Kostenfreie Videokonferenzen für Vereine aus Großrinderfeld (mit Einschränkung auch Kreis)

Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Kretschmann appellieren dringend an die Bevölkerung, Kontakte auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Gerade in der Weihnachtszeit ist das nicht schön. Wenn auch kein vollwertiger Ersatz, so bieten Videokonferenzen doch eine gute Möglichkeit des „einander nahe sein“. Um dies zu ermöglichen, stellen wir ein vollwertiges Videokonferenzsystem den Vereinen oder sonstigen im Ortsleben Aktiven kostenlos zur Verfügung.

Viel braucht es auf Benutzerseite nicht für Videokonferenzen: Rechner oder Tablet und vielleicht ein Headset reichen. Allerdings ist ein Konferenzserver erforderlich. Den bieten wir aktuell für Vereine und andere Aktive aus Großrinderfeld an (mit Einschränkung auch aus dem Kreis). (Foto: Rainer Gerhards)
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Ständige Impfkommission veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung

Wie das RKI uns heute mitteilt, hat die ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die Impfung sollte daher zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.

Corona-Impfplan 2021 für Deutschland
Die Empfehlung zur Corona-Impfung in übersichtlicher Form und mit Größe der Personengruppen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht alle Details aufgeführt. (Grafik: Deutscher Städte- und Gemeindebund)

Der alles entscheidende Risikofaktor für eine schwere COVID-19-Erkrankung ist das hohe Alter„, sagt Prof. Thomas Mertens, der Vorsitzende der STIKO.Modellrechnungen zeigen, dass durch die Impfung dann die meisten schweren Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden, wenn die Impfung zuerst Menschen ab 80 Jahren angeboten wird.“ Gerade in Alten- und Pflegeheimen werden viele Ausbrüche und Todesfälle beobachtet: „Durch eine zielgerichtete Impfung dieser beiden Personengruppen – Menschen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen – können auch die meisten Krankenhauseinweisungen verhindert und Krankenhäuser spürbar entlastet werden„, so Prof. Mertens weiter. Bei begrenzten Impfstoffdosen muss – auf Grundlage ethischer Prinzipien und wissenschaftlicher Evidenz – eine Priorisierung vorgenommen werden. Die STIKO priorisiert in ihrer Empfehlung verschiedene Gruppen entsprechend ihres Risikos und weist diesen unterschiedliche Priorisierungsstufen zu. Dazu zählen auch Personen mit Vorerkrankungen. Sie haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Je nach Vorerkrankung ist dieses Risiko jedoch sehr unterschiedlich und meist deutlich geringer als bei hochbetagten Menschen. 

Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen Zugang zu einer COVID-19-Impfung anbieten zu können. „Um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 deutlich abzuschwächen, muss ein Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickeln„, sagt Prof. Lothar H. Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts. „Die Impfung mit effektiven und sicheren Impfstoffen leistet daher einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.“ Es wird jedoch dauern, bis ein relevanter Teil der Bevölkerung durch die Impfung vor COVID-19 geschützt ist. Außerdem ist bislang unklar, in welchem Maße die Impfung auch Übertragungen des Virus verhindert oder zumindest reduziert: „Um Infektionen mit SARS-CoV-2 zu vermeiden, bleiben Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und die AHA+A+L-Regeln – Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App nutzen und Lüften – weiter essentiell„, unterstreicht Prof. Wieler.

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

Unter der Berücksichtigung der Impfquoten, der Erhebungen zur Impfakzeptanz sowie der Studien zur Impfeffektivität und -sicherheit wird die STIKO die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren. Sie wird den wissenschaftlichen Stand zum Erkrankungsrisiko und zu den Impfstoffen, die bereits zur Anwendung kommen oder kurz vor der Zulassung stehen, fortlaufend prüfen und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine unabhängige Kommission, die am Robert Koch-Institut angesiedelt ist.

Die Empfehlung ist abrufbar unter www.rki.de/covid-19-impfempfehlung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Impfen und COVID-19 sind abrufbar unter www.rki.de/covid-19-impfen.

Quelle: Pressemitteilung des RKI

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.

Warum ich aktuell nicht an Ortschaftsrat-Sitzungen teilnehme

Vorneweg: ich bin zwar Gemeinderat, aber kein Mitglied des Ortschaftsrat Großrinderfeld. Daher steht es mir frei an den Sitzungen teilzunehmen – oder eben auch nicht. Davon mache ich aktuell Gebrauch, da ich die Art und Weise, wie Ortschaftsratssitzungen in der aktuellen Corona-Krise einberufen und durchgeführt werden nicht einverstanden bin.

