In der Diskussion um die Windräder wird immer darauf hingewiesen, dass unsere Bedenken ja alle im Rahmen der Genehmigung seitens der Behörden berücksichtigt werden. Was man nicht so laut sagt: das alles geschieht natürlich auf Basis der momentanen Rechtslage. Können wir beruhigt sein?
Wir denken nein, denn die momentane Ausrichtung der Politik scheint „Windräder um jeden Preis“ zu lauten. Klar müssen wir die Rechtslage akzeptieren, wie sie ist. Wir können aber trotzdem sagen, was uns stört, und warum unsere Bedenken berechtigt sind. Das ist unser gutes Recht. Das müssen wir uns nicht nehmen lassen.
Wir haben uns eine Reihe von Kritikpunkten einmal etwas genauer angeschaut. Wie weit schützt uns das Genehmigungsverfahren? Wie man sieht: kaum. Und das ist nur eine kleine Auswahl an Punkten. Es gäbe noch viel mehr zu betrachten.
Lärmbelästigung
Die zulässigen Grenzwerte gelten Deutschlandweit – sowohl in München und Berlin als auch in Großrinderfeld. Wer in der Großstadt lebt, weiß dass es dort laut ist. Viele ziehen aufs Land, um diesem Lärm zu entfliehen. Wir möchten den Großstadtlärm nicht in unserem Ort. Das Zulassungsverfahren für Windräder berücksichtigt das nicht.
Außerdem ist im konkreten Fall der Standort sehr schlecht. Die Räder stehen im Westen der Ortschaft. Das ist die Hauptwindrichtung. Der Lärm wird also gerade hier sehr stark in den Ort herein getrieben.
Naturschutz
„Wir haben die Erde von unseren Kindern geliehen, nicht von unseren Eltern geerbt.“ – nach diesem Grundsatz müssen wir vorgehen. Immer mehr Tiere und Pflanzen sterben aus. Das dürfen wir unseren Kindern und Kindeskindern nicht antun. Auch Papst Franziskus hat mehrfach zur „Bewahrung der Schöpfung“ aufgerufen. Leider werden die Gesetze zum Artenschutz immer weiter aufgeweicht. Damit man Windräder bauen kann. Das ist zwar momentan Gesetz, aber nicht richtig. Und ganz besonders nicht in unserer Gemeinde. Viele bedrohte Arten haben bei uns in den letzten Jahren eine neue Heimat gefunden. Zum Beispiel Uhu und Rotmilan.
Infraschall
Die Regierung argumentiert, dass Infraschall nach wissenschaftlichen Untersuchungen bedenkenlos sei. Wissenschaft kann sich aber irren, gerade in der Medizin. So galt Radioaktivität zu Beginn der 1900er Jahre als wahres Wundermittel zum Erhalt der Gesundheit. Es gab radioaktive Schokolade, Zahnpasta und viele andere Lebensmittel. Selbst „Herzschrittmacher wurden von radioaktivem Material angetrieben“ . Schon heute berichten immer mehr Ärzte vor Ort von Erkrankungen im Zusammenhang mit Windrädern. Was wird man wohl in 100 Jahren über Infraschall sagen?
Schattenwurf
Viele fühlen sich von den rotierenden Schatten der Windräder in ihren Häusern gestört. Laut Gesetz ist das 30 Stunden im Jahr lang zulässig. Dreißig Stunden, das ist für Viele fast eine ganze Arbeitswoche. Also eine ganz schön lange Zeit. Das Dumme am Windradschatten ist ja, dass er sich dreht. Manch einer duckt sich aus Reflex weg, fühlt sich angegriffen. Dadurch entsteht Stress. Der wirkt sich auf Gesundheit und Lebensqualität aus. Neuere wissenschaftliche Studien belegen einen Verlust an Lebensqualität durch Windräder.
Wertminderung von Immobilien
Die Landesregierung argumentiert, dass Windräder den Kaufpreis von Immobilien nicht drücken. Sie sagt, es gibt dazu keine Anhaltspunkte. Das ist leicht gesagt. Für solche Untersuchungen braucht man nämlich Erfahrung aus vielen Jahren. Sonst kann man die Entwicklung nicht erkennen. Tatsächlich gibt es Windräder noch nicht lange genug. Mittlerweile belegen aber erste wissenschaftliche Studien dass Immobilien weniger wert werden. Weitere Studien werden folgen.
Pleitenrad?
Steht den ganzen Nachteilen denn wenigstens ein Vorteil gegenüber? Lohnt sich die Sache zumindest für Verpächter und Betreiber? Das ist fraglich. Im Bauantrag geht der Betreiber davon aus, an unserem Standort ein Drittel weniger Strom produzieren zu können als an einem guten Standort. Dabei muss das Windrad aufgrund von Auflagen vermutlich jedes Jahr längere Zeit abgeschaltet werden. Dann wird noch weniger Strom erzeugt. Auch die Erfahrungen mit den schon existierenden Windrädern sind nicht überzeugend. Immerhin ist der ursprüngliche Betreiber schon längst pleite. Und die Gemeinde ist deswegen auf über 50.000 Euro Kosten für Feldwegebau sitzen geblieben. Die Rechnung müssen alle Bürger zahlen. Ganz ohne Schadenersatz…
Alles einheitlich geregelt?
Von wegen! Läge Großrinderfeld 3km „weiter drüben“ in Bayern müsste das Windrad über 2.000m von der Ortschaft entfernt stehen. Nach dem Regierungswechsel in NRW werden dort die Regelungen sofort geändert. Dort müssen Windräder mindestens 1.500m entfernt sein. Bei uns sind es nur 700m! Bis zum Jahre 2011 galten auch für uns bessere Schutzbestimmungen. Dann begann der große Windradbau. Bundeweit ist also nichts einheitlich. Viele unserer Bedenken gelten in anderen Bundesländern. Nur halt hier nicht. Aber wer weiß: Alles kann sich ändern. Auch bei uns. Grund genug, nicht vorschnell aufzugeben. Wir sollten nichts unversucht lassen. Die Gemeinde aber auch nicht!