Am heutigen Mittwoch meldet der Kreis 35 Neuinfektionen, etwas mehr als vor einer Woche (27). Daher steigt auch die Inzidenz wieder.Die Sieben-Tage Inzidenz liegt nach der Pressemitteilung des Kreises heute bei 175,2. Da die Zahlen nicht sinken, gilt im Kreis ab Gründonnerstag eine Ausgangssperre jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens des Folgetages. Im Kreis wurde außerdem eine weitere „südafrikanische“ (B.1.351) Mutation des Coronavirus entdeckt. Diese gilt als noch gefährlicher als das mittlerweile recht verbreitete B.1.1.7.

Corona-Neuinfektionen Main-Tauber Kreis, Stand 2021-03-30
Die Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis. Gezeigt ist die Sieben-Tage Inzidenz. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: Main-Tauber Kreis)

Die Situation im Main-Tauber Kreis ist kritisch. Zur Zeit befinden wir uns auf einem hohen Niveau der Sieben-Tage Inzidenz. Seit dem 19. Februar befindet sich der Kreis wieder in einem starken Aufwärtstrend. Am 19. März wurde die Inzidenz von 100 den dritten Tag in Folge überschritten und es gelten weitere Beschränkungen. Die Zahlen werden voraussichtlich auch weiter deutlich steigen. Daher gelten ab 1. April wieder Damit sind, auch kurzfristig, auch Ausgangsbeschränkungen möglich. Grund zur Besorgnis bieten insbesondere die mittlerweile vielen Fälle mit Corona-Mutationen. Der R-Wert für den Kreis steigt ebenfalls. Der Main-Tauber Kreis steht deutlich schlechter da, als andere Kreise in Baden-Württemberg. Die Zahlen in Bund und Land sind weiterhin sehr hoch und wachsen sehr stark (exponentiell). In Baden-Württemberg ist in der letzten Märzwoche mit zusätzlichen Beschränkungen durch das Land zu rechnen. (In blau: Änderungen der Einschätzung gegenüber gestern)

Jetzt wichtig: Vorsichtig und achtsam miteinander umgehen, Corona-Schutzmaßnahmen beachten! Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind! Helfen Sie mit, die Inzidenz im Kreis zu drücken!

Visualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen
Bleiben Sie gesund. Helfen Sie mit, das Corona-Virus einzudämmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen. Installieren Sie auch die Corona-Warn-App. (Grafik: Bundesregierung)
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Ausgangsbeschränkung: Aufgrund aktueller Entwicklung keine andere Wahl

Das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises erlässt für das Gebiet des gesamten Landkreises eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese gilt ab Gründonnerstag, 1. April, jeweils ab 21 Uhr bis um 5 Uhr des Folgetages. Damit setzt das Gesundheitsamt eine Vorgabe der Corona-Verordnung der Landesregierung konsequent um.

„Der Arbeitsstab Corona und das Gesundheitsamt haben sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Leider bleibt uns vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung keine andere Wahl“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder. „Wir wissen sehr gut, dass sehr viele Menschen sich nach Lockerungen und einer Rückkehr zur Normalität sehnen. Nun müssen aber zuerst die Infektionszahlen rasch und deutlich sinken. Hierzu soll die nächtliche Ausgangsbeschränkung einen wichtigen Beitrag leisten. Ich bin jedoch überzeugt, dass es gelingen wird, diese Pandemie zu überwinden und wieder in ein normaleres Leben zurückzukehren.“ Da die Ausgangsbeschränkung erst am zweiten Werktag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt, hätten bei der Entscheidung die bevorstehenden Osterfeiertage berücksichtigt werden müssen. „Bei einem weiteren Zuwarten wären ansonsten nicht hinnehmbare Verzögerungen eingetreten. Nun konnten wir die Regelungen noch vor Ostern umsetzen.“

In seiner Öffentlichen Bekanntmachung vom Dienstag, 30. März, stellt das Gesundheitsamt fest, dass trotz der bisher getroffenen Schutzmaßnahmen weiter die erhebliche Gefahr besteht, dass die Verbreitung des Coronavirus nicht wirksam eingedämmt werden kann, insbesondere aufgrund der hohen Zahlen aktiver Fälle und der festgestellten Virusmutationen.

Weiter weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass die Sieben-Tages-Inzidenz seit dem 17. März konstant und deutlich über dem Wert von 100 liegt. Damit handle es sich mittlerweile um ein diffuses Infektionsgeschehen, welches von vielen kleinen oder mittleren Infektionsherden und Ausbrüchen geprägt wird. Deren Ursachen und Verortung veränderten sich ständig und seien nicht mehr vorhersehbar. „Auch beschränken sich die Infektionen längst nicht nur auf die aktuell besonders betroffenen Einrichtungen und Infrastrukturangebote für Menschen mit Behinderung sowie Kindergärten und Schulen“, erläutert Erster Landesbeamter Schauder. Darüber hinaus nähmen auch die Virusmutationen zu. Obwohl das Gesundheitsamt intensiv ermittle, könnten nicht mehr alle Infektionsquellen festgestellt werden. Dabei sorgten gerade Mutationsfälle für einen enormen Arbeitsaufwand.

