Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2017

Hinweis: Dieser Kurzbericht der Sitzung des Gemeinderat in Großrinderfeld ersetzt nicht das amtliche Protokoll und beinhaltet nur die wesentlichen Inhalte der Sitzung.

Hinweis: Texte in eckigen Klammern "[text]" wurden von mir ergänzt und sind nicht Teil des offiziellen Kurzberichts. Es handelt sich in der Regel um Verlinkungen.

Betreffend TOP 2 gab die Vorsitzende bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.06.2017 der Gemeinderat nach Beratung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen für Vereine in der Gemeinde Großrinderfeld dergestalt zugestimmt habe, dass diese in der heutigen
öffentlichen Sitzung auf der Tagesordnung stehen könne.

Top 3 der Sitzung befasste sich mit dem Thema Vergabe Neubau Kunstrasenplatz Ortsteil Großrinderfeld. Die Submission erfolgte am 19.06.2017, so die Vorsitzende. Der entsprechende Förderantrag ist bewilligt, Baubeginn soll Ende Juli 2017 sein. Die Fertigstellung ist zum Jahresende 2017 geplant. Die
Vergabe des Neubaus eines Kunstrasenplatzes in Großrinderfeld einschließlich Erdarbeiten, Betonarbeiten, Landschaftsbauarbeiten, Beleuchtung, Verkehrsflächen und Sportplatzbau erfolgte einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Fleischhacker GmbH & Co.KG, Würzburg, zur Angebotssumme von 861.196,69 € einschließlich Mehrwertsteuer.

In TOP 4 ging es um den Bebauungsplan „1. Änderung/ Erweiterung Geißgraben II“ (GE) Gemarkung Gerchsheim betreffend der Behandlung von Anregungen und Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss. Seitens der Verwaltung wurde die Abwägungsliste erläutert, es wurden keine Einwendungen erhoben. Die eingegangenen Anregungen und Einwände der Träger öffentlicher Belange, wie in der Abwägungstabelle dargestellt, wurden vom Gemeinderat abgewogen
und einstimmig beschlossen. Ein Bebauungsplan hat gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Satzungscharakter.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „1. Änderung/Erweiterung Geißgraben II“ (GE) Gemarkung Gerchsheim gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) einstimmig als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.

TOP 5 behandelte die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen für Vereine in der Gemeinde Großrinderfeld. Im letzten Jahr wurden bereits einige Maßnahmen der ortsansässigen Vereine von der Gemeinde finanziell unterstützt. Um sowohl für die Vereine als auch für die Verwaltung und dem Gemeinderat Klarheit und Transparenz zu schaffen und somit ähnlich gelagerte Fälle gleich zu behandeln wurde angeregt, die Eckpunkte in einer Förderrichtlinie festzuschreiben. Die Erkenntnisse aus den Beratungen im letzten
Jahr flossen in den vorliegenden Entwurf ein und wurden in einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und technischen Ausschusses am 27. April 2017 und in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20.06.2017 vorberaten. Die Ergebnisse wurden von der Vorsitzenden ausführlich erläutert.

Die Richtlinie soll den Vereinen in einem demnächst stattfindenden Vereinsvorständetreffen vorgestellt und erläutert werden, anschließend
erfolgt die Bekanntgabe im Mitteilungsblatt. Der Gemeinderat stimmte der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen für
Vereine in der Gemeinde Großrinderfeld“ in der heute vorgelegten Version mit 15 Ja-Stimmen, 2-Nein Stimmen und einer Enthaltung zu.

Die Investitionsmaßnahmen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere Tauber (ZV WVMT) laufen derzeit planmäßig, so die Vorsitzende unter TOP 6, Wasserversorgungs-Zweckverband Grünbachgruppe. Im FA 02 stehen in der Sommerpause die Vergaben der Eigenmaßnahmen der Grünbachgruppe an. Dabei handelt es sich um den Einbau der Maschinentechnik im Pumpwerk Grünsfeldhausen sowie in den Hochbehälter Krensheim, Ilmspan, Bärlestanne für kalkulierte 67.810,– € und die Elektrotechnik für kalkulierte 12.000,– €. Der Einbau der Fernwerktechnik im Pumpwerk Grünsfeldhausen und in den Hochbehältern Krensheim, Ilmspan sowie Bärlestanne für kalkulierte 167.500,– € soll im Oktober dieses Jahres erfolgen, so die Vorsitzende.

