Baden-Württemberg macht Ernst. Erste Anhaltspunkte dazu gab es bereits am Vormittag. In der Pressekonferenz um 14:15 Uhr dann wurde es offiziell. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündete neue Einschränkungen im Hinblick auf die Corona-Krise:
- Wir werden alle Restaurants und Gaststätten ab morgen schließen. Essen zum Mitnehmen bleibt aber weiterhin möglich.
- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen sich Nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Ausnahme: Familien, also Eltern mit ihren Kindern, Paare. Das wird auch entsprechend sanktioniert.
- Die Durchreise von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt und zu großen Teilen untersagt.
Die Maßnahmen sollen ab Samstag, 21.03.2020 gelten. Die dazu erforderliche Verordnung soll in Kürze auf der Seite der Landeregierung veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Maßnahmen werden mit bis zu 25.000 Euro Bussgeld sowie mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.

„Wir sind uns bewusst, das wir noch tiefer in die Grundrechte eingreifen. Aber wir müssen es tun, um alle zu Schützen – auch die, die sich nicht an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.„, so Winfried Kretschmann.
Update 21.03.2020: die neue Corona-Verordnung wurde am späten Abend des 20. März verkündet und besitzt nun Rechtskraft.
„Baden-Württemberg: fast-Ausgangssperre, Gaststätten schließen ab 21.03. wegen Coronavirus“ weiterlesen