Aktuelles. Politisches. Meinungen. Für Großrinderfeld und Main-Tauber.
Autor: Rainer Gerhards
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Im Main-Tauber Kreis gibt es heute zwei neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 361 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.
Auch hier beginnt am Montag wieder ein eingeschränkter Unterricht: das Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim (Foto: Rainer Gerhards)
Heute Abend, 1. Mai 2020, bietet sich auch die Möglichkeit den Gottesdienst zur feierlichen Eröffnung der Maiandachten aus Großrinderfeld-Ilmspan live mitzuerleben. Details finden sich hier.
Ein Beitrag zum Digitaltag 2020 am 19. Juni – nicht nur aufgrund der aktuellen Corona-Krise als Webinar Format. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Die Veranstaltung ist beendet, vielen Dank an alle Teilnehmer. Hier gibt es aber natürlich immer noch die Aufzeichnung:
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Open Source hat die Welt revolutioniert. Das Vorzeigeprojekt Linux ist auch aus Alltagstechnologie nicht wegzudenken. Es gibt aber sehr viel mehr als Linux. Wir zeigen, wo sich open source alles findet und erklären, wie man selbst mitmachen kann.
Im Main-Tauber Kreis gibt es heute einen neue Corona Fall. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 359 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.
Im Main-Tauber Kreis gibt es heute zwei neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 358 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.
Der Gottesdienst der feierlichen Eröffnung der Maiandachten aus der Pfarrkirche in Ilmspan wird live im Internet übertragen. Die Übertragung wird mit Unterstützung der Großrinderfelder Digitalhelfer durchgeführt. Das teilt der Seelsorgeeinheit Großrinderfeld-Werbach mit.
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„Ab kommender Woche können die Gebetsversammlungen wieder stattfinden, dabei gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern“ so Ministerpräsident Winfried Kretschmann soeben in seiner Regierungserklärung. Somit können Gottesdienste ab kommender Woche in Baden-Württemberg wieder gefeiert werden.
Im Main-Tauber Kreis gibt es heute zwei neue Corona-Virus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt sind damit 356 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.
Genau zwei Wochen nach Ostermontag steigt die Corona-Reproduktionszahl wieder auf eins und hat damit den kritischen Wert erreicht. Kommt es jetzt wieder zu explosionsartigem Wachstum?
Gute Nachrichten: im Main-Tauber Kreis gibt es heute keine neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt bleibt es damit bei 354 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.
RufTaxi fährt auch wieder in Corona-Zeiten (Foto: Fa Lilllig/Main-Tauber Kreis)
Rechnet man die vom Main-Tauber Kreis gemeldeten Fallzahlen einmal zusammen, so kommt man auch zur Zahl der noch aktuell in Covid-19 Erkrankten: das sind 106 Personen. In mancher Gemeinde, zum Beispiel Großrinderfeld, gibt es mittlerweile gar keine aktiv Erkrankten mehr.
Das sind gute Nachrichten, sie sollten aber nicht zur Unvorsicht verleiten. Nach wie vor ist es wichtig, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Hygienemassnahmen einzuhalten, insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von „Alltagsmasken“ beim Einkauf und im ÖPNV.
Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis und Land?
Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Rückkehr zum ÖPNV-Regelbetrieb am 4. Mai steht die telefonische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) seit Montag, 27. April, wieder zur Verfügung. Damit können wieder telefonische RufTaxi-Buchungen vorgenommen werden. Weiterhin sind Onlineauskünfte und -buchungen über die Internetseite www.vrn.de sowie in der kostenlosen myVRN-App möglich. Informationen zum Fahrplan und zu den Tarifangeboten des VRN gibt es zudem bei der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber unter www.vgmt.de sowie während der Geschäftszeiten telefonisch unter 09343/62140. Im RufTaxi-Verkehr bleibt zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste der Beifahrersitz für die Personenbeförderung gesperrt und die maximale Anzahl der Fahrgäste auf zwei Personen begrenzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind zu befördernden Familien. Solche Familienbuchungen müssen telefonisch unter der Nummer 0621/1077077 erfolgen.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat am Montag klargestellt, dass das Tragen von nicht-medizinischen Alltagsmasken oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Taxi- und Mietwagenverkehr sowie unter anderem bei freigestellten Schülerverkehren erforderlich ist. Ausnahmen gelten, wenn es aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist oder anderweitige Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einsatz von rechtlich zulässigen Trennvorrichtungen, ergriffen werden.
