Der Bund plant für 2024 eine Kürzung der Fördermittel für den ländlichen Raum. Dieses Geld dient dazu, gerade finanzschwache Regionen und Gemeinden zu unterstützen. Auch Großrinderfeld dürfte hier oft Nutznießer sein. Pikant: im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung war so gar eine Erhöhung der Mittel vereinbart. Der „Schuldenbremse“ soll nun ein weiteres Vorhaben geopfert werden.

Auch Großrinderfeld profitiert von verschiedenen Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum. (Foto: Rainer Gerhards)

Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bund „gleiche Lebensbedingungen in allen Teilen Deutschlands“ (sinngemäß) ermöglichen muss. Dabei ist insbesondere das Stadt-/Landgefälle eine Thematik. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die fragliche Förderung, die den schönen Namen „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“, kurz „GAK“ trägt. Sie wird nicht direkt an die Kommunen ausgezahlt, sondern an die Bundesländer. Diese finanzieren unter anderem mit der GAK ihre bundesland-spezifischen Förderprogramme. Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme aus reinen Landesmitteln. Wie genau sich die Förder-Reduzierung des Bundes auf die Gemeinden auswirkt, kann man also im Einzelfall nicht sagen.

Appell gegen Kürzung der GAK-Mittel des Bundes

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat diesen Monat eine Pressemittelung mit den Details herausgegeben. Die möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten und gebe die Pressemitteilung daher hier im Wortlaut wieder:

Die Agrarministerinnen und -minister mehrerer Länder appellieren an den Bundeslandwirtschaftsminister, sich für den Erhalt der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) einzusetzen. Die vom Bund geplanten Kürzungen hätten massive finanzielle Auswirkungen für die Länder.

„Am 5. Juli 2023 wurde der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 in das Bundeskabinett eingebracht und beschlossen. Dieser sieht für 2024 auch Kürzungen in Höhe von rund 293 Millionen Euro Kassenmittel in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vor. Sollten diese Kürzungen im parlamentarischen Verfahren so beschlossen werden, hat dies massive finanzielle Auswirkungen für die Länder und damit auf die Umsetzung von zahlreichen, die ländliche Entwicklung stärkenden, agrarstrukturellen und forstlichen Förderprogrammen und -maßnahmen in vielen Bereichen des Ländlichen Raums“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk, am 2. August 2023, anlässlich eines gemeinsamen Schreibens an Bundesminister Cem Özdemir.

Die für Agrarpolitik beziehungsweise den Ländlichen Raum zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorin der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesminister Cem Özdemir gewandt und ihr Unverständnis und ihre Sorgen über die massive Mittelkürzung der GAK zum Ausdruck gebracht. Diese hätte zur Konsequenz, dass mangels ausreichender Finanzmittel zahlreiche Maßnahmen und Vorhaben aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung in den Ländern nicht mehr realisiert werden könnten.

Kürzungsvorschläge nicht hinnehmbar

„Die Kürzungsvorschläge des Bundeskabinetts sind für die Länder nicht hinnehmbar und untergraben massiv das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik“, betonte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk. Hauk betont: „Wir sehen mit den geplanten Kürzungen seitens des Bundes die Grundfesten der GAK erschüttert, was durch die bereits erfolgte Herauslösung von erheblichen Mitteln aus der GAK für ein neues Bundesprogramm im Bereich Tierwohl, für das der Bund verfassungswidrig die Zuständigkeit an sich gezogen hat, noch verstärkt wird.“

Die GAK ist Kernbestandteil des deutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen. Die geplanten Kürzungen gefährden die bisherigen Anstrengungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen Deutschlands und würden die weitere Verbesserung der Strukturen in den ländlichen Räumen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus würde die Kürzung der GAK-Mittel die zwingend vorgesehene Kofinanzierung von Mitteln der Europäischen Union (EU) schmälern, so dass deutlich weniger Projekte aus den vorhandenen Programmen gefördert werden könnten. Projekte, die bereits für den Zeitraum bis 2027 gegenüber der EU-Kommission und den potentiellen Antragstellern kommuniziert wurden.

Die Ministerinnen, Minister und Senatorin der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein appellieren daher an den Bundesminister, sich für den Erhalt der GAK-Mittel einzusetzen. Ziel muss sein, dass die Kürzungen im parlamentarischen Verfahren abgewendet werden.