Die Antwort direkt vorneweg: nein, das Faceshield ist kein Ersatz für die in der Corona-Verordnung vorgesehene Mund-Nasen-Bedeckung. Damit kann man die Maskenpflicht nicht erfüllen. Bis zu hundert Euro Bussgeld können fällig werden. Das ist vor allem wichtig zu wissen, da in der Anfangsphase im Frühjahr solche Face-Shields noch erlaubt oder zumindest nicht gezielt verboten waren.

Ein solches Gesichtsschild kann also, wie auf dem Bild gezeigt, nur in Verbindung mit einer Maske getragen werden, niemals jedoch alleine. Dafür gibt es gute Gründe:
- der Schutz von anderen Anwesenden ist nicht gegeben
- sich selbst schützt man erst recht nicht (mit einer Stoffmaske geht das mässig gut, mit einer handelsüblichen OP-Maske schon recht gut)
- pragmatisch betrachtet: mit Faceshield und ohne Maske werden bei einer Kontrolle bis zu 100€ Bußgeld fällig









