Baden-Württemberg: Versammlungsbeschränkungen sind da, Gaststätten geschlossen

Nun ist es da, das neue Corona-„Gesetz“ (CoronaVO) in Baden-Württemberg. In der Version vom 20. März 2020. Innerhalb nur einer Woche in der dritten Auflage, mit immer mehr Beschränkungen. Die waren nötig geworden, weil Uneinsichtige sich nicht an die Maßnahmen gehalten haben.

Corona-Verordnung 20.03.2020 Baden-Württemberg im Überblick
Diese Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab sofort und sind unbedingt einzuhalten! (Grafik: Landesregierung Baden-Württemberg via Twitter)

Gerade noch rechtzeitig am 20. März um 23:45 Uhr wurde die neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie wird nun hoffentlich helfen, das Wachstum von Covid-19 einzudämmen. Die Maßnahmen entsprechen dem, was Ministerpräsident Kretschmann bereits heute Mittag auf der Pressekonferenz verkündete. Hinzugekommen ist lediglich die Schließung von Friseur-Salons. Aus der Pressemitteilung des Landes:

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Text der Corona-Verordnung vom 20. März mit Versammlungsverbot

Innerhalb von nicht mal einer Woche drei Versionen eine Landes-Verordnung – auch das ist wahrscheinlich ein Novum. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März wurde heute Abend, gerade noch rechtzeitig gegen 23:45 Uhr, verkündet. Sie ist ab Samstag, 21. März 2020 in Kraft.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)
Schon wieder überholt: die Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 17. März.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier auf dieser Seite. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keinerlei Gewähr übernommen. Die Darstellung erfolgt hier nur informationshalber. Für alle rechtlichen Fragen wenden man sich an seinen Rechtsberater.

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)

    
vom 17. März 2020
(in der Fassung vom 20. März 2020)

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Baden-Württemberg verschiebt Schul-Abschlußprüfungen

Das Corona-Virus wirbelt den Terminplan einmal mehr um. Überall in Baden-Württemberg werden sie 2020 später stattfinden. Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt.

Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim
„Dank“ Corona-Virus werden 2020 überall in Baden-Württemberg die Abschlußprüfungen später stattfinden. So auch am Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim (Foto: Rainer Gerhards)
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Baden-Württemberg: fast-Ausgangssperre, Gaststätten schließen ab 21.03. wegen Coronavirus

Baden-Württemberg macht Ernst. Erste Anhaltspunkte dazu gab es bereits am Vormittag. In der Pressekonferenz um 14:15 Uhr dann wurde es offiziell. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündete neue Einschränkungen im Hinblick auf die Corona-Krise:

  1. Wir werden alle Restaurants und Gaststätten ab morgen schließen. Essen zum Mitnehmen bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen sich Nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Ausnahme: Familien, also Eltern mit ihren Kindern, Paare. Das wird auch entsprechend sanktioniert.
  3. Die Durchreise von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt und zu großen Teilen untersagt.

Die Maßnahmen sollen ab Samstag, 21.03.2020 gelten. Die dazu erforderliche Verordnung soll in Kürze auf der Seite der Landeregierung veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Maßnahmen werden mit bis zu 25.000 Euro Bussgeld sowie mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Ankündigung der verschärften Maßnahmen für den 21. März (Bild: Landesregierung via YouTube)

Wir sind uns bewusst, das wir noch tiefer in die Grundrechte eingreifen. Aber wir müssen es tun, um alle zu Schützen – auch die, die sich nicht an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.„, so Winfried Kretschmann.

Update 21.03.2020: die neue Corona-Verordnung wurde am späten Abend des 20. März verkündet und besitzt nun Rechtskraft.

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Verschärftes Corona-Gesetz in Baden-Württemberg gilt ab heute

Das Land Baden-Württemberg setzt weiter auf strikte Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus. Am gestrigen Abend hat es die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlassen. Die alte hat damit gerade mal einen Tag „gehalten“.

Grafik Ausbreitung Corona verlangsamen.
Das wichtigste in der aktuellen Corona-Krise: die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Dazu dienen auch die einschneidenden Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg. (Grafik: Bundesregierung)

Baden-Württemberg setzt damit die zwischen Bund und Ländern vereinbarten bundesweiten neuen Schutzmaßnahmen um: viele Geschäfte werden geschlossen, der Betrieb von Gaststätten wird beschränkt, Kultureinrichtungen und Schwimmbäder dürfen nicht mehr betrieben werden und Veranstaltungen sind untersagt. Wichtig: Geschäfte der Grundversorgung, insbesondere für Lebensmittel dürfen weiter geöffnet bleiben und nun sogar auch Sonn- und Feiertags aufmachen.

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Text der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

ACHTUNG: dieser Gesetzestext ist veraltet. Der Text des neuen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 20. März 2020 findet sich hier.

Die „alte“ Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat gerade mal einen Tag gehalten. Gestern Abend (17. März 2020) gab es die neue Version des Gesetz zum Schutz vor Corona.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier auf dieser Seite. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keinerlei Gewähr übernommen. Die Darstellung erfolgt hier nur informationshalber. Für alle rechtlichen Fragen wenden man sich an seinen Rechtsberater.

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)

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Corona: Baden-Württemberg schränkt das öffentliche Leben ein…

Das Alltagsleben in Baden-Württemberg wird reduziert. Damit will das Land die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild)

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung (Corona-Verordnung) nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

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Baden-Württemberg: Schulen zu, wie geht es jetzt weiter?

Baden-Württemberg hat alle Schulen geschlossen. Grund ist das Coronavirus. Vom morgigen Dienstag an findet bis zum 20. April kein Unterricht „vor Ort“ mehr statt. Trotzdem geht für viele Schüler das Lernen weiter – wenn auch zuhause und virtuell.

Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim
Schon seit einiger Zeit schon findet Lernen hier virtuell statt. Das Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim wurde vorsorglich bereits am 9. März geschlossen. (Foto: Rainer Gerhards)
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Baden-Württemberg: Maßnahmen zur Eindämmung Corona-Virus

Die Coronavirus-Pandemie breitet sich auch in Baden Württemberg immer weiter aus. Am heutigen Samstag ist die Fallzahl um 258 auf 827 Erkrankte gestiegen. Das war absehbar, daher hat die Landesregierung am gestrigen Freitag (13.03.) umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild)

Ziel ist es, die Ausbreitung de Coronavirus zu verlangsamen. Eine Reduktion oder eine Beibehaltung ist momentan schlichtweg nicht möglich. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 19. April 2020.

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