Wäre der Ortschaftsrat ein Verein, so wären die Sitzungen gar nicht möglich. Erst recht nicht in der aktuell wirklich kritischen Lage, die uns bekanntermaßen mittlerweile zu Ausgangssperren gebracht haben und vermutlich in der nächsten Woche einem harten Lockdown. In dieser Situation nun tagt der Ortschaftsrat. Das darf ausnahmsweise, er nutzt eine Ausnahmeregelung in der Corona-Verordnung des Landes, nämlich die für „Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ nach §10 (4) der CoronaVO BW. Die ist dafür gedacht, wirklich dringliche Dinge weiter zu ermöglichen und das öffentliche Leben am laufen zu halten. Deswegen empfiehlt das Innenministerium auch,

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Baden-Württemberg: Harte Massnahmen ab 12. Dezember, Lockdown nach Weihnachten

Das Land Baden-Württemberg hat heute wegen zunehmend kritischer werdenden Corona-Situation Ausgangssperren im gesamten Land erlassen. Sie gelten bereits ab morgen, Samstag, 12. Dezember – und zwar unabhängig von der Inzidenz im jeweiligen Landkreis. In den Grafiken finden Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bei Nacht, gültig ab 12. Dezember 2020 (Grafik: Land Baden-Württemberg)
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Baden-Württemberg bleibt hart: Wechselunterricht nicht gewollt…

So kann man die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Hotspot Strategie für Schulen auch umsetzen: formal erklärt das Kultusministerium, wann Wechselunterreicht stattfinden darf. Nicht nur zwischen den Zeilen spürt man aber die Abneigung von Kultusministerin Eisenmann gegen alles, was kein Präsenzunterricht ist.

Grundschule in Großrinderfeld
Wechselunterricht an Grundschulen wird es in Baden-Württemberg weiterhin nicht geben. Hier die Grundschule in Großrinderfeld (Foto: Rainer Gerhards)

Denn Wechselunterricht gibt es nur, wenn

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Baden-Württemberg: Expertenkreis legt Stellungnahme zu Corona-Aerosolen vor

Aerosole gelten als einer der wesentlichen Übertragungswege für das Coronavirus. Das Infektionsrisiko durch virenhaltige Aerosole kann am wirksamsten durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen gemindert werden. Einzelmaßnahmen wie etwa Raumfilter sind dagegen allein nicht ausreichend und können regelmäßiges Lüften nicht ersetzen. Dies ist das Ergebnis des ersten Berichts des Expertenkreises Aerosole, den die landesweite Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus“) initiiert hat.

Symbolbild Zigarettenrauch
Ein Aerosol: Zigarettenrauch (Symbolbild: Ralf Kunze / Pixabay)
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Erste Video-Sitzung nach Gemeindeordnung erfolgreich durchgeführt – Blaupause für die Zukunft?

Bereits seit Ende März sind Sitzungen des Gemeinderats via Videokonferenz in Großrinderfeld ein Thema. Am vergangenen Donnerstag war es dann soweit: eine erste Video-Sitzung fand statt. Und zwar nach den strengen Regularien des im Mai neu geschaffenen §37a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Dabei ging die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Vorgaben des Landes hinaus.

Bildschirmfoto der Videokonferenzsitzung in Großrinderfeld.
Die Teilnehmer der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Kommunikation in Großrinderfeld am 3. Dezember 2020. Der Teilnehmer „MB“ war ein Rechner, der die Übertragung zu Internet-Zuschauern vornahm. (Bildschirmfoto: Rainer Gerhards)
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Corona: Kreisimpfzentrum wird in Bad Mergentheim eingerichtet

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) für den Main-Tauber-Kreis soll in der Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums in Bad Mergentheim angesiedelt werden. Der Main-Tauber Kreis erhält, wie die meisten Kreise in Baden-Württemberg, ein Kreisimpfzentrum.

[Update 27.12.2020: Termine für Corona-Impfungen werden ab sofort vergeben (in Bad Mergentheim jedoch voraussichtlich erst Mitte Januar)].

Symbolbild
Die ersten Corona-Impfungen wird es im Main-Tauber Kreis in der Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums Bad Mergentheim geben. (Symbolbild: Angelo Esslinger/Pixabay)
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CO2-Messung in der Grundschule: der aktuelle Stand

Seit ungefähr zwei Wochen sind die vier von der Gemeinde bereit gestellten CO2-Messgeräte in der Schule im Einsatz. Hier ein kurzer Update.

Foto TFA Air CO₂ntrol 5000
Werden in der Grundschule Großrinderfeld eingesetzt: CO₂-Messgeräte vom Typ TFA Air CO₂ntrol 5000. Im Bild über eine Powerbank angeschlossen. Die Ampel-LEDs sieht man auf der rechten Bildseite. (Foto: Rainer Gerhards)
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Video-Ratssitzung datenschutzkonform und mit Einbindung der Öffentlichkeit

Virtuelle Gemeinderatssitzungen sind seit Mai 2020 in Baden-Württemberg erlaubt. Die technischen und organisatorischen Hürden sind aber hoch. So muss die Sitzung zwingend per Vidoekonferenz durchgeführt werden. Hier erklären wir, wie man die Sitzung datensparsam durchführen kann und wie man dabei die Öffentlichkeit einbinden muss. Dabei gibt es eine recht praxisferne aber notwendige Lösung laut Gemeindeordnung sowie die Sinnvolle mittels zusätzlicher Übertragung ins Internet. Wir zeigen, was man organisatorisch beachten muss und wie man das mit der Software Jitsi Meet realisieren kann.

Virtuelle Ratssitzungen erfordern nur „übliche“ Technik bei Sitzungs-Teilnehmenden und Zuhörende. Auf Veranstalterseite gibt es aber einiges zu beachten. (Foto: Rainer Gerhards)
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