Gemeinderatssitzungen können, „dank Corona“, in Baden-Württemberg künftig auch als Videokonferenz bzw. Telefon-Schaltkonferenz durchgeführt werden. Das teilt das Land Baden-Württemberg soeben in einer Pressemitteilung mit.

Sitzung Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020
Sitzung des Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020 in Corona-Zeiten: in der Turnhalle mit viel Platz, mit Mundbedeckung – und vor leeren Rängen. Das ist schon leicht skurril. Solche Veranstaltungen in dieser Form werden nun hoffentlich in Zukunft nicht mehr nötig sein – oder zumindest deutlich weniger oft. (Foto: Rainer Gerhards)

Wir in dieser schwierigen Zeit den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten. Wir wollen in die Corona-Verordnung die folgende Regelung aufnehmen: Während die Corona-Verordnung gilt, sollen die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse auch als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Freilich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben: etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Zudem sollen die Kreistage – wie bereits bisher die Gemeinderäte – die Möglichkeit bekommen, Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen zu können“, so Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl: „Auch damit helfen wir unseren Kommunen, ihre Arbeitsfähigkeit in schwierigen Zeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten„.

Möglich werden soll dies also durch eine Änderung der Corona-Verordnung des Landes. Wie man munkelt, soll die noch rechtzeitig vor dem Wochenende kommen. Man darf gespannt sein, wann genau sie kommt. Von daher ist momentan auch noch nicht exakt zu klären, was nun tatsächlich ermöglicht wird – und unter welchen Voraussetzungen.

Wahlen und Bürgerentscheide trotz Corona

Solche Briefe sollen auch in Corona-Zeiten noch verschickt werden können. Allerdings: jetzt geht es um Bürgermeister und Bürgerentscheide. Die nächste Kommunalwahl ist erst in 2024. (Foto: Rainer Gerhards)

Hauptthema des Erlasses sind Wahlen und Bürgerentscheide. Aus der Pressemitteilung:

Das Innenministerium hat heute einen Erlass an die Regierungspräsidien und Landratsämter mit ganz klaren und konkreten Hinweisen zur Durchführung von Wahlen gegeben. Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide sind auch in dieser Zeit grundsätzlich möglich, aber ich sage klar: Der Infektionsschutz muss bei der Abwägung Vorrang haben. Im Ergebnis ist eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde möglich und nötig, wenn die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Ob das so ist, entscheidet das Regierungspräsidium bzw. das Landratsamt im konkreten Einzelfall. Und nochmal: Dabei ist dem Infektionsschutz im Zweifel Vorrang einzuräumen – das ist die klare Richtschnur des Innenministeriums“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 31. März 2020.

Infektionsschutz muss Vorrang haben

Falls eine Wahl durchgeführt wird, muss dem Infektionsschutz durch entsprechende Maßnahmen maximal Rechnung getragen werden – etwa durch entsprechend große Räumlichkeiten, ausreichend Abstand, Desinfektionsmittel, eine Begrenzung der Anzahl der Wahllokale, etwa auch besondere Werbung für die Briefwahl und Versendung der Briefwahlunterlagen schon mit der Wahlbenachrichtigung. Die Entscheidung soll in Absprache mit den Gemeinden getroffen werden. Die Gemeinden haben freilich selbst die Möglichkeit, die Wahlen in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu verschieben“, erklärte Strobl weiter.

Damit lassen wir auch in Corona-Zeiten den Kommunen so viel Selbstverwaltung wie möglich und steuern so viel wie nötig. Wir lassen die Kommunen auch nicht alleine, sondern es gibt eine klare Richtschnur: Der Infektionsschutz geht im Zweifel immer vor„, so Thomas Strobl. Die Landesregierung ist damit in der Konferenz des Ministerrats den Vorschlägen des Innenministers gefolgt.

Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide

Wir erreichen so – unter Beachtung des Infektionsschutzes – individuelle, gemeindebezogene Lösungen. Das stärkt auch die kommunale Selbstverwaltung. Dabei lassen wir die Kommunen nicht allein, sie erhalten eine Hilfestellung durch das Land. Zudem sind die Gemeinden mit ihren gewählten Bürgermeistern weiterhin voll handlungsfähig“, erklärte erklärte Baden-Württembergs Innenminister.

Quellen: Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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