Das Land hat sich im wesentlichen auf die Details der Maßnahmen ab 11. Januar geeinigt. Die finden Sie nun hier. Sie sind gegenüber dem Bund-Länder Kompromiss deutlich abgeschwächt.

Grafik mit Corona-Lockdown-Maßnahmen ab 11. Januar
Die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ab 11. Januar. (Grafik: Land Baden-Württemberg)

Die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ab kommenden Montag

  • Die bisher geltenden Beschränkungen werden bis zum 31. Januar verlängert. Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bleiben bestehen. Alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Um familiäre Härten abzumildern und den Bedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden die Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Familien können sich zudem mit einem weiteren Haushalt zu einer festen Betreuungsgemeinschaft zusammentun, in der die Kinder wechselseitig betreut werden.
  • Lokale Behörden sind ab sofort dazu angehalten, Menschenansammlungen in tagestouristischen Hotspots im Freien (z.B. Skigebiete) einzudämmen.
  • Kantinen werden geschlossen. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden deutlich dazu aufgefordert, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen. 
  • Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Fernunterricht wird angeboten, Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich. Es besteht eine Aussicht auf Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar, sollten die Infektionszahlen signifikant sinken. Eine Notbetreuung für Kita-Kinder und die Klassen 1 bis 7 wird eingerichtet.
  • Für das Jahr 2021 wird ein zusätzliches Kinderkrankengeld für 20 zusätzliche Tage pro Elternteil und 40 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt. Der Anspruch gilt auch für die Betreuung der Kinder zuhause.
  • „Click & Collect“-Abholangebote im Einzelhandel sowie bei Bibliotheken und Archiven werden erlaubt.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Hier geht es zu den Details beim Land.

Quelle: Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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