Viele Unternehmen haben durch die Corona-Krise große Probleme. Vor allem Kleinunternehmer sind teilweise sehr hart betroffen. Es wäre nun an den Gemeinden, so Rainer Gerhards, bei existenziellen Problemen nun rasch und möglichst unbürokratisch zu helfen. Pleiten müssen vermieden werden.

Einkaufen (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
Laden zu – und nun? Den Lebensmitteleinzelhandel betrifft es zum Glück nicht, aber viele andere sehr wohl. (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)

Eines sollte klar sein: für die vom Coronavirus ausgelöste Krise kann keiner was (nun ja, vielleicht mit Ausnahme der „Coronavirus-Party Feierer„). In existenzielle Probleme kann man nun, unverschuldet, leicht kommen wenn z.B. der eigene Laden aufgrund der Corona-Verordnung Baden-Württemberg geschlossen bleiben muss. Und damit der komplette Umsatz wegfällt.

Andererseits gibt es allerdings auch Unternehmen, deren Geschäft normal weiter läuft – oder sogar zunimmt. Das ist prima. Allerdings: die, so meine ich, muss man auch nicht mit Nothilfe versorgen. Die anderen schon.

Genau so ist das auch beim Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Baden-Württemberg gedacht. Ein anderer Ansatzpunkt sind Einkommens- und Gewerbesteuer. Hier sind Stundungen möglich. Auch ist eine Reduzierung der Vorauszahlungen bei starkem Umsatzverlust möglich.

Die Einkommensteuer ist dabei Bundessache. Bei der Gewerbesteuer ist es etwas komplizierter. Hier wird zwar vom Finanzamt der Basiswert für die Zahlung ermittelt, die einzelne Gemeinde erhebt aber die Steuer abhängig von ihrem selbst festgelegten Steuersatz. Quartalsweise sind Vorauszahlung an die Gemeinde zu leisten – meist in der Mitte des Quartals. In Großrinderfeld, und vermutlich auch sonst überall im Ländle, ist der nächste Termin der 15. Mai.

Wie können Gemeinden konkret helfen?

Für die Stundung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist die Gemeinde verantwortlich. Ich wünsche mir nun, dass auch die Gemeinden den in Not geratenen Firmen entgegen kommen. Dass sie die im Mai fälligen Vorauszahlungen ganz oder teilweise stunden. Konkret stelle ich mir Folgendes vor:

Der Unternehmer beantragt mit einem einfachen Formular die Stundung bei der Gemeinde. Als Anlage muss er dabei seinen Antrag an das Finanzamt zur Reduzierung der Vorauszahlung beilegen. Der muss vorher erfolgt sein. Damit ist sicher gestellt, dass die Firma auch wirklich in Bedrängnis ist – und das Finanzamt das prüfen wird.

Diese Unterlagen werden von der Steuerstelle der Gemeinde kurz gesichtet. Ist der Umsatzverlust bis zu Hälfte des geplanten Umsatzes, so sollte auch die Gewerbesteuer halb gestundet werden. Ist der Verlust höher, dann sollte die Gewerbesteuerzahlung komplett gestundet werden. Die tatsächliche Notlage wird nicht geprüft. Verfahren und Genehmigung könnten somit sehr rasch und kurzfristig erfolgen.

Eine genauere Prüfung ist gar nicht erforderlich: die macht das Finanzamt ohnehin. Danach wird das Finanzamt einen neuen „Gewerbesteuer-Messbescheid“ ausstellen und auf dessen Basis muss die Gemeinde die Vorauszahlung des Betriebs ohnehin anpassen. Und ggf. sogar den „gerade eben erst“ abgebuchten Betrag zurückzahlen. Den Steuerstellen bleibt durch die Stundung diese Arbeit erspart.

Selbst wenn das Finanzamt der Begründung des Unternehmers nicht folgt: auch dann erhält die Gemeinde automatisch den neuen Messbescheid und kann die Gewerbesteuer-Zahlung entsprechend wieder anpassen. Schlimmstenfalls werden die Beträge dann beim nächsten Termin im August mit abgebucht. Die Stundung wäre dann drei Monate unnötig erfolgt – finanzielle Folge hat das in der aktuellen Nullzinsphase aber quasi nicht.

Das gesamte Verfahren wird ohnehin spätestens mit der nächsten Jahres-Steuererklärung des Betriebes wieder auf „normale Werte“ gesetzt. Denn dann erst wird die Gewerbesteuer endgültig festgelegt und damit auch erst bestimmt, wie viel Steuern der Unternehmer tatsächlich zahlen muss. Damit kommt es zu Nachzahlung oder Erstattung. Und gut ist.

Übrigens werden damit auch Fälle abgedeckt, wo eine Firma zwar im Moment schließen musste, danach aber (hoffentlich) richtig viel Umsatz macht. Das merkt man in der Jahressteuererklärung, und dann muss nachgezahlt werden. So, wie es sich gehört. Spielchen á la Adidas bei Mietenzahlungen sind damit von Anfang an nutzlos.

Entschlossenes Handeln ist geboten…

Ich bin der Meinung, dass ein entschlossenes Handeln der Baden-Württembergischen Kommunen hier geboten ist. Gerade Solo-Selbständige und Kleinunternehmer sind oft das Rückgrat der Versorgung vor Ort – und üblicherweise solide Steuerzahler. Oft ganz im Gegensatz zu Großunternehmen übrigens. Den Kleinen die Existenzangst in der aktuellen Krise wenigstens ein Stückchen zu nehmen ist sicherlich angemessen. Insbesondere, wenn das eigentlich keine Kosten verursacht. Es ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Firmen vor Ort.

Disclaimer: ich habe selbst ein kleine Software-Haus, bin allerdings aktuell erfreulicherweise nicht akut betroffen. Ich kann die Sorgen der anderen Kleinunternehmer aber gut nachvollziehen. Und auch, warum teilweise schon fast Panik aufkommt.

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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