Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Freitag, 28. Februar, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 276 Odenwald-Tauber einstimmig festgestellt. Dabei wurde auch über die Ergebnisse der Nachprüfungen entschieden, welche die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters vorgenommen hatte.

Die Sitzung leitete der Erste Landesbeamte des Main-Tauber-Kreises, Florian Busch, als Kreiswahlleiter. Beisitzer waren Ute König (Tauberbischofsheim), Angelika Döhner (Tauberbischofsheim), Thomas Kraft (Wertheim), Kurt Breitenstein (Lauda-Königshofen), Simon Eberle (Seckach) und Dr. Leonhard Haaf (Tauberbischofsheim). Als Schriftführerin agierte Andrea Seeber, Leiterin des Sachgebiets Kommunalaufsicht im Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Sie dankte in ihrem Vortrag den Städten und Gemeinden sowie den Mitarbeitern des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts für die sehr gute Arbeit, die diesmal „aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl eher in einem Sprint als in einem Marathon erledigt werden musste“. Kreiswahlleiter Florian Busch schloss sich dem Dank an und bezog auch die Geschäftsstelle sowie den Ausschuss darin ein. Die Vorbereitung der Wahl durch die Geschäftsstelle sei das „A und O“, der Kreiswahlausschuss habe eine wichtige Funktion als „Überwachung der Überwachung“.
Das Wahlgebiet des Wahlkreises Odenwald-Tauber wurde für die Bundestagswahl in 392 Wahlbezirke eingeteilt. Diese erstrecken sich über die 45 Städte und Gemeinden des Neckar-Odenwald- und des Main-Tauber-Kreises und umfassten dabei 325 Urnenwahlbezirke sowie 67 Briefwahlbezirke.
Die örtlichen Wahlvorstände haben die Ergebnisse im jeweiligen Wahlbezirk bzw. Briefwahlbezirk festgestellt und die Niederschriften hierzu der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters unter der Leitung von Andreas Dohn zur Nachprüfung übergeben. Dabei fügten sie die Stimmzettel, Wahlscheine sowie Wahlbriefe bei, über die besonders beschlossen wurde, also im Wesentlichen die zweifelhaften bzw. ungültigen.
Diese Unterlagen wurden von der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Dabei wurden in Einzelfällen Feststellungen getroffen, die dazu führten, dass neun Erststimmen sowie elf Zweitstimmen für gültig sowie ein Stimmzettel mit jeweils einer Erst- und Zweitstimme als ungültig erklärt wurden. Zudem wurden drei zurückgewiesene Wahlbriefe nachträglich zugelassen. Schriftführerin Andrea Seeber attestierte angesichts von mehr als 171.000 Wählern einen sehr geringen Korrekturbedarf. Aus den Niederschriften oder sonstigen Gründen ergaben sich keine Bedenken, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Wahlhandlung sprechen. Eine Nachzählung von Stimmen war nicht erforderlich.
Das somit ermittelte amtliche Endergebnis im Wahlkreis Odenwald-Tauber lautet:
- 206.482 Wahlberechtigte
- 171.415 Wähler
Erststimmen:
- 169.900 gültige Erststimmen
- CDU 72.800 Stimmen
- SPD 24.015 Stimmen
- GRÜNE 13.334 Stimmen
- FDP 5.336 Stimmen
- AfD 39.075 Stimmen
- Die Linke 7.689 Stimmen
- dieBasis 1.892 Stimmen
- FREIE WÄHLER 5.759 Stimmen
- 1.515 ungültige Erststimmen
Zweitstimmen:
- 170.343 gültige Zweitstimmen
- CDU 61.954 Stimmen
- SPD 22.572 Stimmen
- GRÜNE 14.284 Stimmen
- FDP 8.158 Stimmen
- AfD 40.150 Stimmen
- Die Linke 8.333 Stimmen
- dieBasis 698 Stimmen
- FREIE WÄHLER 3.243
- Tierschutzpartei 1.476 Stimmen
- Die PARTEI 700 Stimmen
- Volt 778 Stimmen
- ÖDP 437 Stimmen
- Bündnis C 235 Stimmen
- MLPD 31 Stimmen
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND 196 Stimmen
- BSW 7.098 Stimmen
- 1.072 ungültige Zweitstimmen
Aufgrund einer Änderung im Bundeswahlgesetz stellt der Kreiswahlausschuss nicht mehr fest, welcher Bewerber als Wahlkreisabgeordneter gewählt ist. Nach Einführung der sogenannten Zweitstimmendeckung muss dies auf Landes- bzw. Bundesebene ermittelt werden. Die endgültige Benachrichtigung der Gewählten erfolgt durch die Bundeswahlleitung.
Nach dem Wahlstatistikgesetz mussten in bestimmten Stichprobenwahlbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler erstellt und dabei ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge berücksichtigt werden. Dies betraf im Wahlkreis die Urnenwahlbezirke Kulturforum Bad Mergentheim, Aglasterhausen_1, Billigheim und Feuerwehrhaus Walldürn sowie den Briefwahlbezirk Bad Mergentheim_2. Die Stichprobenwahlbezirke hatte die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg und der Landeswahlleiterin bestimmt. In diesen Wahlbezirken wurden besondere Stimmzettel mit den Merkmalen des Geschlechts und den entsprechenden Altersklassen bereitgehalten.