Baden-Württembergs Landesregierung hat heute nochmal einige Erklärungen und erste Detailinformationen zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen gegeben. Hier finden Sie einen Überblick über uns wichtig erscheinende Fakten.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Pressekonferenz am 16.04.2020 (Foto: YouTube Kanal der Landesregierung Baden-Württemberg)
Ministerpräsident Winfried Kretschmann weist darauf hin, dass die Hochschulen in Baden-Württemberg ab 20.04. wieder öffnen werden, allerdings nur im Hinblick auf virtuelle Lehre (also ohne physische Präsenz).
Erste sehr vorsichtige Corona-Lockerungen wird es in Baden-Württemberg geben. Die bisherige Kontaktsperre wird aber zunächst beibehalten werden. Viele Maßnahmen stehen in Verbindung mit dem 4. Mai 2020.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz (Archivbild: Landesregierung via YouTube)
Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen aus den Pressekonferenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Donnerstag nochmals geändert. Es handelt sich im wesentlichen um kleine Nacharbeiten und redaktionelle Änderungen. Überraschend ist, dass die angekündigten Erleichterungen für die Arbeit von Geminderäten und Stadträten sowie Kreistagen nun doch nicht enthalten sind.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier symbolisch der Anfang einer früheren Version (Screenshot: Rainer Gerhards)
Die Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 9. April wurden gestern verkündet. Sie ist ab heute, 10. April 2020 in Kraft.
Innerhalb weniger Tage über 210.000 Anträge für die Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Das ist ein Erfolg. Aber auch ein Zeichen dafür, wie dringend sie auch gebraucht wird. Rund 3.500 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 36,4 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt.
Nach der Konferenz zwischen Bund und Ländern ist Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann vor die Presse getreten. Die Corona-Schutzmaßnahmen müssen über die Ostertage unverändert beibehalten. Er äußert sich auch zu einer möglichen Maskenpflicht, die vorerst nicht kommt.
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„Alle Länder verlängern Ihre Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen und es wäre viel zu früh mit Lockerung zu beginnen. Das wäre nicht verantwortlich.„, so Kretschmann bei der Pressekonferenz. Mindestens bis zum 19. April bleiben die Corona-Schutzmaßnahmen wie gehabt erhalten. Nach Ostern wird es dann eine erneute Beratung mit der Kanzlerin und den anderen Bundesländern geben.
Gemeinderatssitzungen können, „dank Corona“, in Baden-Württemberg künftig auch als Videokonferenz bzw. Telefon-Schaltkonferenz durchgeführt werden. Das teilt das Land Baden-Württemberg soeben in einer Pressemitteilung mit.
Sitzung des Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020 in Corona-Zeiten: in der Turnhalle mit viel Platz, mit Mundbedeckung – und vor leeren Rängen. Das ist schon leicht skurril. Solche Veranstaltungen in dieser Form werden nun hoffentlich in Zukunft nicht mehr nötig sein – oder zumindest deutlich weniger oft. (Foto: Rainer Gerhards)„Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz werden in Baden-Württemberg möglich!“ weiterlesen
Auch wer sich nicht krank fühlt, kann das Coronavirus weitergeben. Daher ist es vor allem im häuslichen Umfeld wichtig, auf Infektionsschutz zu achten. Hier die wichtigsten Tipps zum Thema.
So schützt man sich vor Corona-Infektionen. (Grafik: Land Baden-Württemberg)
Viele Menschen glauben es immer noch nicht: Man merkt es zu Anfang gar nicht, wenn man sich das Coronavirus SARS-CoV-2 eingefangen hat. Mancher hat sogar so milde Symptome, dass die Erkrankung gar nicht auffällt. Trotzdem kann man auch in dieser Zeit schon seine Mitmenschen anstecken. Deswegen ist Hygiene vor allem auch im Bereich der Familie wichtig. Auch im öffentlichen Bereich, beim Einkaufen und auf der Arbeit sollte man sich natürlich an die Hygieneregeln halten.
Viele Unternehmen haben durch die Corona-Krise große Probleme. Vor allem Kleinunternehmer sind teilweise sehr hart betroffen. Es wäre nun an den Gemeinden, so Rainer Gerhards, bei existenziellen Problemen nun rasch und möglichst unbürokratisch zu helfen. Pleiten müssen vermieden werden.
Laden zu – und nun? Den Lebensmitteleinzelhandel betrifft es zum Glück nicht, aber viele andere sehr wohl. (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
Eines sollte klar sein: für die vom Coronavirus ausgelöste Krise kann keiner was (nun ja, vielleicht mit Ausnahme der „Coronavirus-Party Feierer„). In existenzielle Probleme kann man nun, unverschuldet, leicht kommen wenn z.B. der eigene Laden aufgrund der Corona-Verordnung Baden-Württemberg geschlossen bleiben muss. Und damit der komplette Umsatz wegfällt.
Fast unbemerkt hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Samstag nochmals geändert. Es handelt sich im wesentlichen um kleine Nacharbeiten und redaktionelle Änderungen.
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