Schön wäre es gewesen: im Dezember 2015 ist das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG) in Kraft getreten. Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich ein Gesetz, das Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen garantieren soll. Gerade für eine BI ist dies ein wichtiges Mittel.
In der Praxis zeigen sich aber doch schwerwiegende Mängel. Im Zuge des Bürgerbegehrens für die Beibehaltung des Bebauungsplanes wollten wir von der Gemeinde Großrinderfeld einige Informationen erhalten. Insbesondere auch Protokolle öffentlicher (!) Gemeinderats-Sitzungen. „Informationsfreiheitsgesetz BaWü und seine Grenzen…“ weiterlesen