Innerhalb weniger Tage über 210.000 Anträge für die Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Das ist ein Erfolg. Aber auch ein Zeichen dafür, wie dringend sie auch gebraucht wird. Rund 3.500 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 36,4 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt.

Symbolbild Steuern
Geld für in Not geratene Kleinunternehmer dank „Soforthilfe Corona“ (Symbolbild: Capri23auto auf Pixabay)

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind inzwischen 210.154 Anträge eingegangen (Stand: 2. April 2020, 15.00 Uhr). Über 80 Prozent der Eingänge entfallen weiterhin auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten, knapp 20 Prozent auf die Handwerkskammern.

Zuschüsse in Höhe von rund 36 Millionen Euro ausbezahlt

Bei der L-Bank sind bis heute rund 92.000 Anträge eingegangen. Rund 3.506 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 36,4 Millionen Euro wurden ausbezahlt (Stand: 2. April 2020, 14.00 Uhr).

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die gewaltige Antragswelle der ersten Woche wird noch an diesem Wochenende bewilligt, so dass bis kommenden Dienstag die bei der L-Bank vorliegenden Anträge alle ausbezahlt werden können, soweit sie in der Sache bewilligungsfähig sind.

Förderprogramm „Soforthilfe Corona“

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.

Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar:

Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“

Quelle: Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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