Für den heutigen Sonntag meldet der Main-Tauber Kreis „nur“ eine Neuinfektionen. Am vergangenen Sonntag waren es derer acht – entsprechend sinkt die Inzidenz wieder deutlich. Das sind sehr gute Nachrichten, ist sie damit doch Montag den vierten Tag in Folge unter 35. Was die Aussicht angeht: Montags werden üblicherweise sehr wenige Neuinfektionen gemeldet. Das ist aufgrund des vergangenen Feiertags diese Woche jedoch etwas unsicherer. Sind die Zahlen morgen aber wieder im nicht zu hohen einstelligen Bereich, dann könnten ab Mittwoch sogar sehr umfangreiche Lockerungen gelten. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am morgigen Montag bei 28,7 (offizieller Wert des RKI). Wir veröffentlichen heute auch nochmals die „amtlichen“ Informationen des Kreises zum Thema Schulstart im Main-Tauber Kreis. Weitere, etwas generellere, Detail-Informationen haben wir bereits gestern berichtet.

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist noch erfreulich. Die Inzidenz pendelt seit dem 8. Mai um 50. Aktuell sieht es so aus, als wenn wir diesen Wert dauerhaft unterschreiten könnten. Auch eine längere Unterschreitung von 35 scheint greifbar nah. Leider war es bisher nicht möglich, dauerhaft unter diesen Wert zu sinken. Es ist aber zu hoffen, dass dies in nächster Zeit noch gelingt. Trotz „Feiertags-Effekt“ sehen wir aktuell eine gute Chance dazu. Die guten Zahlen zu halten, und erst recht sie weiter zu senken, wird nun aber schwierig werden. Die Werte sind jetzt schon so niedrig, dass auch relativ wenige neue Fälle zum Anstieg führen. Wie leicht das passieren kann, sieht man konkret an den Zahlen vom 16. Mai, die den Kreis direkt wieder über eine Inzidenz von 50 gebracht haben. Um Beispielsweise eine Inzidenz von 35 zu halten erreichen, dürften im täglichen Schnitt nicht mehr als gut sechs Neuinfektionen auftreten. Bitte helfen Sie mit, den guten Trend fortzusetzen und halten Sie sich an alle Maßnahmen! Nun gilt es auch den R-Wert für des Kreises im Auge zu behalten. Wie gut der Kreis sich im Vergleich mit andere Kreise in Baden-Württemberg schlägt, können sie hier nachsehen. Die Zahlen in Bund und Land sind weiterhin hoch, fallen aber seit dem 27. April. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)
Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis weiter zu drücken!

Schulstart nach den Pfingstferien
Der Start in den Schulbetrieb ab dem 7. Juni findet unter den vor den Pfingstferien bekannten Regelungen statt. Das Kultusministerium hat die Schulen direkt über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert und noch einmal die Regelungen aufgelistet, welche den Schulen bereits bekannt gegeben wurden.
So gilt weiterhin, dass bei einer konstanten Inzidenz unter 50 im Stadt- oder Landkreis an allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten Präsenzunterricht ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern stattfindet.
Liegt der Inzidenzwert über 50, aber unter 100, so findet an den Grundschulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung Präsenzunterricht statt.
An den beruflichen und den weiterführenden Schulen und den Hauptstufen der SBBZ findet zunächst Wechselunterricht statt. Ab dem 21. Juni gehen aber auch die weiterführenden Schulen, die beruflichen Schulen und die Hauptstufen der SBBZ bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht über.
Anpassungen im Sport
Geringfügige Anpassungen gibt es für die Schulen im Bereich Sport. Hier wird die Inzidenzgrenze 35 eingeführt, die auch in der Corona-Verordnung des Landes gilt. Bei einer Inzidenz unter 35 ist fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art sowohl im Freien als auch in der Sporthalle möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt, dass fachpraktischer Sportunterricht jeder Art im Freien an allen Schulen zulässig ist. In den Sporthallen darf er nur kontaktarm erfolgen.
Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, ist an allen Schulen bis auf Ausnahmen beispielsweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 fachpraktischer Sportunterricht nur noch im Freien zulässig. Der Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig, wenn fachpraktischer Sportunterricht erlaubt ist.
Freibäder können genutzt werden, wenn Sportunterricht im Freien zulässig ist. Ein Hallenbad kann erst genutzt werden, wenn auch die Sporthallen für den fachpraktischen Sportunterricht freigegeben sind.
Weiterhin Maskenpflicht und indirekte Testpflicht
Unverändert gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) an den Schulen sowie die indirekte Testpflicht, die an den Schulen ebenfalls inzidenzunabhängig gilt. Da die Kinder und Jugendlichen an den Schulen an regelmäßigen Testungen teilnehmen müssen, sollen die Schulen zudem auch auf Verlangen negative Testergebnisse bescheinigen. Damit soll unter anderem die ehrenamtliche Arbeit außerhalb der Schule bei der Organisation entlastet werden und vermieden werden, dass sich Kinder bei der Nutzung verschiedener Angebote für sie belastender Mehrfachtestungen unterziehen lassen müssen. Die Bescheinigung der Schulen über das negative Testergebnis gilt für eine Dauer von 60 Stunden.
Weitere Regelungen
Außerdem hat das Kultusministerium die Einrichtungen über weitere kleinere Anpassungen an der Corona-Verordnung Schule informiert. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und diese dennoch nicht einhalten, gilt künftig analog zu den Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Praktika zur beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika bei einem Unterschreiten der Inzidenz von 100 möglich. Ein- oder mehrtägige Praktika, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind unabhängig davon möglich.
Befinden sich die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, können externe Personen in den Unterricht geholt werden, zum Beispiel Experten im Rahmen der beruflichen Orientierung. Basis dafür ist, dass die Schulleitung zustimmt oder dies aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.
Schulveranstaltungen sind nach den gleichen Regelungen zulässig, wie Veranstaltungen, die außerhalb der Schule durchgeführt werden. Es gelten also die Regelungen der Paragrafen 11 und 21 der Corona-Verordnung des Landes. Veranstaltungen, die von einem kulturellen Programm eingerahmt sind, wie Verabschiedungen oder Zeugnisübergaben, können nach den Regelungen für Kulturveranstaltungen stattfinden.
Quarantäne für Gemeinschaftsunterkunft aufgehoben
Nach Abschluss aller Testungen konnte die Quarantäne, die für Teile der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in der Buchener Straße in Bad Mergentheim – einer Einrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber – bestand, aufgehoben werden.
Acht weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei acht weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1074 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Die Zahlen in Bund und Land

Die Fallzahlen in Bund und Land sinken aktuell. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt momentan in der Nähe des Bundes- und Landesschnitt.
Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen
Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.
Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende neun neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon acht am Samstag, 5. Juni, und ein Fall am Sonntag, 6. Juni. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Boxberg, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Werbach und Wertheim. Bei zwei Personen handelt es sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet und aus einem Hochinzidenzgebiet. Acht Personen befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Es handelt sich in mindestens drei Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für ihre Kontaktpersonen wurde wiederum, sofern erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5079.

Die Zahl der bereits Genesenen steigt um 32 auf nunmehr 4902. Somit sind derzeit 88 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 17 (+1), Boxberg: 3 (+1), Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 1, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 23 (+3), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 7 (+1), Weikersheim: 1, Werbach: 1 (+1), Wertheim: 27 (+2) und Wittighausen: 1.
Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze
7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]
Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.
Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.
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Hinweis: der Artikel wurde am 3. Juni 2021 um 19 Uhr um Angaben zur neuen Corona-Verordnung aktualisiert.
Quellen:
Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.
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