Energie Großrinderfeld: eine richtig gute Sache! [Fakten und Meinung]

Großrinderfeld wird sich umfangreich im Bereich der erneuerbarern Energie engagieren, und allen Bürgerinnen und Bürgern dabei viele Vorteile bieten (siehe auch Mitteilungsblatt 18/23). Neben der Photovoltaik ist auch „ein gerüttelt Maß Windkraft“ mit dabei. Wer mich kennt, wird jetzt vielleicht ein bisschen die Stirn runzeln. Habe ich nicht bei diversen Gelegenheiten, gegen Windkraft argumentiert? Stimmt, und das war in der damaligen Situation auch richtig. Trotzdem halte ich „Energie Großrinderfeld“ für eine ausgezeichnete Idee. Lesen Sie hier, warum.

Bereits existierende Freiflächen PV-Anlage in Großrinderfeld (Foto: Rainer Gerhards)

Vorab das Wichtigste in Kürze – so müssen Sie nicht unbedingt den ganzen (langen) Text lesen:

  • Die Rahmenbedingungen in Bund und Land haben sich geändert. Nur durch aktives Angehen des Themas haben wir die Möglichkeit, störende und ungünstige Standorte zu vermeiden.
  • Die Planungshoheit bleibt in Hand der Gemeinde. Es wurden Kriterien entwickelt, bei der kaum Beeinträchtigungen für die Bevölkerung entstehen.
  • Am Nutzen der Anlagen hat jeder Teil – groß und klein, arm und reich, Landbesitzer oder nicht – eben wirklich alle Einwohner von Großrinderfeld.
  • Vom 8. bis 11. Mai gibt es Informationsveranstaltungen in allen Ortsteilen. Hier geht es zu den Terminen.

Bürgermeister, Rathausteam und Gemeinderat haben jetzt die Grundlagen für ein wegweisendes Konzept, das „Großrinderfelder Modell„, geschaffen. Das Konzept ist hinreichend gereift, nun geht es in die Bürgerinformation und den Dialog. Meine Bitte: hören Sie sich die Argumente an, versuchen Sie, die schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und begleiten Sie das Projekt positiv. Gemeinsam schaffen wir einen Gewinn für Alle und halten die Nachteile sehr gering. Wir haben heute noch die Chance ungesteuerten Wind-Wildwuchs bei uns zu vermeiden. Lassen Sie uns diese nutzen!

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Baden-Württemberg: keine Maskenpflicht ab 3. April, viele Maßnahmen laufen aus

Die Maskenpflicht endet am 3. April in fast allen Bereichen in Baden-Württemberg. Das gilt auch für viele andere Corona-Maßnahmen. Der Grund dafür ist das Bundes-Infektionsschutzgesetz, dass die Maßnahmen nur noch bis zum 2.4. erlaubt. Die dort vorgesehene Hotspot-Regelung ist nach Ansicht der Landesregierung auf BaWü nicht anwendbar. Denn eine Überlastung des Gesundheitssystems liegt nach angaben des Bundes-Justizministeriums nur dann vor, wenn sie auch durch Verlegungen innerhalb des Landes nicht abgewendet werden kann. Praktisch dürfte es also ohne Totalkollaps schwierig sein, die Hotspot-Regel zu aktivieren. Und ein solcher totaler Zusammenbruch ist nicht absehbar und erscheint unwahrscheinlich.

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Corona: Baden-Württemberg hält an Alarmstufe II fest

Die Grenzwerte für die Alarmstufe II werden am kommenden Dienstag vermutlich unterschritten, damit würden ab Mittwoch Lockerungen erfolgen (Details hier). Nun hat die Landesregierung via Twitter klargestellt, dass dennoch keine Lockerungen erfolgen werden. Grund dafür ist die Omikron-Variante sowie die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.

Belegung der Intensivstationen in Baden-Württemberg. Am heutigen 10. Januar wird die Schwelle zur Alarmstufe II bereits zum vierten Tag in Folge unterschritten. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: LGA BW, DIVI Intensivregister)
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Corona Baden-Württemberg: Lockerungen ab Mittwoch?

Lockerungen der Corona-Maßnahmen scheinen ab kommenden Mittwoch, 12. Januar, wahrscheinlich. Denn Baden-Württemberg hat heute erstmals wieder die Schwelle von 450 belegten Intensiv-Betten unterschritten. Damit könnte nächste Woche die „Alarmstufe II“ außer Kraft treten.

