Main-Tauber Kreis: zwei neue Corona Fälle, Grundschulen öffnen am 4. Mai noch nicht

Im Main-Tauber Kreis gibt es heute zwei neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 358 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

Grundschule in Großrinderfeld
Die Grundschulen in Baden-Württemberg öffnen am 4. Mai noch nicht. Hier die Grundschule in Großrinderfeld. (Foto: Rainer Gerhards)
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Großrinderfeld: Eröffnung der Maiandachten am 1. Mai wird live übertragen

Der Gottesdienst der feierlichen Eröffnung der Maiandachten aus der Pfarrkirche in Ilmspan wird live im Internet übertragen. Die Übertragung wird mit Unterstützung der Großrinderfelder Digitalhelfer durchgeführt. Das teilt der Seelsorgeeinheit Großrinderfeld-Werbach mit.

Sie ist abrufbar unter: https://youtu.be/YhVx4ilJ3cA

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Baden-Württemberg: Gottesdienste ab nächster Woche wieder mit Einschränkungen möglich

Ab kommender Woche können die Gebetsversammlungen wieder stattfinden, dabei gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern“ so Ministerpräsident Winfried Kretschmann soeben in seiner Regierungserklärung. Somit können Gottesdienste ab kommender Woche in Baden-Württemberg wieder gefeiert werden.

Leere Reihen in der Kirche, hier in Großrinderfeld, durch die Corona-Beschränkungen. In der Woche ab 4. Mai sind eingeschränkt in Baden-Württemberg wieder Gottesdienste möglich. (Foto: Rainer Gerhards)
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Corona-Reproduktionszahl steigt wieder auf 1 – die Folge von Ostern?

Genau zwei Wochen nach Ostermontag steigt die Corona-Reproduktionszahl wieder auf eins und hat damit den kritischen Wert erreicht. Kommt es jetzt wieder zu explosionsartigem Wachstum?

Entwicklung Corona-Reproduktionszahl Stand 2020-04-27
Die Entwicklung der Corona-Reproduktionszahl in Deutschland bis zum 27. April 2020 (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)
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Main-Tauber Kreis: keine neue Corona-Infektion, RufTaxi Zentrale wieder erreichbar


Gute Nachrichten: im Main-Tauber Kreis gibt es heute keine neue Coronavirus Fälle.
Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt bleibt es damit bei 354 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

RufTaxi fährt auch wieder in Corona-Zeiten (Foto: Fa Lilllig/Main-Tauber Kreis)

Rechnet man die vom Main-Tauber Kreis gemeldeten Fallzahlen einmal zusammen, so kommt man auch zur Zahl der noch aktuell in Covid-19 Erkrankten: das sind 106 Personen. In mancher Gemeinde, zum Beispiel Großrinderfeld, gibt es mittlerweile gar keine aktiv Erkrankten mehr.

Das sind gute Nachrichten, sie sollten aber nicht zur Unvorsicht verleiten. Nach wie vor ist es wichtig, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Hygienemassnahmen einzuhalten, insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von „Alltagsmasken“ beim Einkauf und im ÖPNV.

Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis und Land?

Das Land Baden-Württemberg hat nun auch Soforthilfe für Obdachlose und Tierheime aufgelegt. Außerdem liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der künftig Gemeinderats- und Kreistagssitzungen mittels Videokonferenz ermöglichen soll.

RufTaxi-Zentrale wieder erreichbar

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Rückkehr zum ÖPNV-Regelbetrieb am 4. Mai steht die telefonische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) seit Montag, 27. April, wieder zur Verfügung. Damit können wieder telefonische RufTaxi-Buchungen vorgenommen werden. Weiterhin sind Onlineauskünfte und -buchungen über die Internetseite www.vrn.de sowie in der kostenlosen myVRN-App möglich. Informationen zum Fahrplan und zu den Tarifangeboten des VRN gibt es zudem bei der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber unter www.vgmt.de sowie während der Geschäftszeiten telefonisch unter 09343/62140. Im RufTaxi-Verkehr bleibt zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste der Beifahrersitz für die Personenbeförderung gesperrt und die maximale Anzahl der Fahrgäste auf zwei Personen begrenzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind zu befördernden Familien. Solche Familienbuchungen müssen telefonisch unter der Nummer 0621/1077077 erfolgen.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat am Montag klargestellt, dass das Tragen von nicht-medizinischen Alltagsmasken oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Taxi- und Mietwagenverkehr sowie unter anderem bei freigestellten Schülerverkehren erforderlich ist. Ausnahmen gelten, wenn es aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist oder anderweitige Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einsatz von rechtlich zulässigen Trennvorrichtungen, ergriffen werden.

Im Zusammenhang mit Taxi- und Mietwagenfahrten hat das Verkehrsministerium am Montag Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Demnach sollen keine Sammelfahrten durchgeführt werden, es sei denn, sie sind unvermeidbar, etwa die Beförderung von Schülern zu ihren Bildungseinrichtungen.

Auf größtmöglichen Abstand zwischen der Fahrerin/dem Fahrer und den Fahrgästen von möglichst 1,5 Meter ist zu achten, soweit keine Abschirmung des Fahrgastraumes etwa durch eine Trennscheibe gegeben ist. Der Einbau von rechtlich zugelassenen Spuckschutz-Vorrichtungen wird empfohlen. Personen sind grundsätzlich auf der Rückbank, hinter dem Beifahrersitz, zu befördern, um den größtmöglichen Abstand zur Fahrerin/zum Fahrer zu gewährleisten, es sei denn die Beförderung eines Fahrgastes ist nur auf dem Beifahrersitz zumutbar.

