Im Main-Tauber Kreis gibt es am 24.07.2020 drei neue Coronavirus Fälle.
Das meldet das Landratsamt in TBB. Damit bleibt der positive Trend zu niedrigen Fallzahlen erhalten. Damit das so bleibt, müssen allerdings die Quarantänebestimmungen eingehalten werden.

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Die Corona-Neuinfektionen pro 7 Tage sind im Main-Tauber Kreis bereits wieder rückläufig. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Landratsamt in Tauberbischofsheim).

Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Boxberg. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis bei 451. Die neuen Corona Fälle stehen gesichert im Zusammenhang mit einer bekannten Infektionsquelle, ebenso wie fast alle seit dem 14. Juli gemeldeten Fälle.

Die Zahl der Corona Neuinfektonen innerhalb 7 Tage ist bereits wieder rückläufig, da Tage mit relativ vielen neuen Corona Fällen bereits mehr als eine Woche zurück liegen.

In eigene Sache: Die Corona-Infektionen im Main-Tauber Kreis gehen scheinbar dauerhaft wieder zurück, der Ausbruch wird vermutlich zum Erliegen kommen. Hält der Trend, ist das sehr erfreulich. Daher werde ich auch meine Berichte wieder reduzieren. Insbesondere, da am Wochenende meist gar keine amtlichen Mitteilungen erfolgen. Wer über den aktuellen Verlauf informiert sein möchte, besuche bitte meine Seite „Corona-Infos Main Tauber Kreis„. Dort werden die Zahlen und Grafiken täglich fortgeschrieben.

Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis?

Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und zudem eine Testung veranlasst. Bereits 390 Corona-Erkrankte des Main-Tauber Kreises sind mittlerweile wieder geheilt. Derzeit sind 51 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Covid-19 Infektion betroffen.

Zwei Gruppen des Evangelischen Kindergartens Boxberg in Quarantäne 

Aufgrund der Neuinfektionen mussten zwei Gruppen des Evangelischen Kindergartens Boxberg unter Quarantäne gestellt werden. Dies betrifft auch die dort eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher. 

Amtliche Quarantäne wesentlicher Baustein der Pandemie-Bekämpfung 

Das Gesundheitsamt und der Arbeitsstab Corona im Landratsamt weisen darauf hin, dass amtlich angeordnete häusliche Quarantänen zwingend eingehalten werden müssen. „Die konsequente Isolierung von Infizierten und ihren engeren Kontaktpersonen ist einer der wichtigsten Bausteine zur Bekämpfung der Pandemie. Dies gilt umso mehr, als derzeit weder ein Impfstoff noch wirksame Medikamente gegen eine COVID19-Erkrankung zur Verfügung stehen“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes. Das Interesse des Einzelnen an seiner Bewegungsfreiheit müsse hier eindeutig vor dem Interesse des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung zurückstehen. Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens im Landkreis appelliert er an die Vernunft jedes einzelnen: „Es muss im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet. Eine Eindämmung des Virus durch konsequente Isolierung von Betroffenen schützt Gesundheit und Leben. Es trägt dazu bei, dass der Alltag für die breite Bevölkerung möglichst normal gestaltet werden kann, keine neuen Beschränkungen für die Allgemeinheit notwendig werden und weitere wirtschaftliche Schäden bestmöglich vermieden werden.“ 

Für das neuartige Coronavirus wird derzeit eine Inkubationszeit von 14 Tagen angenommen. Dies bedeutet, dass zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten der ersten Symptome 14 Tage vergehen können. In dieser Zeit kann eine infizierte Person sich vollkommen gesund fühlen, aber dennoch andere Personen anstecken. „Daher muss eine häusliche Quarantäne stets für 14 Tage ab der letzten ermittelten Ansteckungsmöglichkeit amtlich angeordnet werden. Dieser Zeitraum ist auch bei negativem Testergebnis nicht verhandelbar“, macht Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elisabeth Krug deutlich. 

Ein negatives Testergebnis nach einem Abstrich ist leider kein Grund, eine Quarantäne vorzeitig aufzuheben. Es kann sein, dass sich während der Inkubationszeit noch nicht genügend Virenlast im Körper angesammelt hat, damit der Test ausschlägt und ein positives Ergebnis bringt. Daher muss die 14-Tages-Frist in jedem Fall abgewartet werden. 

Die häusliche Quarantäne ist absolut strikt. Das Verlassen der Wohnung bzw. des damit verbundenen Grundstücks ist verboten und nur in medizinischen Notfällen oder bei einem Haus- bzw. Wohnungsbrand und ähnlichen Schadensfällen erlaubt. Besuch darf nicht empfangen werden. „Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet“, stellt Stabsleiter Schauder klar. Das Gesundheitsamt überprüft im Rahmen regelmäßiger Anrufe nicht nur, wie der Gesundheitszustand von Infizierten ist, sondern auch, ob eine angeordnete Isolation eingehalten wird. Bekannt gewordene Verstöße werden den zuständigen Polizeibehörden gemeldet.

Verteilung der aktiven Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis

Die aktiven Corona-Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 5, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 1, Külsheim: 0, Königheim: 2, Lauda-Königshofen: 5, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 31, Weikersheim: 0, Werbach: 4, Wertheim: 2 und Wittighausen: 0. 

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt in Tauberbischofsheim

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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