Belegung der Intensivstationen in Baden-Württemberg. Am 7. Januar wurde erstmals wieder die Schwelle von 450 für die „Alarmstufe II“ unterschritten. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: LGA BW)
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Corona Baden-Württemberg: Omikron Fälle

Wie stark wächst Omikron in Baden-Württemberg? Einen Anhaltspunkt dazu geben die Meldungen des Landesgesundheitsamt. Daraus haben wir die folgende Grafik erstellt. Wie man sieht: es wächst durchaus kräftig – Stand heute (29.12.) allerdings weniger, als man es z.B. aus England kennt. Das kann allerdings auch auf die weniger gute Datenlage in Deutschland zurückzuführen sein. Die Grafik wird im Regelfall abends aktualisiert.

Omikron in Baden-Württemberg: Gesamtfälle und täglicher Zuwachs. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Lagebericht LGA BW)
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Baden-Württemberg: Kapazität und Nutzung Intensivbetten

Wie viele Intensivbetten gibt es in Baden-Württemberg? Und wie werden sie genutzt? Hier finden Sie eine Übersicht im Zeitverlauf nach den unterschiedlichen Verwendungszwecken: zur Behandlung von Corona-Patienten, für Notfälle (Unfälle, Herzinfarkt, usw) und wichtige OPs (z.B. Krebs) sowie unbelegte Betten.

Intensivbetten in Baden-Württemberg nach Nutzungsarten. Unbelegte Betten sind nicht komplett „frei“: sie sind z.B. notwendig, um akute Unfälle aufnehmen zu können, ohne Patienten weg zu verlegen. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: DIVI Intensivregister)

Eine Unterscheidung zwischen akuten Notfällen und wichtigen, aber planbaren, Operationen gibt es leider nicht in den Daten. Daher weisen wir beides zusammen aus. Das ist das „Regelgeschäft“ der Intensivstationen. Schaut man genau hin, stellt man fest, dass dieser Normalbetrieb aufgrund der Corona-Fälle reduziert werden müssen. Das fällt gerade in der Langzeitbetrachtung auf.

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Corona Baden-Württemberg: Belegung Intensivbetten

Die Belegung der Intensivstationen ist aktuell der wichtigste Indikator für die Ausrufung von Alarm- und Warnstufe. Anhand der Daten des DIVI Intensivregisters zeigen wir die Entwicklung im Zeitverlauf. Wir geben außerdem Kinder- und Erwachsenen-Betten getrennt aus. Eine Gesamtübersicht über die Intensiv-Kapazität in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Belegung der Intensivstationen in Baden-Württemberg mit Corona-Patienten. Die gestrichelten Linien stellen die Schwellwerte für Warn und Alarmstufe dar. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: DIVI Intensivregister)

Bitte auf die Grafik klicken, um eine größere Version zu erhalten!

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Baden-Württemberg: Alarmstufe voraussichtlich ab 17. November

Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt voraussichtlich ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Hier möchten wir Ihnen einige Informationen direkt vom Land geben.

Belegung der Intensivstationen sowie Todesfälle in Baden-Württemberg. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: LGA)

Am Dienstag, 16. November 2021 werden auf den Intensivstationen im Land aller Voraussicht nach am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021 die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

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Corona: Verhältnis Neuinfektionen Geimpfte zu Ungeimpfte in Baden-Württemberg

Das Langesgesundheitsamt berichtet Montags bis Freitags 7-Tage Inzidenzen für Corona Neuinfektionen unterschieden nach vollständig und nicht vollständig Geimpften. In Verbindung mit den Impfdaten lassen sich daraus interessante Einblicke in die Entwicklung in den entsprechenden Gruppen gewinnen.

Entwicklung der Corona Neuinfektionen in Baden-Württemberg sowie prozentualer Anteil der nicht vollständig Geimpften. (Daten: LGA, RKI, Grafik: Rainer Gerhards)
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Corona: Baden-Württemberg ermöglich weitere Lockerungen ab Montag

Wie bereits vermutet, gilt ab Montag, 7. Juni, eine neue geänderte Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Die wurde soeben veröffentlicht („notverkündet“) und bringt eine Reihe von Lockerungen. Auch Kreise unter einer Inzidenz von 35 werden wieder berücksichtigt. In diesen Kreisen sind künftig in vielen Situationen keine Schnelltests mehr erforderlich. Ab einer Inzidenz von 50 gelangen Kreise automatisch in Öffnungsstufe 3. Dies gilt sofort mit Unterschreitung.

Coronavirus SARS-CoV-2
Coronavirus SARS-CoV-2: das Land Baden-Württemberg ändert seine Corona-Verordnung. Ab Montag gelten weitere Lockerungen. (Foto: CDC)

Hier die Informationen der Landesregierung im Wortlaut.

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