Es war ruhig geworden um eine gesetzliche Möglichkeit zu Sitzungen des Gemeinderats (und auch der Kreistage) mittels Videokonferenz. Nun liegt aber ein Gesetzentwurf vor. Der geht am kommenden Mittwoch (29. April 2020) in der 117. Sitzung des Landtags Baden-Württemberg in erste Lesung.

Sitzung Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020
Sitzung Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020 in Corona-Zeiten: in der Turnhalle mit viel Platz, mit Mundbedeckung – und vor leeren Rängen. Wenn es nach dem Gesetzentwurf von Grünen und CDU Baden-Württemberg geht, sollen Sitzungen künftig auch mittels Videokonferenz abgehalten werden können. (Foto: Rainer Gerhards)

Damit kommt der Entwurf zumindest schon einmal aus den Regierungsfraktionen, was seiner Annahme prinzipiell förderlich sein dürfte. Er beinhaltet auch keineswegs eine generelle Möglichkeit zu Videokonferenzen, sondern stellt daran hohe Schranken: so sollen sie nur in besonderen Notsituationen gestattet sein, oder zu Dingen die Bürgermeister*in ohnehin als Eilentscheidung treffen könnte. Immerhin wird die Corona-Krise zumindest in der Begründung explizit als Notfall genannt, damit dürfte die Anwendbarkeit in der aktuellen Lage gegeben sein.

Die spannende Frage ist nun wie schnell das Gesetzgebungsverfahren ablaufen könnte. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist im Entwurf vermerkt: „Das Gesetz soll so bald wie möglich in Kraft treten“ – das sagt aber natürlich für sich noch gar nichts. Mindestens eine weitere Lesung (Beratung) ist noch erforderlich. Die ist auch tatsächlich für die Landtagssitzung am 7. Mai 2020 vorgesehen. Laut vorläufiger Tagesordnung wird dabei auch ein Beschluss angestrebt, d.h. das Gesetz könnte danach innerhalb weniger Tage rechtskräftig werden. Wenn es denn den Zuspruch im Landtag trifft und tiefere Diskussionen nicht nötig sind.

Der Gesetzentwurf fordert übrigens zwingend die Übertragung von Ton und Bild. Einer reinen Telefonkonferenz (wie sie ja im Bund für wichtige Entscheidungen genutzt wird), wird eine Absage erteilt. Die Hemmschwelle für Gemeinden wird damit hoch gehängt.

Der Gesetzentwurf fordert auch nicht Videokonferenzen, sondern ermöglicht sie lediglich. Somit käme es letztlich darauf an, wie innovativ eine Gemeinde bzw. ihr Rat ist. Hier ist zu hoffen, das die Kommunen der Digitalisierung nicht nur in Sonntagsreden sondern auch tatsächlich aufgeschlossen gegenüber stehen.