Main-Tauber Kreis: Corona-Abstrichstelle zieht nach TBB um

Das zentrale Abstrichzentrum für den Main-Tauber-Kreis wird von Bad Mergentheim nach Tauberbischofsheim verlegt und dort in der Sporthalle der ehemaligen Kaserne auf dem Laurentiusberg eingerichtet. Künftig sollen hier in begründeten Verdachtsfällen Abstrich-Untersuchungen auf eine Coronavirus-Infektion stattfinden. Darauf haben sich das Landratsamt Main-Tauber-Kreis und die Stadtverwaltung Tauberbischofsheim gemeinsam mit dem Roten Kreuz, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim verständigt.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild)

Abstriche werden auch am neuen Standort Tauberbischofsheim nur bei begründeten Verdachtsfällen vorgenommen, die telefonisch über den Hausarzt angemeldet wurden und mit entsprechender Indikation zur Testung einen Termin zur Untersuchung erhalten haben. Alle Personen, die unangemeldet beim zentralen Abstrichzentrum erscheinen, müssen abgewiesen werden.

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Meinung: Stundung von Gewerbesteuer durch Gemeinden in Baden-Württemberg

Viele Unternehmen haben durch die Corona-Krise große Probleme. Vor allem Kleinunternehmer sind teilweise sehr hart betroffen. Es wäre nun an den Gemeinden, so Rainer Gerhards, bei existenziellen Problemen nun rasch und möglichst unbürokratisch zu helfen. Pleiten müssen vermieden werden.

Einkaufen (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
Laden zu – und nun? Den Lebensmitteleinzelhandel betrifft es zum Glück nicht, aber viele andere sehr wohl. (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)

Eines sollte klar sein: für die vom Coronavirus ausgelöste Krise kann keiner was (nun ja, vielleicht mit Ausnahme der „Coronavirus-Party Feierer„). In existenzielle Probleme kann man nun, unverschuldet, leicht kommen wenn z.B. der eigene Laden aufgrund der Corona-Verordnung Baden-Württemberg geschlossen bleiben muss. Und damit der komplette Umsatz wegfällt.

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Baden-Württemberg: Corona-Soforthilfe wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt

Wir hatten heute früh schon darüber berichtet, nun ist die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg da: es gibt Erleichterungen bei Förderbedingungen für Hilfsprogramm für baden-württembergische Wirtschaft. Hier die Details:

Symbolbild Steuern
Gerade Soloselbständigen und Kleinunternehmen soll unbürokratisch und schnell geholfen werden. Daher ist nun keine Prüfung des Privatvermögens mehr erforderlich. (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut heute klar. „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.

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Text der Corona-Verordnung Stand 28.03.2002 Baden-Württemberg

Fast unbemerkt hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Samstag nochmals geändert. Es handelt sich im wesentlichen um kleine Nacharbeiten und redaktionelle Änderungen.

Wichtig: diese Version hier ist nicht mehr gültig. Die nun aktuelle Corona-Verordnung finden sie hier.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier symbolisch der Anfang einer früheren Version (Screenshot: Rainer Gerhards)

Die Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. März wurden gestern verkündet. Sie ist ab heute, 29. März 2020 in Kraft.

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Gemeinderatssitzungen in Corona-Zeiten – ein kleiner Überblick

Tagen oder nicht tagen? Und wenn, dann wie? Gemeinderatsarbeit in Corona-Zeiten ist schwierig. Hier der Versuch eines kleinen Überblicks, wie das Thema in Baden-Württemberg aktuell gehandhabt wird. Dies erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen werden gerne aufgenommen – bitte dazu kurz Bescheid geben.

Ratssitzung in Großrinderfeld - Dank Corona in der Turnhalle
Sitzung des Gemeinderats am 17. März 2020 in Großrinderfeld – Dank Corona in der Turnhalle, mit 2 Metern Abstand zwischen den Mitgliedern des Gemeinderats. (Foto: Rainer Gerhards)
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Baden-Württemberg ergänzt Liste der Betriebe, die trotz Corona öffnen dürfen.

Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen viele Geschäfte schließen. Viele dürfen allerdings öffnen. Um Zweifelsfälle zu klären, veröffentlicht das Land genauere Hinweise. Diese wurden nun aktualisiert.

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Baden-Württemberg stellt klar, dass einige weitere Betriebe geöffnet werden dürfen – auch z.B. Waschstrassen. (Symbolbild: Paul Brennan auf Pixabay)

Die sogenannten „Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung“ benennt konkret, welche Geschäfte und Betriebe öffnen dürfen – und welche nicht. Die Liste ist natürlich nie vollständig, zu vielfältig sind die unterschiedlichen Berufe. Das Land aktualisiert sie daher im Bedarfsfall. Das ist am Abend des 26. März geschehen.

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Soforthilfe Corona: Klarstellung „Liquidität“ kommt, bereits 100.000 Anträge

Die „Soforthilfe Corona“ das Landes Baden-Württemberg für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitern ist ein voller Erfolg: Laut Wirtschaftsministerium lagen gestern (28.03.2020) um 11:00 Uhr bereits über 100.000 Anträge vor.

Symbolbild Steuern
Finanzielle Förderung für Kleinunternehmen wird gut angenommen. Klarstellungen bezüglich „Liquidität“ sind aber erforderlich und sollen laut Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bald kommen. (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut dazu: „Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen und damit viele vor der Insolvenz zu bewahren.

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Reduzierung und Stundung von Gewerbesteuer in Corona-Zeiten

Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft hart. In Deutschland, in Baden-Württemberg, im Main-Tauber Kreis und natürlich auch in Großrinderfeld. Die sehr hart betroffenen Unternehmen, gerade die kleinen, brauchen rasche Hilfe. Ein Ansatzpunkt ist die Gewerbesteuer.

Symbolbild Steuern
Steuern (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)

Hier gibt es gute Nachrichten, die allerdings in der Nachrichtenflut etwas untergegangen sind: die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich bereits am 19. März auf gleich lautende Erlasse geeinigt. Vorauszahlungen können reduziert werden. Das verschafft kurzfristige Entlastung. Auch eine Stundung von dennoch anstehenden Zahlungen ist sicherlich eine Option.

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Erleichterungen bei Abi und sonstigen Abschlußprüfungen in Baden-Württemberg

Viele Schüler und Eltern fragen sich, wie es mit den Schulabschlüssen weiter geht. Das Land verspricht nun zusätzliche Termine und Vereinfachungen bei den Prüfungen. Damit sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ausbildung abgemildert werden.

Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim
Auch am Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim wird es wohl zusätzliche Prüfungstermine geben. Die regulären schriftlichen Abiturprüfungen beginnen laut Kultusministerium am 18. Mai. (Foto: Rainer Gerhards)

Das Kultusministerium habe alle Schulen über die konkreten Termine der einzelnen Prüfungen sowie über Vereinfachungen im Prüfungsverfahren informiert. So das Land in seiner Pressemitteilung. Zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen sind zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen.

Laut Angaben des Kultusministeriums wird beispielsweise die Abiturprüfung in Baden-Württemberg vom 18. bis 29. Mai 2020 durchgeführt. Der Wiederbeginn des Unterrichts ist am 15. Juni 2020. Nachtermine sind vom 16. bus 25 Juni sowie 2. bis 10. Juli. Ein dritter Nachtermin ist für September 2020 geplant.

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