Nun ist es da, das neue Corona-„Gesetz“ (CoronaVO) in Baden-Württemberg. In der Version vom 20. März 2020. Innerhalb nur einer Woche in der dritten Auflage, mit immer mehr Beschränkungen. Die waren nötig geworden, weil Uneinsichtige sich nicht an die Maßnahmen gehalten haben.

Corona-Verordnung 20.03.2020 Baden-Württemberg im Überblick
Diese Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab sofort und sind unbedingt einzuhalten! (Grafik: Landesregierung Baden-Württemberg via Twitter)

Gerade noch rechtzeitig am 20. März um 23:45 Uhr wurde die neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie wird nun hoffentlich helfen, das Wachstum von Covid-19 einzudämmen. Die Maßnahmen entsprechen dem, was Ministerpräsident Kretschmann bereits heute Mittag auf der Pressekonferenz verkündete. Hinzugekommen ist lediglich die Schließung von Friseur-Salons. Aus der Pressemitteilung des Landes:

  1. Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  3. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  4. Frisöre müssen schließen.

Den genauen Text der Corona-Verordnung, Version 20. März 2020, gibt es auch bei uns.

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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