Wie lassen sich Schockanrufe, Enkeltrick und ähnliche Betrugsmaschen erkennen? Dazu lädt der Obst- und Gartenbauverein Gerchsheim gemeinsam mit der Polizei Tauberbischofsheim am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in die Festhalle Gerchsheim ein. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr, Einlass ist ab 17.30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Unter dem Titel „Schockanrufe, Enkeltrick & Co“ richtet sich der Präventionsabend an alle Interessierten. Die Veranstalter möchten dafür sensibilisieren, dass solche Betrugsversuche jeden treffen können. Ihr Anliegen: sich informieren, bevor Betrüger es versuchen.
Mitschnitte und praktische Hinweise
Angekündigt sind originale Bild- und Tonmitschnitte von Tätergesprächen. Fachleute geben Hinweise und Verhaltenstipps. Außerdem gibt es Informationsmaterial sowie Gelegenheit für Fragen und gemeinsamen Austausch. Der Abend steht unter dem Motto „Erkennen – Verstehen – Schützen“.
Getränke sind gegen eine Spende erhältlich. Die Getränkespenden gehen vollständig an den Weißen Ring, der Opfer von Kriminalität und Gewalt unterstützt.
Für Fragen, Wünsche und Anregungen nennt der Verein die E-Mail-Adresse ogv.gerchsheim.ev@gmail.com. Ansprechpartner ist Christof Eisele, erster Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Gerchsheim e. V.
Informationen auch zum Nachlesen
Der OGV Gerchsheim hat bereits 2023 gemeinsam mit der Polizei einen Präventionsabend unter dem Titel „Sicher im Alltag“ organisiert. Damals kamen über 90 Interessierte in die Festhalle, wie das Gemeindeblatt vom 28. Juli 2023 berichtet. Mit dem neuen Abend greift der Verein das Thema erneut auf.
Wer sich schon vor der Veranstaltung informieren möchte, findet in unserem früheren Beitrag über falsche Polizeibeamte und Schockanrufe Hinweise der Polizei zum Schutz vor Telefonbetrug. Dazu zählen: sich am Telefon nicht unter Druck setzen lassen, bei verdächtigen Anrufen auflegen und keine persönlichen oder finanziellen Angaben machen.
Quelle: Veranstaltungsflyer des Obst- und Gartenbauvereins Gerchsheim e. V.; ergänzende Informationen aus dem Gemeindeblatt vom 28. Juli 2023 und dem oben verlinkten früheren Beitrag.