Beförderte Personengruppen, die Angehörige des gleichen Haushalts umfassen, können zueinander einen geringeren Abstand als 1,5 Meter haben, sollen aber einen größtmöglichen Abstand zum Fahrer/zur Fahrerin einhalten. Werden ausnahmsweise mehrere Fahrgäste (nicht Familien) befördert, so sollte mindestens ein Großraumtaxi eingesetzt werden und sowohl zwischen den Fahrgästen und der Fahrerin/dem Fahrer durch angepasste Sitzplatzverteilung ein größtmöglicher Abstand eingehalten werden.

Bei der Beförderung von unterstützungsbedürftigen Personen, die durch das Corona-Virus potentiell besonders gefährdet sind, wie etwa Dialyse-, Chemo- oder Bestrahlungstherapiepatienten, ist grundsätzlich eine zusätzliche Begleitperson zulässig. Auch hier sollte jedoch möglichst auf die Einhaltung des Abstands geachtet werden.

Allgemeine Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und die regelmäßige Desinfektion des Fahrgastinnenraums sowie der Türaußengriffe sind zu beachten. Während der Beförderung soll die Umluftfunktion der Klimaanlage ausgeschaltet bleiben, der Fahrgastinnenraum ist bestmöglich zu belüften.

241 Patienten wieder genesen

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 241 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 71, Boxberg: 4, Creglingen: 13, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 8, Grünsfeld: 7, Igersheim: 16, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 16, Niederstetten: 25, Tauberbischofsheim: 17, Weikersheim: 28, Werbach: 5, Wertheim: 16, Wittighausen: 1.

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis

verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 116, Boxberg: 17, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 6, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 32, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4. 

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt in Tauberbischofsheim

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Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Weitere „Corona-Updates“ aus dem Main-Tauber Kreis

Baden-Württemberg: Gemeinderatssitzung per Videokonferenz nun doch?

Es war ruhig geworden um eine gesetzliche Möglichkeit zu Sitzungen des Gemeinderats (und auch der Kreistage) mittels Videokonferenz. Nun liegt aber ein Gesetzentwurf vor. Der geht am kommenden Mittwoch (29. April 2020) in der 117. Sitzung des Landtags Baden-Württemberg in erste Lesung.

Sitzung Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020
Sitzung Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020 in Corona-Zeiten: in der Turnhalle mit viel Platz, mit Mundbedeckung – und vor leeren Rängen. Wenn es nach dem Gesetzentwurf von Grünen und CDU Baden-Württemberg geht, sollen Sitzungen künftig auch mittels Videokonferenz abgehalten werden können. (Foto: Rainer Gerhards)

Damit kommt der Entwurf zumindest schon einmal aus den Regierungsfraktionen, was seiner Annahme prinzipiell förderlich sein dürfte. Er beinhaltet auch keineswegs eine generelle Möglichkeit zu Videokonferenzen, sondern stellt daran hohe Schranken: so sollen sie nur in besonderen Notsituationen gestattet sein, oder zu Dingen die Bürgermeister*in ohnehin als Eilentscheidung treffen könnte. Immerhin wird die Corona-Krise zumindest in der Begründung explizit als Notfall genannt, damit dürfte die Anwendbarkeit in der aktuellen Lage gegeben sein.

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Text der Corona-Verordnung ab 27.04.2020 Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am 23. April nochmals geändert. Mit der neuen Version wird ab 27. April die Maskenpflicht in Baden-Württemberg umgesetzt sowie Änderungen bei der Kinder-Notbetreuung vorgenommen. Mit erst am 4. Mai 2020 in Kraft tretenden Änderungen bleiben Kinderbetreuungseinrichtungen zunächst bis zum 15. Juni weiterhin geschlossen.

Die angekündigten Erleichterungen für die Arbeit von Geminderäten und Stadträten sowie Kreistagen sind weiterhin nicht enthalten. Diese werden im Rahmen der Corona-Verordnung auch nicht mehr erfolgen, sondern durch eine Änderung in der Gemeindeordnung realisiert werden.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier symbolisch der Anfang einer früheren Version (Screenshot: Rainer Gerhards)
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Main-Tauber Kreis: zwei neue Corona-Fälle, Maskenpflicht ab Montag

Im Main-Tauber Kreis gibt es heute 2 neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 354 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

Eine einfache
Eine einfache „Corona-Schutzmaske“ (Mund-Nase-Bedeckung). Sie schützt zwar vor allem die Mitmenschen. Tragen aber genug Menschen eine solche Maske, dann sind wir als Gemeinschaft auf besser geschützt. (Foto: Rainer Gerhards)

Ab Montag, dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Maskenpflicht: insbesondere beim Einkaufen und im ÖPNV müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Darunter sind vor allem sogenannte einfache „Alltagsmasken“ zu verstehen. Wer keine hat, kann kann ersatzweise auch ein Tuch oder einen Schal verwenden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg.

Tipp für Großrinderfelder Bürger: die Gemeinde bietet Masken zum Selbstkostenpreis an.

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