An diesem Dienstag meldet der Main-Tauber Kreis eine Neuinfektion. Letzten Dienstag gab es laut Meldung des Kreises auch einen Fall. Die Inzidenz bleibt daher nochmals gleich. Im Main-Tauber Kreis liegt die Sieben-Tage Inzidenz der Neuinfektionen bei 28,7 (Tagesmeldung LGA 03.08.). Zum neuen Schuljahr gibt es erste Infos vom Kultusministerium. Demnach soll, ähnlich Bayern, auch in BaWü das neue Schuljahr für zwei Wochen mit Maskenpflicht starten.

Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist aktuell leider nicht mehr wirklich gut. Die Inzidenz lag seit dem 23. Juni unter fünf und verharrte in diesem Bereich. Mit dem Ausbruch am 19. Juli begann allerdings wieder ein steiler Anstieg. Dieser Ausbruch wurde von der Delta-Variante verursacht, die erheblich ansteckender ist. Das kann auch den rasanten Anstieg der Zahlen erklären. In den darauf folgenden Tagen sah es so aus, als ob das Gesundheitsamt den Ausbruch unter Kontrolle bringen konnten. Dann allerdings stieg die Inzidenz wieder. Aktuell sieht es daher eher nach einem Verharren in einem relativ hohen Korridor zwischen 20 und 30 aus. Zumindest scheint es aktuell nicht darüber hinaus zu gehen. Mehr wissen wir, wie leider üblich, erst nach dem nächsten Wochenende. Bleiben Sie bitte unbedingt achtsam und vorsichtig. Und lassen Sie sich, wenn möglich, Impfen. Weiterhin gilt es auch den R-Wert für des Kreises im Auge zu behalten. Wie gut der Kreis sich im Vergleich mit anderen Kreise in Baden-Württemberg schlägt, können sie hier nachsehen. Die Zahlen in Bund und Land sind mittlerweile auch wieder ansteigend. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)

Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Lassen Sie sich impfen und nehmen Sie auch die Zweitimpfung wahr! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis wieder zu senken und niedrig zu halten!

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien gilt Maskenpflicht

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat erste Eckpunkte für das kommende Schuljahr festgelegt. Das Ministerium teilte hierzu mit, dass die Schulen damit frühzeitig Informationen hätten und sich schon einmal auf die Regelungen einstellen könnten.

Bereits bekannt sei, dass es nach den Sommerferien unabhängig von der Inzidenz in den ersten beiden Wochen eine Maskenpflicht an den Schulen geben werde. Dies diene dazu, Infektionen durch Reiserückkehrerende möglichst zu verhindern. Ebenfalls bleibe die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bestehen, erklärte das Kultusministerium.

Zudem haben die Schulen ein Merkblatt für Reiserückkehrer erhalten, das wichtige Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern enthalte, teilte das Kultusministerium mit. Im neuen Schuljahr sei besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler auch eine Phase des Ankommens haben, in der auch außerunterrichtliche Angebote wie zum Beispiel Ausflüge oder Wandertage stattfinden. Die Pandemie habe leider dazu geführt, dass das soziale Miteinander in den Schulen nicht stattfinden konnte. Dieses sei für die Schülerinnen und Schüler aber ebenfalls wichtig. Beim Schulstart nach den Sommerferien und bei den Programmen zum Aufholen von Lernrückständen werde deswegen ein besonderes Augenmerk auch auf die Förderung im sozial-emotionalen Bereich gelegt.

Das Ministerium erläuterte, dass im Unterschied zum vergangenen Schuljahr im kommenden Schuljahr zum Beispiel mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte im Inland wieder zulässig seien und klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Angebote wieder stattfinden könnten. Mehrtägige Reisen ins Ausland und die von vielen Schulen unternommenen Schüleraustausche seien weiterhin untersagt. Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen sei zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen würden.

Das Kultusministerium erläuterte, dass bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres die Lehrerinnen und Lehrer den Lernstand der Schülerinnen und Schüler für die aufnehmenden Lehrkräfte dokumentieren sollten, dies gelte auch für das kommende Schuljahr. Die abgebende Lehrkraft eines Faches solle die aufnehmende Lehrkraft in ihrem Fach über den Lernstand einer Klasse informieren, damit diese am Lernstand anknüpfen könne. Diese Übergabe solle dokumentiert und der Schulleitung vorgelegt werden. So würden Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im aktuellen Schuljahr nicht vertieft behandelt werden konnten.

