Im Main-Tauber Kreis gibt es heute erneut eine neue Corona-Infektion. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 394 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

Die 7-Tage Inzidenz im Main-Tauber Kreis bleibt weiterhin deutlich unter der kritischen Marken von 50 neuen Corona-Fällen.

Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis?

Die neu infizierte Person befindet sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und zudem eine Testung veranlasst.

Neue Fassung der Corona-Verordnung

Das Kabinett hat eine neue Fassung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese tritt am Montag, 18. Mai, in Kraft. Entsprechend der zweiten Stufe des Stufenplans der Landesregierung wird die Kinderbetreuung ausgeweitet in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs. So sollen neben Kindern, die bereits die erweiterte Notbetreuung besucht haben, auch Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut werden. Darüber hinaus können weitere Kinder berücksichtigt werden, abhängig von den räumlichen und personellen Kapazitäten vor Ort. Obergrenze ist dabei die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße. 

Ab Montag, 18. Mai, kann unter Hygieneauflagen und Abstandsgebot auch die Fahrgastschifffahrt wieder betrieben werden, ebenso können Bildungseinrichtungen jeglicher Art wieder öffnen. Speisegaststätten, Cafés und Eisdielen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. 

Für Freitag, 29. Mai, und damit den Tag vor dem Pfingstwochenende sieht die Verordnung die Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie von Freizeitparks und für Anbieter von Freizeitaktivitäten vor, auch innerhalb geschlossener Räume. Dafür gelten jeweils Hygieneauflagen und das Abstandsgebot. 

Ab Dienstag, 2. Juni, können wieder alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Zudem können Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen. Auch für diese Öffnungen gelten Hygieneauflagen und Abstandsgebot.

Die Kontaktbeschränkungen gelten in Baden-Württemberg zunächst bis 5. Juni weiter. Im öffentlichen Raum dürfen weiterhin Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen, ohne den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten zu müssen. Zum öffentlichen Raum zählen beispielsweise auch Gaststätten. 

Im privaten Raum gilt die grundsätzliche Beschränkung auf fünf Personen. Allerdings kommt es auch darauf an, in welchem Verhältnis die Personen stehen. Das bedeutet, dass die Fünf-Personen-Grenze nicht gilt, wenn es sich bei der Personengruppe um Angehörige des eigenen Haushalts und/oder um die erweiterte Familie (also Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Geschwister mit Nachkommen und Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern) und/oder um Angehörige eines weiteren Haushalts handelt. Wenn diese Personengruppe die Fünf-Personen-Grenze überschreitet, ist das zulässig. Es dürfen aber nicht noch weitere Personen dazukommen.

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis

Die 394 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 131, Boxberg: 25, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 14, Igersheim: 25, Königheim: 3, Külsheim: 9, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 34, Tauberbischofsheim: 23, Weikersheim: 33 (+1), Werbach: 6, Wertheim: 26 und Wittighausen: 3.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt in Tauberbischofsheim

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.

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