutzgebieten. Ich habe beide Dokumente bei mir lokal gespeichert und kann Sie bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Kurz und Knapp

Das Volksbegehren schlägt die Einrichtung eines „runden Tisches“ vor. Dort soll mit allen Beteiligten, vor allem den Landwirten, zusammen an einem Kompromiss gearbeitet werden. Ausserdem schlägt es sogenannte „Positivlisten“ für Pflanzenschutzmittel vor. Damit wären Ausnahmen für z.B. Obst- und Weinbau in Schutzgebieten mit viel geringerem Aufwand möglich.

Fazit: wie schon vermutet wird auf eine gute Lösung für alle Beteiligten hin gearbeitet. Die von den Gegnern genannten Horror-Szenarien sind nicht realistisch und werden es immer weniger.

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Runder Tisch

Die Unterlage zum Selbstverständnis empfiehlt ausdrücklich die Einführung eines „runder Tischs“: „Diese Maßnahmen sollen in einer Strategie münden, die den Landwirtinnen und Landwirten einen sowohl in zeitlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht gangbaren Weg weist. Dazu bedarf es spätestens am Ende des Volksbegehrens, wenn möglich aber auch schon währenddessen, eines „Runden Tisches“ oder einer Arbeitskreis-Systematik, um mit allen Betroffenen diese Maßnahmen zu erarbeiten.

Auch die Vereinigungen der Landwirte fordern bereits solche runden Tische. Ähnliches gab es auch in Bayern. Man nähert sich also an.

Ausnahmen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Auch beim Pestizideinsatz findet sich nun Vereinfachungen: „Diese Ausnahmen können im Einzelfall die Landkreise und im Generellen (für die jeweiligen Schutzgebiete) die Regierungspräsidien erlassen. Positivlisten geeigneter Mittel wären dabei ein praktikabler Weg, um bei diesem Verfahren unnötige Bürokratie zu vermeiden. Mit diesen Listen könnten in den Schutzgebieten Mittel zugelassen werden, unabhängig davon ob sie in der ökologischen oder in der konventionellen Landwirtschaft zum Einsatz kommen.

Dazu muss man wissen, dass immer schon im Gesetzentwurf Ausnahmen vorgesehen sind. Darauf weisen viele Gegner gar nicht hin. Die, die es tun, beklagen den vermuteten bürokratischen Aufwand. Denn die Genehmigungen müssen einzeln eingeholt werden. Auch ich denke, dass an diesem Argument etwas dran ist. Generelle Ausnahmen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Ich vermute, dass das einfach vergessen wurden (einer der „handwerklichen Fehler“).

Durch Positivlisten liesse sich das Verfahren stark vereinfachen und das besonders im Obst- oder Weinbau. Dort gibt es aus nachvollziehbaren Gründen unverzichtbare Pflanzenschutzmittel. Solche wie sie auch im Öko-Landbau angewendet werden dürfen. Hiefür könnten die Zulassungen durch die höhere Naturschutzbehörde (RP-Ebene) erteilt werden. Der Aufwand hält sich in Grenzen.

Bleibt die Frage: warum ändert man nicht direkt den Gesetzentwurf? Das ist einfach: man müsste ganz von vorne anfangen. So würde man nie zum Ziel gelangen. Darüber ist es nicht unüblich, dass Gesetze durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt werden. Diese konkretisieren dann, wie genau vorzugehen ist. Exakt das könnte mit den Positivlisten passieren.

Auf dem Weg zu einem sinnvollen Kompromiss…

Alles in allem bestärken mich die Entwicklungen auf beiden Seiten in meiner Meinung, dass es letztlich einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Interessenlagen geben wird. Das wird aber nur funktionieren, wenn den mächtigen Landwirtschaftsverbänden ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegenüber steht. Darum unterstütze ich das Bürgerbegehren.