Der Gemeinderat ermächtigte die Bürgermeisterin und die gewählten Verbandsmitglieder mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, ihre Zustimmung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Grünbachgruppe“ zur Erteilung des Auftrages für die Submissionsergebnisse der Eigenmaßnahmen im FA 02 an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Unter Behandlung von Baugesuchen zu TOP 7 erteilte der Gemeinderat einem Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen.

Unter TOP 8 Anfragen von Bürgern informiert die Vorsitzende, dass die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt würden,
neue Erkenntnisse abgewartet und mit dem Umweltschutzamt im Landratsamt besprochen werden, so die Vorsitzende auf die Frage eines Bürgers nach dem Stand der Aufhebung des BPlanes „Flachslanden, Werbachhäuser Berg“ in Sachen Windkraft. Im Gemeinderat werde das weitere Verfahren,
Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB, wohl nicht mehr vor der Sommerpause behandelt werden, erst wieder in der 2. Septemberhälfte, so die Vorsitzende auf eine weitere Anfrage. Hauptmotivation der Aufhebung sei auch nicht die drohende Schadensersatzklage des Investors gewesen, so die Vorsitzende weiter auf die Anfragen, sondern die größere Fläche des BPlanes gegenüber der kleineren Vorrangfläche zurückzunehmen, um dem Investor
keine Gelegenheit zu geben, noch mehr Windräder aufzustellen.

Die Baugenehmigung für das Windrad müsse bis zum 12. Oktober 2017 beschieden sein, hierfür sei das Landratsamt zuständig. Eine Sitzung im August
werde es in Sachen BPlan oder Windrad nur geben, wenn sich außergewöhnliche neue Erkenntnisse ergeben würden, so die Vorsitzende auf Anfrage mit Hinweis auf das Datum der Baugenehmigung.

Was die Normenkontrollklage gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes anbelange, so die Vorsitzende auf Anfrage, sei es zum jetzigen Zeitpunkt für Stellungnahmen zu früh, Erkenntnisse aller Art werden in der Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Tauberbischofsheim, berücksichtigt und
geprüft.

Auf die Anfrage, ob denn der Schadensbetrag in Höhe von 60.000.- € in Sachen Feldwegeschädigung durch den Bau bestehender Windräder wiedererlangt
werden könne gibt die Vorsitzende Information, dass dies wohl in den nächsten Wochen geklärt werden könne.

Unter Top 9 Verschiedenes informierte die Vorsitzende zum Thema Breitbandausbau dahingehend, dass der Baubeginn mit Hof Baiertal erfolge. Die Maßnahme erfolgt im Spülrohrverfahren, eine Besichtigung der Baustelle sei geplant.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 24. Juli 2017 statt.

 


 

Die Kurzfassung wurde dem Mitteilungsblatt entnommen. Damit soll insbesondere erreicht werden, das die Darstellung möglichst genau die offizielle Sicht der Gemeinde wiedergibt. Die Aufnahme hier auf der Webseite dient der besseren und insb. dauerhaften Recherchemöglichkeit. Leider "verschwinden" durch Webseiten-Restrukturierung immer wieder wichtige Inhalte (auf vielen Seiten, aber eben auch auf der gemeindlichen Webseite von Großrinderfeld). Hinweis: Das amtliche Protokoll der Gemeinderatssitzung kann im Rathaus Großrinderfeld eingesehen werden.

Alle hier archivierten Kurzberichte können über diesen Link eingesehen werden. Ich bemühe mich darum, auch ältere Berichte noch online stellen zu können.

Unter "Gemeinderat Großrinderfeld" finden sich weitere Informationen, u.a. zu künftigen Sitzungen.