Bei den Vorgaben für das kommende Schuljahr gebe es in verschiedenen Bereichen auch eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Vorgaben. So solle im neuen Schuljahr die Leistungsfeststellung an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Eine Ausnahme davon stelle lediglich die Erbringung von gleichwertigen Leistungsfeststellungen (GFS) dar. Die GFS müssen im kommenden Schuljahr nicht erbracht werden, können aber freiwillig abgelegt werden.

Auch bei den Abschlussprüfungen sei eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beabsichtigt. Abweichungen davon könnten allerdings je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie Vereinbarungen auf Ebene der Kultusministerkonferenz erfolgen. Für alle schriftlichen Abschlussprüfungen stehe aber bereits jetzt fest, dass es wie im vergangenen Schuljahr zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die Lehrkräfte gebe. So können die Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben auswählen, deren Themen auch ausführlich im Unterricht behandelt wurden.

Auch für die zentralen, schriftlichen Abschlussprüfungen an den beruflichen Schulen gelte diese Regelung. In den berufsbezogenen Fächern werden angemessene Schwerpunkte hinsichtlich der prüfungsrelevanten Kompetenzbereiche gesetzt. Die gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung von Berufsschule und Wirtschaft finde wieder in der üblichen Form statt.

Das Kultusministerium erklärte, dass für Schulveranstaltungen die Regelungen gelten, welche die Corona-Verordnung für Veranstaltungen vorsehe. Das betreffe beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse 5, Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung.

Der Unterricht im Fach Sport solle im kommenden Schuljahr wieder regulär nach der Kontingentstundentafel stattfinden. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens seien aber auch wieder Einschränkungen hinsichtlich der Art der Sportausübung nicht ausgeschlossen. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der Corona-Verordnung Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollten deshalb möglichst im Freien stattfinden. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote, teilte das Ministerium mit.

An Grundschulen seien schulische Förderangebote mit jahrgangs- und schulübergreifenden Gruppenbildungen wieder möglich. Ebenfalls möglich seien Besuche der künftigen Grundschulkinder an der Schule. Dies gelte allerdings nur dann, wenn sichergestellt werde, dass es nicht zur Durchmischung von Kindern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule komme, erläuterte das Ministerium.

Das Kultusministerium teilte mit, dass Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) häufig in unterstützende Systeme eingebunden seien, wie zum Beispiel in therapeutische Maßnahmen. Diese Unterstützungssysteme sollen bei der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien eng beteiligt werden. Ebenso sollen Absprachen mit den Trägern der Schülerbeförderung erfolgen, um frühzeitig Verfahrensprozesse zu besprechen. Mobile sonderpädagogische Angebote seien grundsätzlich wieder möglich, orientiert an den Regelungen für den Unterricht an den SBBZ. Für Präsenzangebote in den SBBZ sei eine Abstimmung mit der Schulleitung erforderlich, für Angebote der Frühförderung in Kindertageseinrichtungen mit den Leitungen der Kitas.

Neun weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei neun Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1186 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Die Zahlen in Bund und Land

Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Fallzahlen in Bund und Land steigen aktuell wieder. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan über dem Bundes- und Landesschnitt.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

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Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis

IIm Main-Tauber-Kreis wurde am Dienstag, 3. August, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Wertheim und befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontakte wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5219.

Karte mit aktiven Corona-Fällen im Main Tauber Kreis am 2021-08-03
Kreiskarte: aktive Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 03.08., Quelle: Landratsamt in TBB)

Die Zahl der Genesenen erhöht sich um 14 Personen und liegt nun bei 5069. Somit sind deDie Zahl der Genesenen erhöht sich um vier Personen und liegt nun bei 5073. Somit sind derzeit 56 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 8, Boxberg: 0, Creglingen: 2, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 13, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 2, Weikersheim: 3, Werbach: 0, Wertheim: 25 (+1) und Wittighausen: 0.

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.