Auch das Volksbegehren Artenschutz wird vom Corona-Virus ein wenig ausgebremst. Aufgrund der angespannten Lage hat sich die Landesregierung Baden-Württemberg entschieden, den Gesetzgebungsprozess ein wenig zu verzögern. Stellungnahmen können nun bis zum 28. April 2020 abgegeben werden.

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ muss sich noch ein wenig gedulden, das neue Artenschutz-Gesetz wird durch Corona verzögert. (Foto: Rainer Gerhards)

Grund dafür ist, dass diverse Verbände angehört werden müssen. Ohne das ist kein rechtssicheres Gesetzgebungsverfahren möglich. Durch die Corona-Krise sind allerdings viele Mitarbeiter gebunden, die Fristen zu knapp. Das ist sicherlich für das Volksbegehren Artenschutz und seine Unterstützer nicht schön – erscheint in der aktuellen Lage aber sinnvoll. Auch, damit das Gesetz künftig wirklich rechtlich „hält“.

Auf der Webseite von „Rettet die Bienen“ findet sich aktuell übrigens noch kein Hinweis zum Thema. Dort scheint man auch anderweitig beschäftigt zu sein. Dies kann man aber zumindest als Hinweis darauf deuten, dass auch das Volksbegehren der Verlängerung zustimmt.

Die Stellungnahme der Landesregierung Baden-Württemberg

Die Anhörungsfrist für die Gesetzesnovelle zum Artenschutz wurde mit Blick auf Corona-Krise verlängert. Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk kommen damit den Verbänden entgegen.

Auf Bitten mehrerer Verbände, darunter die großen Landwirtschaftsverbände Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) und Landesbauernverband (LBV) sowie die Kommunalen Landesverbände, wird die Anhörungsfrist für die Novellierung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise von drei auf insgesamt sechs Wochen bis einschließlich 28. April 2020 verlängert. Darauf haben sich Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk verständigt.

Umfassende Beteiligung aller Betroffenen gewährleisten

Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen“, sagten Minister Peter Hauk und Minister Franz Untersteller. „Der Prozess, der zu dieser Gesetzesnovelle geführt hat, war von Anfang auf eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen und auf einen möglichst großen Konsens ausgerichtet. Diesen guten Prozesscharakter wollen wir beibehalten.

Beide Minister äußerten Verständnis für das Anliegen der Verbände, die als Begründung für die Verlängerung insbesondere die hohen Belastungen in der aktuellen Corona-Krise angeführt hatten. „Derzeit stehen alle Menschen unter einem besonderen Druck. Das wissen wir, und das berücksichtigen wir, soweit es möglich ist“, so Hauk und Untersteller.

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Stärkung der Biodiversität

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg.