Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft hart. In Deutschland, in Baden-Württemberg, im Main-Tauber Kreis und natürlich auch in Großrinderfeld. Die sehr hart betroffenen Unternehmen, gerade die kleinen, brauchen rasche Hilfe. Ein Ansatzpunkt ist die Gewerbesteuer.
Hier gibt es gute Nachrichten, die allerdings in der Nachrichtenflut etwas untergegangen sind: die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich bereits am 19. März auf gleich lautende Erlasse geeinigt. Vorauszahlungen können reduziert werden. Das verschafft kurzfristige Entlastung. Auch eine Stundung von dennoch anstehenden Zahlungen ist sicherlich eine Option.
Viele Schüler und Eltern fragen sich, wie es mit den Schulabschlüssen weiter geht. Das Land verspricht nun zusätzliche Termine und Vereinfachungen bei den Prüfungen. Damit sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ausbildung abgemildert werden.
Das Kultusministerium habe alle Schulen über die konkreten Termine der einzelnen Prüfungen sowie über Vereinfachungen im Prüfungsverfahren informiert. So das Land in seiner Pressemitteilung. Zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen sind zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen.
Laut Angaben des Kultusministeriums wird beispielsweise die Abiturprüfung in Baden-Württemberg vom 18. bis 29. Mai 2020 durchgeführt. Der Wiederbeginn des Unterrichts ist am 15. Juni 2020. Nachtermine sind vom 16. bus 25 Juni sowie 2. bis 10. Juli. Ein dritter Nachtermin ist für September 2020 geplant.
Auch in Baden-Württemberg kommt es nicht zu einer generellen Ausgangssperre. Statt dessen setzt das Land zur Eindämmung des Coronavirus auf eine weitere Reduzierung von Kontakten. Dies erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute Nachmittag in seiner Pressekonferenz.
Kretschmann zeigte sich im großen und ganzen Zufrieden mit der Entwicklung am Wochenende: „Die bisherigen Maßnahmen wirken, die allermeisten Menschen halten sich mittlerweile an die strengen Vorgaben„. Aber: „Die Fallzahlen steigen nach wie vor weiter rasch, es zählt jeder Tag.“ Daher müsse man noch einmal Nachsteuern.
Der Bund habe viele der bereits am Freitag in Baden-Württemberg ergriffenen Maßnahmen in das deutschlandweite Corona-Maßnahmenpaket aufgenommen. Daher gäbe es für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auch nur zwei Verschärfungen den Bestimmungen:
Vermutlich wird es in Baden-Württemberg, und vermutlich auch Bundesweit, wird zunächst kein generelles Ausgangsverbot geben. Statt dessen wird die bestehende Ausgangsbeschränkung zu einem Kontaktverbot. Mehr also zwei Personen außerhalb der eigenen Familie dürfen sich nicht mehr treffen.
Nun ist es da, das neue Corona-„Gesetz“ (CoronaVO) in Baden-Württemberg. In der Version vom 20. März 2020. Innerhalb nur einer Woche in der dritten Auflage, mit immer mehr Beschränkungen. Die waren nötig geworden, weil Uneinsichtige sich nicht an die Maßnahmen gehalten haben.
Innerhalb von nicht mal einer Woche drei Versionen eine Landes-Verordnung – auch das ist wahrscheinlich ein Novum. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März wurde heute Abend, gerade noch rechtzeitig gegen 23:45 Uhr, verkündet. Sie ist ab Samstag, 21. März 2020 in Kraft.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier auf dieser Seite. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keinerlei Gewähr übernommen. Die Darstellung erfolgt hier nur informationshalber. Für alle rechtlichen Fragen wenden man sich an seinen Rechtsberater.
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 20. März 2020)
Das Corona-Virus wirbelt den Terminplan einmal mehr um. Überall in Baden-Württemberg werden sie 2020 später stattfinden. Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt.
Baden-Württemberg macht Ernst. Erste Anhaltspunkte dazu gab es bereits am Vormittag. In der Pressekonferenz um 14:15 Uhr dann wurde es offiziell. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündete neue Einschränkungen im Hinblick auf die Corona-Krise:
Wir werden alle Restaurants und Gaststätten ab morgen schließen. Essen zum Mitnehmen bleibt aber weiterhin möglich.
Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen sich Nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Ausnahme: Familien, also Eltern mit ihren Kindern, Paare. Das wird auch entsprechend sanktioniert.
Die Durchreise von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt und zu großen Teilen untersagt.
Die Maßnahmen sollen ab Samstag, 21.03.2020 gelten. Die dazu erforderliche Verordnung soll in Kürze auf der Seite der Landeregierung veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Maßnahmen werden mit bis zu 25.000 Euro Bussgeld sowie mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.
„Wir sind uns bewusst, das wir noch tiefer in die Grundrechte eingreifen. Aber wir müssen es tun, um alle zu Schützen – auch die, die sich nicht an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.„, so Winfried Kretschmann.
In Baden-Württemberg nehmen die wirtschaftlichen Hilfen für unter dem Corona-Virus leidende Unternehmen konkrete Form an: über die L-Bank, in Verbindung mit der Hausbank, können die Programme abgerufen werden.
Das Land Baden-Württemberg setzt weiter auf strikte Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Am gestrigen Abend hat es die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlassen. Die alte hat damit gerade mal einen Tag „gehalten“.
Baden-Württemberg setzt damit die zwischen Bund und Ländern vereinbarten bundesweiten neuen Schutzmaßnahmen um: viele Geschäfte werden geschlossen, der Betrieb von Gaststätten wird beschränkt, Kultureinrichtungen und Schwimmbäder dürfen nicht mehr betrieben werden und Veranstaltungen sind untersagt. Wichtig: Geschäfte der Grundversorgung, insbesondere für Lebensmittel dürfen weiter geöffnet bleiben und nun sogar auch Sonn- und Feiertags aufmachen.
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