Aktuelles. Politisches. Meinungen. Für Großrinderfeld und Main-Tauber.
Autor: Rainer Gerhards
Rainer Gerhards ist Hauptautor dieser Seite und schreibt die meisten Artikel. Weitere Informationen über Rainer Gerhards können hier über das Hauptmenü abgerufen werden. Die Biografie findet sich z.B. hier.
Die eingängigste Antwort: Das Coronavirus heißt „Corona“ wegen der Spitzen auf seiner Oberfläche, die an eine Krone erinnern. In der Medizin werden meist lateinische Namen verwendet und „Corona“ ist lateinisch für „Korone“. Auch im Spanischen heißt „Krone“ übrigens „Corona“.
Schutzmasken sind ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen das Coronavirus. Diese Erkenntnis setzt sich immer weiter durch. Auch und Gerade einfache Masken können wichtige Unterstützung bieten.
Das Landratsamt in TBB meldet auch heute wieder eine neue bestätigte Coronavirus-Infektion. Aus der Klinik in Bad Mergentheim gibt es aktuell keine neuen Nachrichten. Die Gesamtzahl der Covid-19 Fälle im Main-Tauber Kreis liegt somit heute bei 120.
Das wird teuer in Coronavirus-Zeiten: eine Menschenansammlung (Symbolbild: Bild von Holger Schué auf Pixabay)
Der Wachstumstrend an der Tauber ist nach wie vor unüblich. Das kann durchaus ein gutes Zeichen sein. Der Trend entzieht sich aber nach wie vor ein wenig der Analyse. Wir müssen vermutlich noch zwei bis drei Tage abwarten, um zumindest etwas spekulieren zu können.
Das zentrale Abstrichzentrum für den Main-Tauber-Kreis wird von Bad Mergentheim nach Tauberbischofsheim verlegt und dort in der Sporthalle der ehemaligen Kaserne auf dem Laurentiusberg eingerichtet. Künftig sollen hier in begründeten Verdachtsfällen Abstrich-Untersuchungen auf eine Coronavirus-Infektion stattfinden. Darauf haben sich das Landratsamt Main-Tauber-Kreis und die Stadtverwaltung Tauberbischofsheim gemeinsam mit dem Roten Kreuz, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim verständigt.
Coronavirus (Symbolbild)
Abstriche werden auch am neuen Standort Tauberbischofsheim nur bei begründeten Verdachtsfällen vorgenommen, die telefonisch über den Hausarzt angemeldet wurden und mit entsprechender Indikation zur Testung einen Termin zur Untersuchung erhalten haben. Alle Personen, die unangemeldet beim zentralen Abstrichzentrum erscheinen, müssen abgewiesen werden.
Viele Unternehmen haben durch die Corona-Krise große Probleme. Vor allem Kleinunternehmer sind teilweise sehr hart betroffen. Es wäre nun an den Gemeinden, so Rainer Gerhards, bei existenziellen Problemen nun rasch und möglichst unbürokratisch zu helfen. Pleiten müssen vermieden werden.
Laden zu – und nun? Den Lebensmitteleinzelhandel betrifft es zum Glück nicht, aber viele andere sehr wohl. (Symbolbild: Alexas_Fotos auf Pixabay)
Eines sollte klar sein: für die vom Coronavirus ausgelöste Krise kann keiner was (nun ja, vielleicht mit Ausnahme der „Coronavirus-Party Feierer„). In existenzielle Probleme kann man nun, unverschuldet, leicht kommen wenn z.B. der eigene Laden aufgrund der Corona-Verordnung Baden-Württemberg geschlossen bleiben muss. Und damit der komplette Umsatz wegfällt.
Heute meldet das Landratsamt in TBB „nur“ eine Covid-19 Neuinfektion im Main-Tauber Kreis. Die Gesamtzahl bleibt allerdings bei 119 Corona-Infizierten. Warum das so ist, lesen Sie weiter unten. Weniger schön ist, dass einige Corona-Fälle in einer Klinik in Bad Mergentheim aufgetreten sind.
2020-03-29 Vergleich Coronavirus-Fälle Main-Tauber und Würzburg Stadt- und Landkreis. (Grafik: Rainer Gerhards)
Zunächst noch einmal zu den Fallzahlen. Die sind für den Main-Tauber Kreis nun wirklich nur noch sehr schwer zu verstehen. Nun sieht es wieder so aus, als sei die Verbreitung zum Erliegen gekommen. Erfolgen die Meldungen vielleicht gebündelt? Oder ist die Nachvollziehbarkeit der Infektionskette nur noch beschränkt gegeben? Dieses Auf und Ab der Wachstumsrate entzieht sich, mit den vorliegenden Informationen, einer logischen Erklärung.
Wir hatten heute früh schon darüber berichtet, nun ist die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg da: es gibt Erleichterungen bei Förderbedingungen für Hilfsprogramm für baden-württembergische Wirtschaft. Hier die Details:
Gerade Soloselbständigen und Kleinunternehmen soll unbürokratisch und schnell geholfen werden. Daher ist nun keine Prüfung des Privatvermögens mehr erforderlich. (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)
„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut heute klar. „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“
Fast unbemerkt hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Samstag nochmals geändert. Es handelt sich im wesentlichen um kleine Nacharbeiten und redaktionelle Änderungen.
Tagen oder nicht tagen? Und wenn, dann wie? Gemeinderatsarbeit in Corona-Zeiten ist schwierig. Hier der Versuch eines kleinen Überblicks, wie das Thema in Baden-Württemberg aktuell gehandhabt wird. Dies erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen werden gerne aufgenommen – bitte dazu kurz Bescheid geben.
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