Was ist eigentlich eine Corona Kontakt-1 Kontaktperson und was unterscheidet sie von Kontakt-2 oder 3? Zumindest für den Main-Tauber Kreis kann man das nun eindeutig sagen. Denn das Landratsamt in TBB selbst hat dazu Angaben gemacht.

Corona Kontaktverfolgung (Symbolbild)
Bei der Verfolgung von Corona-Kontaktpersonen gibt es verschiedene „Gefährdungsstufen“. (Symbolbild: Gerd Altmann from Pixabay)

Kontaktpersonen der Kategorien K 1, K 2, K 3

Zu den wesentlichen Begriffen im Rahmen der Pandemiebekämpfung gehören die so genannten Kontaktpersonen. Wenn eine Infektion festgestellt wird, muss das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen des Erkrankten ermitteln und über das weitere Vorgehen bei ihnen entscheiden. Hierbei wird eine Einstufung in drei verschiedene Kategorien vorgenommen. 

Zur „K 1-Kontaktperson“ wird, wer in den vergangenen zwei Tagen vor Auftreten der Symptome oder einer positiven Testung ohne Symptome engeren Kontakt zum Infizierten hatte und somit einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt war. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein mehr als 15-minütiger „Face-to-Face“-Kontakt bestanden hat, also ein Kontakt über mehr als 15 Minuten, bei dem der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wurde und keine andere Schutzvorrichtung wie beispielsweise eine trennende Plexiglasscheibe vorhanden war. Für die Infizierten selbst und für deren K 1-Personen ordnet das Gesundheitsamt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes eine 14-tägige häusliche Quarantäne an. Zudem wird für alle K 1-Personen eine Testung veranlasst. 

In die Kategorie K 2 werden flüchtige Kontakte eingeordnet, das heißt, ein „Face-to-Face“-Kontakt bestand nur für weniger als 15 Minuten. In solchen Fällen ist die Gefahr, sich infiziert zu haben, gering und damit keine Quarantäne erforderlich. Allerdings hat das Gesundheitsamt hier in der letzten Zeit in Zweifelsfällen zur Sicherheit eine Testung angeordnet, beispielsweise bei Kollegen aus dem gleichen Unternehmen, die sich kurzzeitig begegnet sind.

In der Kategorie K 3 werden Kontakte zu medizinischem Personal in Schutzausrüstung erfasst. Hier sind aufgrund der Schutzmaßnahmen zunächst keine weiteren Schritte erforderlich.

Thema „Kontakt vom Kontakt“ erklärt

Für viele Unsicherheiten sorgt das Thema „Kontakt vom Kontakt“. Dieses lässt sich am besten anhand eines Beispiels erläutern: Ist eine Person bestätigt infiziert, werden deren K 1-Personen ermittelt, beispielsweise der Arbeitskollege aus dem gleichen Büro, in dem ohne Mindestabstand oder Trennscheibe gearbeitet wurde. Der Arbeitskollege muss daher – weil mehr als 15 Minuten „Face-to-Face“-Kontakt bestand – für 14 Tage in häusliche Quarantäne und wird getestet. Seine Ehefrau und seine Kinder hatten aber keinen direkten Kontakt zum Infizierten und sind zunächst nur „Kontakt vom Kontakt“, so dass hier keine Quarantäne erforderlich ist. Allerdings sind innerhalb der Familie besondere Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Was das konkret bedeutet, finden Sie hier.

Die Situation ändert sich sofort, wenn bei der Testung des Ehemannes festgestellt wird, dass er sich ebenfalls infiziert hat. Damit sind Frau und Kinder nicht mehr „Kontakt vom Kontakt“, sondern engere Kontaktpersonen und müssen umgehend in Quarantäne sowie zur Testung. 

Die Unterscheidung von K 1-Personen und ‚Kontakt-vom-Kontakt‘ zeigt letztendlich, dass auch im Infektionsschutz mit Maß und Ziel vorgegangen werden muss. Auf diese Weise werden nur Isolationen verfügt, die unbedingt nötig sind, da solche Maßnahmen einen erheblichen Eingriff in die Bewegungsfreiheit bedeuten“, fasst Erster Landesbeamter Schauder zusammen.

Quelle: Pressemitteilung es Main-Tauber Kreises

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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