Im Zusammenhang mit Taxi- und Mietwagenfahrten hat das Verkehrsministerium am Montag Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Demnach sollen keine Sammelfahrten durchgeführt werden, es sei denn, sie sind unvermeidbar, etwa die Beförderung von Schülern zu ihren Bildungseinrichtungen.
Auf größtmöglichen Abstand zwischen der Fahrerin/dem Fahrer und den Fahrgästen von möglichst 1,5 Meter ist zu achten, soweit keine Abschirmung des Fahrgastraumes etwa durch eine Trennscheibe gegeben ist. Der Einbau von rechtlich zugelassenen Spuckschutz-Vorrichtungen wird empfohlen. Personen sind grundsätzlich auf der Rückbank, hinter dem Beifahrersitz, zu befördern, um den größtmöglichen Abstand zur Fahrerin/zum Fahrer zu gewährleisten, es sei denn die Beförderung eines Fahrgastes ist nur auf dem Beifahrersitz zumutbar.
Beförderte Personengruppen, die Angehörige des gleichen Haushalts umfassen, können zueinander einen geringeren Abstand als 1,5 Meter haben, sollen aber einen größtmöglichen Abstand zum Fahrer/zur Fahrerin einhalten. Werden ausnahmsweise mehrere Fahrgäste (nicht Familien) befördert, so sollte mindestens ein Großraumtaxi eingesetzt werden und sowohl zwischen den Fahrgästen und der Fahrerin/dem Fahrer durch angepasste Sitzplatzverteilung ein größtmöglicher Abstand eingehalten werden.
Bei der Beförderung von unterstützungsbedürftigen Personen, die durch das Corona-Virus potentiell besonders gefährdet sind, wie etwa Dialyse-, Chemo- oder Bestrahlungstherapiepatienten, ist grundsätzlich eine zusätzliche Begleitperson zulässig. Auch hier sollte jedoch möglichst auf die Einhaltung des Abstands geachtet werden.
Allgemeine Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und die regelmäßige Desinfektion des Fahrgastinnenraums sowie der Türaußengriffe sind zu beachten. Während der Beförderung soll die Umluftfunktion der Klimaanlage ausgeschaltet bleiben, der Fahrgastinnenraum ist bestmöglich zu belüften.
241 Patienten wieder genesen
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 241 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 71, Boxberg: 4, Creglingen: 13, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 8, Grünsfeld: 7, Igersheim: 16, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 16, Niederstetten: 25, Tauberbischofsheim: 17, Weikersheim: 28, Werbach: 5, Wertheim: 16, Wittighausen: 1.
Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis
verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 116, Boxberg: 17, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 6, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 32, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4.
Sitzung Gemeinderat Großrinderfeld am 31. März 2020 in Corona-Zeiten: in der Turnhalle mit viel Platz, mit Mundbedeckung – und vor leeren Rängen. Wenn es nach dem Gesetzentwurf von Grünen und CDU Baden-Württemberg geht, sollen Sitzungen künftig auch mittels Videokonferenz abgehalten werden können. (Foto: Rainer Gerhards)
Damit kommt der Entwurf zumindest schon einmal aus den Regierungsfraktionen, was seiner Annahme prinzipiell förderlich sein dürfte. Er beinhaltet auch keineswegs eine generelle Möglichkeit zu Videokonferenzen, sondern stellt daran hohe Schranken: so sollen sie nur in besonderen Notsituationen gestattet sein, oder zu Dingen die Bürgermeister*in ohnehin als Eilentscheidung treffen könnte. Immerhin wird die Corona-Krise zumindest in der Begründung explizit als Notfall genannt, damit dürfte die Anwendbarkeit in der aktuellen Lage gegeben sein.
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