Die Antwort direkt vorneweg: nein, das Faceshield ist kein Ersatz für die in der Corona-Verordnung vorgesehene Mund-Nasen-Bedeckung. Damit kann man die Maskenpflicht nicht erfüllen. Bis zu hundert Euro Bussgeld können fällig werden. Das ist vor allem wichtig zu wissen, da in der Anfangsphase im Frühjahr solche Face-Shields noch erlaubt oder zumindest nicht gezielt verboten waren.

Symbolbild
Ein Face Shield (dt. „Spuckschutz“) richtig tragen: um die Corona-Verordnung Baden-Württemberg einzuhalten, muss unter dem Faceshield eine Maske getragen werden. Anderenfalls können 100 Euro Bussgeld fällig werden. (Stand: November 2020, Symbolbild: Health vector created by freepik – www.freepik.com)

Ein solches Gesichtsschild kann also, wie auf dem Bild gezeigt, nur in Verbindung mit einer Maske getragen werden, niemals jedoch alleine. Dafür gibt es gute Gründe:

  • der Schutz von anderen Anwesenden ist nicht gegeben
  • sich selbst schützt man erst recht nicht (mit einer Stoffmaske geht das mässig gut, mit einer handelsüblichen OP-Maske schon recht gut)
  • pragmatisch betrachtet: mit Faceshield und ohne Maske werden bei einer Kontrolle bis zu 100€ Bußgeld fällig

Das Hauptproblem sind sogenannte Aerosole: beim Atmen und Sprechen werden kleinste Tröpfchen mit Corona-Viren ausgeschieden. Diese können unter Umständen eine lange Zeit in der Luft verstehen bleiben. Atmet man solche Tröpfchen ein, dann kann man sich mit Corona infizieren. Faceshields bieten hierzu keinerlei Schutz, da sie ja die Atemluft nicht „behindern“: die entweicht nebem dem Schild und verteilt sich dann in der Luft. Bei Masken ist das nur sehr, sehr viel geringer möglich.

Die Bedeutung von Aerosolen war im Frühjahr noch nicht bekannt. Daher hat man damals die Schutzschilde als geeignet angesehen. Mittlerweile weiß man, dass das ein Fehler war.

Besonders wirkungslos sind übrigens Visiere, die nicht einmal das ganze Gesicht abdecken, so wie hier in diesem Shop (wir haben leider kein Foto gefunden, dass wir verwenden können). Diese Variante wird meist am Kinn aufgesetzt. Es gibt übrigens noch kleinere Varianten, als die im Shop gezeigte.

Übrigens spricht sich auch das Robert-Koch Institut bereits seit langem gegen Visiere aus. Auch die Deutsche Apothekerzeitung thematisierte die Ungeeignetheit von Face-Shields bereits im Mai – seinerzeit sogar schon, bevor hohe Ansteckungsgefahr durch Aerosole vollständig bekannt war.

Informationen direkt vom Land

Das Land widmet sich in seiner FAQ zur Corona-Verordnung eigens dem Thema Faceshield („Gesichtsschild“, „Visier“). Lesen Sie hier den Originaltext.

Was ist unter einer Alltagsmaske zu verstehen?

Alltagsmasken sind nicht zertifizierte, insbesondere selbstgemachte Masken aller Art, die Mund und Nase vollständig und sicher abdecken. Daneben gibt es auch zertifizierte Mund-Nasen-Schutz- (MNS)- und Filtering Face Piece (FFP)-Masken, die ebenfalls genutzt werden können. Alltagsmasken sind inzwischen in vielen Geschäften und auch Supermärkten erhältlich. Die Masken müssen dazu geeignet sein, ihre Funktion zu erfüllen. Gehäkelte Masken oder Masken mit Luftlöchern sind nicht erlaubt.

Kann ich auch ein Gesichtsschild statt Maske tragen?

Ein Gesichtsschild oder „Faceshild“ (Schutzschild aus dünnem und hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes.

Kann ich auch ein Gesichtsschild statt Maske tragen?

Schutzschilde sind lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille. Sie eignen sich als zusätzliche Komponente der persönlichen Schutzausrüstung für Tätigkeiten, bei denen es spritzt. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt eine Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Insofern ist ein Schutzschild – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.

Müssen Beschäftigte während ihrer Schicht durchgängig eine Maske tragen?

Ja, solange sie sich in Räumen mit Kundenverkehr befinden und wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht, wie etwa eine Trennvorrichtung aus Plexiglas. Aus infektiologischer Sicht muss gewährleistet sein, dass die Trennscheibe nicht nur frontal zwischen Kunden und Angestellten aufgebaut wird, sondern auch ein seitlicher Schutz besteht. Nur dann kann dieser als gleichwertig zu einem Mundschutz angesehen werden. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Masken für ihr Personal zur Verfügung zu stellen.

Gibt es eine Maskenpflicht in der Gastronomie?

Angestellte in der Gastronomie müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie Kontakt mit den Gästen haben und kein anderer gleichwertiger baulicher Schutz besteht – etwa Plexiglaswände. Gesichtsschilde sind kein gleichwertiger Schutz und daher nicht erlaubt.

Gelten Motorradhelme als Maske?

Nein, denn Voraussetzung ist eine vollständige und sichere Abdeckung von Mund und Nase. Motorradhelme erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Quelle: offizielle FAQ des Landes Baden-Württemberg zur Corona-Verordnung (Abgerufen: 2.11. 18:05 Uhr).