Wie das Gesundheitsamt weiter konstatiert, ist trotz der seit dem 22. März 2021 geltenden so genannten „Notbremse“ keine relevante Besserung in Sicht. Im Rahmen der Notbremse mussten unter anderem der Einzelhandel, Tierparks, Museen und Galerien sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen – abgesehen von medizinisch notwendigen Dienstleistungen – wieder schließen. Friseure dürfen nur geöffnet haben, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind und auf Rasuren verzichten. Der Betrieb von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt; lediglich weitläufige Sportanlagen im Freien dürfen genutzt werden. Gemäß Feststellung des Gesundheitsamtes hat sich gezeigt, dass diese Restriktionen nicht mehr ausreichen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Andere gleich wirksame und mildere Schutzmaßnahmen als die Ausgangsbeschränkung seien nicht ersichtlich. „Vor dem Hintergrund mehrerer hundert, aktuell durch das Gesundheitsamt angeordneter PCR-Testungen ist in den nächsten Tagen mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen zu rechnen“, heißt es weiter in der Bekanntmachung.

Ab Donnerstag, 1. April, ist im Main-Tauber-Kreis jeweils ab 21 Uhr bis um 5 Uhr des Folgetags der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft nur noch aus einem triftigen Grund gestattet. Kein triftiger Grund und damit nicht erlaubt sind beispielsweise die Erledigung von Einkäufen, das Abholen von Speisen bei Gastronomiebetrieben, Sport und Bewegung an der frischen Luft oder der Besuch bei Freunden und Bekannten. Hierzu muss jeweils die Zeit tagsüber zwischen 5 und 21 Uhr genutzt werden.

Zu den triftigen Gründen, zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung zu verlassen, gehört die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, beispielsweise bei einem Brand. Besucht werden dürfen unter anderem Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, Demonstrationen nach § 8 des Grundgesetzes sowie religiöse Veranstaltungen und Bestattungen. Erlaubt ist auch die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten. Die Partnerin oder der Partner darf in ihrer bzw. dessen Wohnung besucht werden. Medizinische, pflegerische, therapeutische und veterinärmedizinische Leistungen dürfen in Anspruch genommen werden; sterbende Menschen und Personen in akut lebens-bedrohlichen Zuständen dürfen begleitet und betreut werden. Ebenso erlaubt sind unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren wie zum Beispiel Gassi gehen sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden. Möglich sind auch Maßnahmen der Wahlwerbung.

Die Öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden.

Haus am Welzbach unter Quarantäne

Aufgrund eines Infektionsfalls beim Personal wurde das Pflegeheim Haus am Welzbach in Werbach unter Quarantäne gestellt. Diese umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp. Es erfolgt eine flächendeckende Testung von Bewohnerinnen, Bewohnern und Mitarbeitenden.

Katholischer Kindergarten St. Josef Berolzheim geschlossen

Nach einem positiven Schnelltest-Ergebnis bei den Mitarbeitenden wurde der Katholische Kindergarten St. Josef Berolzheim in der Gemeinde Ahorn bis auf Weiteres geschlossen. Auch hier ist eine flächendeckende Testung der Kinder und des Personals geplant.

Zwölf weitere Fälle von Virus-Mutation nachgewiesen

Bei zwölf weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Damit wurde nunmehr bei insgesamt 233 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt. Bei einem der bisher ungeklärten Fälle konnte nunmehr die südafrikanische Variante (B.1.351) nachgewiesen werden.

Die Zahlen in Bund und Land

Infektionen mit Corona-Mutationen in Baden-Württemberg
Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzen im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg und Deutschland. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Die Fallzahlen in Bund und Land steigen seit Mitte Februar wieder. Das steht mit den neuen Coronavirus-Mutationen in Verbindung. Die Inzidenz im Main-Tauber Kreis liegt aktuell sehr deutlich über dem Bundes- und Landesschnitt. Auch in Bund und Land gibt es sehr starkes Wachstum.

Ein Blick auf die Altersstruktur der Neuinfektionen

Welche Altersgruppen infizieren sich? Dazu bietet das RKI Informationen in sechs, leider recht groben, Gruppen. Betrachtet man das über die Zeit, dann sieht es wie folgt aus:

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Corona-Neuinfektionen im Main-Tauber Kreis nach „RKI-Altersgruppen“. Wichtig: die Daten sind nach „Meldedatum“ eingetragen. Dies weicht leicht ab von den täglichen Meldungen des Main-Tauber Kreises. (Grafik: Rainer Gerhards, Daten: RKI)

Im Bild sieht man die Gesamtzahl der Infektionen pro Tag. Die Altersgruppen sind dabei farblich gekennzeichnet und summieren sich zum Tageswert. Je größer der Anteil, desto mehr von der entsprechenden Farbe ist vertreten.

Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis


Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 30. März, insgesamt 35 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von elf Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens 19 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen sowie um eine Person, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt ist. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3936.

Karte mit aktiven Corona-Fällen im Main Tauber Kreis am 2021-03-30
Kreiskarte: aktive Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 30.03., Quelle: Landratsamt in TBB)

Inzwischen sind 22 weitere und damit insgesamt 3479 Personen wieder genesen. Damit sind derzeit 378 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 6 (+1), Assamstadt: 5, Bad Mergentheim: 59 (+10), Boxberg: 36, Creglingen: 12 (+3), Freudenberg: 9 (+3), Großrinderfeld: 6, Grünsfeld: 54 (+4), Igersheim: 10, Königheim: 7, Külsheim: 8, Lauda-Königshofen: 53 (+4), Niederstetten: 16 (+3), Tauberbischofsheim: 36, Weikersheim: 20 (+2), Werbach: 4 (+1), Wertheim: 34 (+2) und Wittighausen: 3 (+2).

Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze

7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]

Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.

Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.

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Quellen:

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.