Bund und Länder haben sich gestern über die gemeinsamen Corona-Maßnahmen abgestimmt. Zur Informationen und dauerhaften Archivierung bieten wir hier den vollständigen Beschluss des Gremiums an. Er ist der entsprechenden Seite der Bundesregierung entnommen. Im Zweifel sei auf diese Seite verwiesen.
Erste sehr vorsichtige Corona-Lockerungen wird es in Baden-Württemberg geben. Die bisherige Kontaktsperre wird aber zunächst beibehalten werden. Viele Maßnahmen stehen in Verbindung mit dem 4. Mai 2020.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz (Archivbild: Landesregierung via YouTube)
Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen aus den Pressekonferenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Jens Spahn besucht besonders von Corona betroffene Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg. Zusammen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und anderen Mitgliedern der Landesregierung gab es soeben eine Pressekonferenz.
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Auch das Volksbegehren Artenschutz wird vom Corona-Virus ein wenig ausgebremst. Aufgrund der angespannten Lage hat sich die Landesregierung Baden-Württemberg entschieden, den Gesetzgebungsprozess ein wenig zu verzögern. Stellungnahmen können nun bis zum 28. April 2020 abgegeben werden.
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ muss sich noch ein wenig gedulden, das neue Artenschutz-Gesetz wird durch Corona verzögert. (Foto: Rainer Gerhards)
Grund dafür ist, dass diverse Verbände angehört werden müssen. Ohne das ist kein rechtssicheres Gesetzgebungsverfahren möglich. Durch die Corona-Krise sind allerdings viele Mitarbeiter gebunden, die Fristen zu knapp. Das ist sicherlich für das Volksbegehren Artenschutz und seine Unterstützer nicht schön – erscheint in der aktuellen Lage aber sinnvoll. Auch, damit das Gesetz künftig wirklich rechtlich „hält“.
Seit dem 18. Dezember ist klar: es hat sich ein tragfähiger Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz finden lassen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehren Artenschutz wird somit nicht in Kraft treten. An seine Stelle tritt der mit allen Beteiligten ausgearbeitete Kompromiss.
In der öffentlichen Diskussion hört man häufiger, dass die Einführung von flächendeckenden 5G Mobilfunknetzen Voraussetzung für autonomes Fahren sei (also selbstfahrende Autos).
Konzeptstudie selbstfahrendes Auto (Quelle: Wikipedia)
Nehmen wir einfach einmal an, es gibt gar keinen Klimawandel. Also keinen Natürlichen und auch keinen vom Menschen Verursachten. Was würde das bedeuten? Wäre dann „einfach so weiter machen“ die richtige Methode?
Merkwürdige Regelung im Klimaschutzprogramm… (S. 17)
Überall in der Republik soll es maximal 1000m Mindestabstand zu Windrädern geben – ausser in Bayern. Da soll die 10H Regelung erhalten bleiben. Ich bin erstaunt. Heute hatte ich mir Zeit genommen, endlich einmal das Papier der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm zu lesen – zumindest teilweise.
Auf Seite 17 geht es um den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Großen Raum nimmt in die Windkraft ein. Um die „Akzeptanz des Ausbaus zu erhöhen“ werden künftig Mindestabstände von 1000m zwischen Wohnbebauung und Windrädern gefordert. Die Höhe der Windräder spielt dabei keine Rolle. Ein paar Zeilen weiter unten wird dann Bundeländern und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Mindestabstände zu verringern. Die Kommunen sollen sogar finzielle Anreize erhalten, wenn Sie das machen.
Ein Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern des Volksbegehrens Artenschutz zeichnet sich ab. Das Volksbegehren will daher bis Mitte Dezember die Unterschriftensammlung ruhen lassen.
Hintergrund ist ein Kompromissvorschlag der Landesregierung. Er greift wesentliche Forderungen des Volksbegehrens auf, verbindet diese jedoch mit der Kritik aus der Landwirtschaft. Eine klassische Einigung „in der Mitte“. „Artenschutz: Kompromiss in Reichweite!“ weiterlesen
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