Einstimmig hat der Gemeinderat Großrinderfeld sich entschieden, für den Erhalt des Bebauungsplanes „Flachslanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg“ kämpfen. Die gestrige Sitzung fand in der Aula der Grundschule vor vollem Haus statt.

Gut 50 interessierte Bürger hatten den Weg zur Sitzung gefunden. Und das, obwohl der Termin durch den heutigen Feiertag keineswegs ideal war (wie bereits berichtet ließ sich das nicht verhindern). Der Bebauungsplan steuert die Höhe von Windrädern und war 2017 Gegenstand eines Bürgerentscheids. Er steht einem aktuell beantragten hohen Windrad entgegen.

Worum geht es?

Zu Beginn der Sitzung führte Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Sven Schultheiß noch einmal in die Problematik ein und erklärte die Historie des Bebauungsplanes. Kurz gesagt: das Windrad wurde nicht genehmigt, der Investor legte dagegen Widerspruch ein und das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) gab diesem statt. Das RP hält unter anderem den Bebauungsplan für ungültig. Daraufhin wurde die Gemeinde Großrinderfeld vom Landratsamt aufgefordert Stellung zu nehmen, bzw. das Windrad zu genehmigen. Damit wurde die gestrige Sondersitzung des Gemeinderats notwendig. Zur Vorgeschichte und zur Problematik sei auch auf den entsprechenden Artikel verwiesen.

Im Vorfeld der Sitzung hatte Dr. Schultheiß sich eingehend mit der Situation befasst. Als Volljurist hat er sich seine eigene fundierte Rechtsauffassung bilden können und diese auch bereits seit geraumer Zeit auf der Homepage der Gemeinde Großrinderfeld veröffentlicht. Kurz gesagt: er widerspricht den Aussagen des RP. Zu den Details sei auf die Homepage der Gemeinde verwiesen [hier archiviert]. Aufgrund der Wichtigkeit der Thematik hat Schultheiß darüber hinaus Kontakt mit einem Fachanwalt aufgenommen und diesen um eine Einschätzung der Rechtslage gebeten. Der bestätigte die Meinung von Schultheiß.

Der Gemeinderat wurde im Vorfeld der Sitzung über die Sachlage informiert und hatte Gelegenheit, sich sachkundig zu machen und auf die Sitzung vorzubereiten. Aufgrund des zu erwartenden größeren Interesses in der Bevölkerung wurde eine Sondersitzung ohne sonstige Tagesordnungspunkte angesetzt und ein ausreichend großer Sitzungsraum (Aula der Grundschule) gewählt. Diese Rechung ging auch auf, war der Raum doch sehr gut gefüllt.

Bereits 10 Minuten vor der Sitzung war der Zuschauerraum gut gefüllt.

Die Beratung

Der Vorsitzende Schultheiß stellte die rechtlichen Möglichkeiten nochmals vor. Er wies darauf hin, dass die Gemeinde durch den Bescheid des RP in ihrem Recht, eigenes Ortsrecht zu erlassen, durch den Bescheid beschränkt würde. Daher habe man bereits in der jetzigen Phase ein eigenständiges Klagerecht gegen den Bescheid.

Er schlug vor, diesen Spielraum zu nutzen und Klage zu erheben. Darüber hinaus hatte Schultheiß vorgearbeitet und beim Landratsamt um Fristverlängerung für die geforderte Antwort der Gemeinde gebeten. Da es sich um einen komplizierten Fall handele und auch in anderen Fällen schon entsprechende Verlängerungen erteilt wurden, stimmte das Landratsamt zu. Man habe nun einen weiteren Monat Zeit, sich die Antwort zu überlegen. Kann die Klage rasch eingereicht werden, erübrigt sich die Antwort vorerst ganz. Sollte dies nicht gelingen, so Schultheiß, müsse man ggfs. gegen Ende des Monats (oder im frühen November) nochmals eine Gemeinderatssitzung zum Thema abhalten.

