Die Lage bleibt relativ ruhig am heutigen Montag: insgesamt sechs Neuinfektionen meldet der Main-Tauber Kreis. Darüber hinaus gelten 40 Personen wieder als Genesen. Die Sieben-Tage Inzidenz liegt heute laut Landratsamt bei 63,6.
Ein kleiner Hinweis: man sieht immer noch Faceshields („Gesichtsschilde“) aus Plexiglas. Die nützen wenig, sind aber vor allem keine Masken nach Corona-Verordnung. Trägt man nur ein Faceshield, können bei einer Kontrolle bis zu 100€ Bußgeld fällig werden. Hier finden Sie die Details zum Thema.
Die Neuinfektionen verteilen sich weiter recht breit über den Kreis. Diesmal sind fünf Kommunen betroffen. Bei der Hälfte der Neuinfizierten ist die Infektionsquelle unbekannt. Aktuell ist die Nachverfolgung also nach wie vor nur eingeschränkt möglich. Allerdings: Nach unseren Berechnungen wird die 7-Tage Inzidenz an der Tauber morgen bei gut 67 liegen. Sie bleibt damit im Korridor zwischen 60 und 70. Das ist erfreulich, deutet es doch darauf hin, dass die Infektionen aktuell nicht mehr weiter wachsen. Angesichts der Situation im Kreis, und in Deutschland, war das nicht unbedingt zu erwarten.
Schlechte Nachrichten gibt es leider auch, denn Stand heute Mittag befinden sich fünf COVID-19 Patienten im Main-Tauber Kreis auf der Intensiv-Station (gestern: 3, Grafik). Drei Patienten werden dort künstlich beatmet (gestern: 1). Die Inzidenz für Deutschland liegt bei 120,1 (gestern: 114,6), die für Baden-Württemberg bei 116,7 (gestern 116,3).
Kontaktbeschränkungen erklärt
Zu den heute in Kraft getretenen Kontaktbeschränkungen gibt es eine Reihe von Fragen. Das Landratsamt bietet daher einige Klarstellungen. Hier der Text direkt aus der Pressemitteilung.
In Baden-Württemberg gelten seit Montag, 2. November, und bis zum Monatsende neue, strengere Vorschriften, mit denen die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt und eine akute nationale Gesundheitsnotlage verhindert werden soll. Ziel aller Maßnahmen ist die Reduzierung der physischen Kontakte in der Bevölkerung um 75 Prozent. Die Zahl der Neuinfektionen soll wieder in eine nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gesenkt werden.
Das Land Baden-Württemberg hat für Feiern und Treffen einheitliche Regeln festgelegt, die für Treffen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum gelten. Dabei gilt grundsätzlich eine Kontaktbeschränkung auf zehn Personen. Mehr als zehn Personen sind nur erlaubt, wenn diese alle gemeinsam in einem Haushalt leben. Als Haushalt wird eine abgeschlossene Wohneinheit wie etwa eine Wohnung, eine Wohngemeinschaft, eine Wohngruppe oder ein Einfamilienhaus verstanden. In allen anderen Fällen dürfen im öffentlichen und im privaten Raum nur noch zehn Personen zusammenkommen. Diese Personen dürfen grundsätzlich aus maximal zwei Haushalten stammen.
Die Person selbst oder die Angehörigen aus dem weiteren Haushalt dürfen jeweils ihre Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder ihre Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) mitbringen. Dann dürfen es auch Personen aus mehr als zwei Haushalten, aber ebenfalls nicht mehr als zehn Personen sein. Keine Verwandten in gerader Linie sind Geschwister, Onkel und Tanten sowie Nichten und Neffen. Es dürfen sich also Eltern mit ihren Kindern bei den Großeltern treffen. In diesem Fall dürfen aber keine Geschwister der Eltern mit deren Kindern dazukommen. Die Regelungen sind im neu eingefügten Sonderparagraphen 1a der Corona-Verordnung festgelegt. Die weniger strenge Regelung des Paragraphen 9 der Corona-Verordnung ist bis einschließlich 30. November ausgesetzt.
Private Veranstaltungen wie zum Beispiel Familienfeiern sind nur nach diesen Vorgaben zulässig. Sonstige Veranstaltungen sind nicht erlaubt, wenn sie der Unterhaltung dienen. Damit sind zum Beispiel Vereins- und Straßenfeste gemeint. Veranstaltungen wie Eigentümerversammlungen, Elternabende oder Vereinssitzungen können stattfinden, da sie nicht der Unterhaltung dienen. Hierbei muss aber kritisch geprüft werden, ob die Versammlung verschoben oder virtuell abgehalten werden kann. Wenn das nicht möglich ist, muss besonders auf den Infektionsschutz geachtet werden.
Die Regeln gelten nicht, wenn die Treffen oder der Aufenthalt aufgrund des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge stattfinden. Damit können beispielsweise Handwerker weiter ihrer Arbeit nachgehen, auch wenn die Personen in Summe aus mehr als zwei Haushalten stammen. Auch die Betreuung durch mobile Sozial- und Pflegedienste ist somit weiter möglich und gewährleistet.
Religiöse Feiern, Gottesdienste und Beerdigungen dürfen unter den bisherigen Regelungen weiter stattfinden.
Detail-Zahlen zu Corona im Main-Tauber Kreis
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 2. November, sechs neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Assamstadt, Bad Mergentheim, Igersheim, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens drei Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 897.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind 40 weitere und damit insgesamt 722 Personen wieder genesen. Derzeit sind 164 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Assamstadt: 2 (+1), Bad Mergentheim: 25 (+1), Boxberg: 10, Creglingen: 4, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 4, Igersheim: 10 (+1), Königheim: 5, Külsheim: 19, Lauda-Königshofen: 10, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 15 (+1), Weikersheim: 5, Werbach: 6, Wertheim: 36 (+2) und Wittighausen: 3.
Corona-Fakten für Main-Tauber in Kürze
7-Tage Inzidenz
Main Tauber: 3,8 (08.05., rki)
BaWü: 6,5 (08.05., rki)
Deutschland 10,1 (08.05., rki)
Unsere Berechnung Main Tauber: 122,4
Neuinfektionen
Main Tauber: 29 / 31 [21.12.]
BaWü 166 / 0 [07.05.]
Deutschland 2016 / 0 [07.05.]
Erkrankungsbeginn bekannt/unbekannt Kreis, letzte 7 Tage 5/0 (rki)
Gesamt Aktive Infektionen
Main Tauber: 26 (08.05., rki)
BaWü 2.765 (08.05., rki)
Deutschland 28.712 (08.05., rki)
TBB, Pat. auf Intensivstation/beatmet: 0/0 | 0/0 [11.07.]
Alle Details finden sie in den Corona-Informationen des Landes Baden-Württemberg. Angaben hier ohne Gewähr.
Weitere Kenndaten zu Corona im Main-Tauber Kreis finden Sie auch auf dieser Seite.
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Einen genaueren Blick auf die Altersstruktur der Corona-Infizierten werfen wir in diesem Artikel.
Quellen:
Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.
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