Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2017

Hinweis: Dieser Kurzbericht der Sitzung des Gemeinderat in Großrinderfeld ersetzt nicht das amtliche Protokoll und beinhaltet nur die wesentlichen Inhalte der Sitzung.

Hinweis: Texte in eckigen Klammern "[text]" wurden von mir ergänzt und sind nicht Teil des offiziellen Kurzberichts. Es handelt sich in der Regel um Verlinkungen.

Unter TOP 2 (vorheriger nichtöffentlicher Teil) gab die Vorsitzende bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.05.2017 der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde Großrinderfeld beauftragte, in der Verbandsversammlung der Änderung von Arbeitsverträgen im Bereich der Grünbachgruppe zu zustimmen.

Im anschließenden TOP 3 stellte Herr Seubert dem Gemeinderat sein Projekt zum Neubau eines Betriebsgebäudes für die Neustrukturierung und  Qualitätssteigerung des Produktionsprozesses für die Herstellung von frischen und tiefgekühlten Feinkostprodukten auf der Gemarkung Gerchsheim, Hinterm Berg, vor. Produktionsbeginn ist im Jahr 2019 geplant. Dem sich anschließenden Bauantrag erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Um die Aufhebung des Bebauungsplanes Windkraftstandort „Flachslanden, Heßberg, Werbachhäuser Berg“ ging es in TOP 4 der Sitzung. Der Gemeinde liegt im Rahmen der Anhörung nach § 36 BauGB (gemeindliches Einvernehmen) durch das Landratsamt ein Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage (RD 115,7 m; NH 149 m) in der regionalen Vorrangfläche 24_TBB vor. Im Geltungsbereich dieser Vorrangfläche liegt teils der BPlan „Flachslanden, Heßberg, Werbachhäuser Berg“ der Gemeinde Großrinderfeld mit seinen Festsetzungen Rotordurchmesser 76 m, Gesamthöhe 118 m, sowie der Begrenzung der Gesamtzahl der Windkraftanlagen auf 4). Ein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB ist aufgrund dieser Festsetzungen im BPlan nicht möglich (Höhe der Anlage). Eine Befreiung würde in die Grundzüge der Bauleitplanung eingreifen, die Möglichkeit der Aufhebung des BPlanes muss betrachtet werden, da die Gegebenheiten (Festsetzungen GH 118 m, RD 76 m) nicht mehr zeitgemäß sind und gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr standhalten würden, so die Vorsitzende in ihren Ausführungen. Der Gemeinderat beschloss mit 11 JA und 6 NEINStimmen, den Bebauungsplan „Flachslanden, Heßberg, Werbachhäuser Berg“ zur Steuerung der Windkraftnutzung aufgrund der Reduzierung der Fläche für Windkraftanlagen (Vorrangfläche 24_TBB des Regionalverbandes HN-Franken in der 6.  Flächennutzungsplanänderung, genehmigt am 20.04.2016, bekanntgemacht am 25.05.2016), aufzuheben.

Der Gemeinderat beschloss weiterhin mit 13 JA, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes durchzuführen.

Unter Behandlung von Baugesuchen zu TOP 5 erteilte der Gemeinderat sechs Baugesuchen das gemeindliche Einvernehmen, einem Baugesuch wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert [Anm: versagt wurde das Einvernehmen dem Bau des Windrades].

TOP 6 ergab Anfragen zweier Einwohner. Betreffend der möglichen Erstellung eines Windrades wurde angefragt, ob aufgrund dieser Erstellung beim möglichen Verkauf des Hauses Schadensersatz gefordert werden könne. Die Vorsitzende führte dazu aus, dass es wohl keine Grundstücksminderung bei Einhaltung der gesetzlich eingehaltenen Entfernung des Windrades gebe. Diese Abstandsflächen seien eben vom Gesetzgeber festgelegt.

Ob der Gemeinde bekannt sei, warum sich der Bauherr des Windrades gerade dieses Grundstück ausgesucht habe, war Gegenstand der nächsten Frage. Dies sei der Gemeinde nicht bekannt, so die Vorsitzende. Der Namen des Eigentümers werde nicht genannt, Geschäftsbeziehungen zu diesem gebe es keine, so die Vorsitzende auf diese Anfragen.

 


 

Die Kurzfassung wurde dem Mitteilungsblatt entnommen. Damit soll insbesondere erreicht werden, das die Darstellung möglichst genau die offizielle Sicht der Gemeinde wiedergibt. Die Aufnahme hier auf der Webseite dient der besseren und insb. dauerhaften Recherchemöglichkeit. Leider "verschwinden" durch Webseiten-Restrukturierung immer wieder wichtige Inhalte (auf vielen Seiten, aber eben auch auf der gemeindlichen Webseite von Großrinderfeld). Hinweis: Das amtliche Protokoll der Gemeinderatssitzung kann im Rathaus Großrinderfeld eingesehen werden.

Alle hier archivierten Kurzberichte können über diesen Link eingesehen werden. Ich bemühe mich darum, auch ältere Berichte noch online stellen zu können.

Unter "Gemeinderat Großrinderfeld" finden sich weitere Informationen, u.a. zu künftigen Sitzungen.