Die Stimmung im Gemeinderat war eindeutig: man wollte  sich dem RP nicht Widerstandlos fügen. Der seinerzeitige Bürgerentscheid habe den Willen der Bevölkerung eindeutig gezeigt und man wolle diesem folgen. Gemeinderat Walter Lutz wies darauf hin, dass der Windenergieerlass Baden-Württemberg einen Konsens mit der Bevölkerung fordere. Er können nicht erkennen, das dieser angestrebt würde. Gemeinderat Manfred Wörner fragt nach, ob der Fachanwalt Einwände gegen die Vorgehensweise habe. Vorsitzender Schultheiß verneinte dies. Es gäbe eine „hohe Übereinstimmung“. Gemeinderat Rainer Gerhards wies darauf hin, dass die Gemeinde auch ganz unabhängig vom Windrad der Argumentation nicht folgen dürfe. „Denn sonst schaffen wir einen Präzendenzfall über den unserer Gestaltungsrechte beschränkt werden.“

Die Anhörung der Vertreter des damaligen Bürgerentscheids

Der Vorsitzende machte von den in der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung gebrauch und unterbrach die Sitzung um den Vertretern des Bürgerentscheids Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die waren zuvor eingelanden und informiert wurden. Zuerst ergriff Gerhard Leininger das Wort: „Wir sind natürlich nach wie vor der Meinung, dass unser Bebauungsplan gültig, rechtmässig und zu erhalten ist. Daher müssen wir gegen die Entscheidung des RP vorgehen.“

Steffen Otremba schloß sich den Ausführungen von Leininger an. Er wies ausserdem darauf hin, dass „der Angriff auf unseren Bebauungsplan eng mit der Wirksamkeit des übergeordneten Flächennutzungsplanes zusammen hängt. Dessen Gültigkeit sei momentan aber auch in einem Gerichtsverfahren umstritten.“ Auch in diesem Aspekt fusse der Bescheid des RP auf wackeligem Grund. Schlutheiß bedankte sich für den Hinweis auf auch diesen wichtigen Aspekt. Otremba endete mit einem Dank „für die schnelle und offene Kommunikation im Interesse der Bevölkerung“. In Richtung des amtierenden Rathausschefs lobte er „Das ist gut, richtig gut„. Er wünsche sich gleiches auch vom künftigen Bürgermeister.

Schultheiß erlaubt auch Bürgermeisterkandidaten Dr. Jörn Engstfeld eine Zwischenfrage. Der wollte wissen, ob es „eine Hochrechnung oder Schätzung der Kosten gibt, die die Gemeinde bis zur Beendigung des Verfahrens zu tragen hat„. Der Vorsitzende verneinte: beim jetzigen Verfahrensstand sei das nicht seriös abzuschätzen. Das sei in komplexeren juristischen Fragen nicht unüblich.

Die Abstimmung

Die Anhörung wurde abgeschlossen, die Sitzung wieder aufgenommen. Schultheiß rief zur Abstimmung auf: „Soll gegen den Widerspruchsbescheid des RP Klage erhoben werden?“  Das bejahte der Gemeinderat einstimmig ohne Enthaltung.

Was es sonst noch gab…

In der Fragestunde gab es Rückfragen zur geplanten Weihnachtsbeleuchtung sowie zum (nicht vorhandenen) Sekretariat der Grundschule.

Das Thema Bebauungsplan wurde von Engstfeld nochmals aufgegriffen. Der wollte wissen, ob es Bestrebungen gebe, sich mit dem Investor gütlich zu einigen. Schultheiß verwies darauf, dass dies unwahrscheinlich sei. Gerhards erläuterte, dass der Investor bereits seit vielen Jahren bestens über die Situation vor Ort und den Bebauungsplan informiert sei. Er habe schließlich vor eingen Jahren mit dem damaligen Bürgermeister Weis genau darüber bei den Überlegungen zu Bürgerenergiegenossenschaften gesprochen. Von daher scheine wenig Interesse an einem Eingehen auf die Belange der Gemeinde zu bestehen.

Bürgermeister-Stellvertreter Schultheiß wies darauf hin, dass die nächste Sitzung des Gemeinderats am 22. Oktober nach der Bürgermeisterwahl stattfinden soll. Aussderem werde veraussichtlich am 21. Oktober der Bürgermeister-Wahlausschuss tagen.

Nachtrag: auch die Fränkischen Nachrichten haben nun einen umfangreichen Bericht über die Sitzung veröffentlicht.