Windrad bei Großrinderfeld

In den letzten Tagen kamen Zweifel daran auf, ob die Zulassung des Bürgerentscheides zum Erhalt des Bebauungsplanes tatsächlich rechtsgültig ist. Ich hatte daraufhin Kommunalaufsichtsbeschwerde eingelegt. Das Landratsamt hatte mir dann mitgeteilt, dass der Fall zur Entscheidung an das Innenministerium verwiesen wurde (siehe dazu auch Bericht in den fränkischen Nachrichten).

Die Prüfung wurde offensichtlich zügig abgeschlossen (sie war aber auch schon vor meiner Beschwerde im Gange). Gerade eben erhielt ich das Ergebnis: die Zulassung des Bürgerentscheids ist gültig. Es bleibt also bei der Abstimmung parallel zur Bundestagswahl.

Konkret erhielt ich folgende Antwort vom Landratsamt:

nunmehr können wir mitteilen, dass sich in der Angelegenheit Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderats der Gemeinde Großrinderfeld über das Bürgerbegehren keine Änderungen ergeben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als oberste Rechtsaufsichtsbehörde hat die Rechtsauffassung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Das Innenministerium ist offensichtlich die höchste Behörde in Baden-Württemberg. Somit hat die Aussage nun Bestand. Das bedeutet leider auch, dass der knappe Terminplan natürlich weiterhin gilt.