Ich wünsche allen Lesern, Freunden, Bekannten und „Mit-Mitmachern“ … und überhaupt Jedem ein frohes, friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest!

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Ich wünsche allen Lesern, Freunden, Bekannten und „Mit-Mitmachern“ … und überhaupt Jedem ein frohes, friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest!
Am heutigen Montag gab es zwei neue Corona-Infektionen. Schön ist, dass die Zahl wieder mal sehr niedrig ist. Grund zum Jubeln ist es aber leider nicht. Montags sind die Werte immer sehr niedrig, da dann scheinbar noch keine Ergebnisse vom Wochenende vorliegen. Letzte Woche waren es beispielweise sechs. Die Sieben-Tage Inzidenz im Kreis liegt heute bei 176,7. Sie wird morgen nur leicht fallen.
Bereits seit Ende März sind Sitzungen des Gemeinderats via Videokonferenz in Großrinderfeld ein Thema. Am vergangenen Donnerstag war es dann soweit: eine erste Video-Sitzung fand statt. Und zwar nach den strengen Regularien des im Mai neu geschaffenen §37a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Dabei ging die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Vorgaben des Landes hinaus.
Das Landratsamt des Main-Tauber Kreises hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass bei „konsequentem Masktentragen“ ein „Verzicht auf Quarantäne-Anordnung“ möglich sei. Dabei wird allerdings ausdrücklich auf die Situation an Schulen abgestellt.
Es ist allerdings wenig einsichtig, warum eine solche Regelung nur für Schulen gelten sollte. Insofern darf man vermuten, dass mit gleicher Argumentationskette auch in anderen Situationen das nachweislich korrekte und konsequente Tragen von Masken einen Einfluß auf Quarantäneentscheidungen haben muss. Hier finden Sie die Details – zur Sicherheit im Originaltext.
Nachdem in den weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts eingeführt wurde, wird dies durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bei der Einstufung von Kontaktpersonen berücksichtigt.
„Weiterhin findet in jedem Fall eine gewissenhafte Überprüfung statt, ob Quarantänen sein müssen oder nicht“, fasst Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona zusammen. „Wenn in einer Schule ein Infektionsfall auftritt, kann nunmehr jedoch unter bestimmten Umständen auf die Anordnung von Quarantänen für ganze Klassen verzichtet werden – und zwar dann, wenn im infektiösen Zeitraum alle Beteiligten im Unterricht und in den Pausenzeiten jederzeit Maske getragen oder den Mindestabstand eingehalten haben.“
Wenn in bestimmten Situationen in der Schule auf das Tragen von Masken verzichtet wurde – beispielsweise im Sportunterricht – und eine Person in dieser Zeit infektiös war, müssen dagegen weiterhin Quarantänen für ganze Klassen oder Klassenteile angeordnet werden. Insbesondere beim Verzicht auf die Anordnung von Quarantänen muss in der Folgezeit der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse sowie ihrer Lehrkräfte genau beobachtet werden, ob nicht wider Erwarten doch Symptome auftreten, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten. Dann wird sofort eine Testung veranlasst.
„Wenn die inzwischen eingeführte Verpflichtung zum konsequenten Tragen von Masken auch während des Unterrichts nicht berücksichtigt wird, ist diese Verpflichtung im Grunde obsolet“, ergänzt Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug. „Wir wissen aber, dass richtig getragene Mund-Nasen-Bedeckungen das Risiko einer Ansteckung wirksam und deutlich verringern, insbesondere wenn man selbst und das Gegenüber mitmacht. Dabei müssen sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt sein, denn Halbmast hilft nix!“. Unbestreitbar sei es nicht immer angenehm, für längere Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Aber diesen Beitrag müssen wir alle gemeinsam leisten, um das Infektionsgeschehen bestmöglich zu begrenzen.“
Entscheidenden Einfluss auf die Einstufung von Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt hat die Frage, wann die infizierte Person ansteckend geworden ist. Wenn eine Person nachgewiesenermaßen mit dem Coronavirus infiziert ist und Symptome zeigt, wird gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts davon ausgegangen, dass sie bereits zwei Tage vor dem Auftreten der Symptome infektiös, also ansteckend, war.
Ergänzend zur Pressemitteilung sei auf den Corona-Steckbrief beim Robert-Koch Institut verwiesen.
Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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