Im Main-Tauber Kreis gibt es heute drei neue Coronavirus Fälle. Das meldet das Landratsamt in TBB. Insgesamt gibt es damit 347 Corona-Fälle im Main-Tauber Kreis.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild: Pixabay)

Damit bleiben uns der niedrige Zuwachs der Covid-19 Fälle weiter erhalten. Zur Erinnerung: wir sehen hier immer noch das Ergebnis der Schutzmassnahmen von Anfang April. Erst um den ersten Mai herum kann man die Auswirkungen der Corona-Lockerungen erkennen.

Was gab es sonst noch so im Main-Tauber Kreis?

Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet.

Corona-Daten auf rainer-gerhards.de künftig automatisch aktualisiert

Wir arbeiten aktuell daran, die Daten vom RKI automatisch zu übernehmen. Damit sind wir etwas weniger aktuell, dafür stimmen die Werte aber mit den Offiziellen überein. Unserer Meinung nach ist „absolute“ Aktualität momentan nicht mehr so wichtig wie in den Anfangstagen der Pandemie. Ergibt sich etwas Auffälliges, werden wir natürlich kurzfristig darauf aufmerksam machen. Die Umstellung wird in den nächsten Tagen geschehen.

Aktuell kein Pflegeheim mehr unter Quarantäne

Die vom Gesundheitsamt angeordnete Isolierungsmaßnahme für das Johann-Benedikt-Bembé-Stift in Bad Mergentheim konnte wieder aufgehoben werden. Damit steht im Main-Tauber-Kreis aktuell kein Pflegeheim mehr unter Quarantäne

Geänderte Corona-Verordnung ab Montag in Kraft 

Mit Beschluss vom Donnerstag, 23. April, hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 27. April. 

Im Detail regelt die sechste Anpassung der Corona-Verordnung, dass Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr verpflichtet sind, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Ladengeschäften und Einkaufszentren eine so genannte „Alltagsmaske“ zu tragen. Damit sind nicht-medizinische Masken oder eine vergleichbare Bedeckung von Mund und Nase, etwa durch einen Schal oder ein Tuch, gemeint. Sie dient zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus. 

Diese Pflicht gilt nicht, wenn das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist (wie beispielsweise bei einer Asthma-Erkrankung) oder wenn das Tragen einer Maske bedingt durch eine Behinderung nicht möglich ist. Ferner gilt die Maskenpflicht nicht, wenn gleichwertige bauliche Schutzmaßnahmen bestehen, zum Beispiel frontal und seitlich angebrachte Plexiglasscheiben für Kassiererinnen und Kassier. 

Außerdem wird, wie berichtet, die Notbetreuung für Kinder ausgeweitet. So gibt es die erweiterte Notbetreuung ab Montag, 27. April, in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. 

Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern dürfen öffnen, größere Geschäfte durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive. Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben. 

Diese Regeln gelten weiterhin

Wie bisher gilt, in der Öffentlichkeit wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Familien oder Menschen, die zusammenleben, können weiter gemeinsam auf die Straße. 

Geschlossen bleiben Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wurde um Eisdielen und Cafés erweitert. 

Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. August nicht möglich. Die Details hierzu müssen noch festgelegt werden. 

230 Patienten wieder genesen 

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 230 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 62, Boxberg: 4, Creglingen: 13, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 8, Grünsfeld: 7, Igersheim: 16, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 24, Tauberbischofsheim: 17, Weikersheim: 26, Werbach: 5, Wertheim: 16, Wittighausen: 1. 

Verteilung der Corona-Fälle auf die Gemeinde des Main-Tauber Kreis

Die 347 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 113 (+2), Boxberg: 15 (+1), Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 31, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4. 

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt in Tauberbischofsheim

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Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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Informationen zu Omikron in Deutschland finden Sie hier.