Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen viele Geschäfte schließen. Viele dürfen allerdings öffnen. Um Zweifelsfälle zu klären, veröffentlicht das Land genauere Hinweise. Diese wurden nun aktualisiert.
Paul Brennan auf Pixabay)" class="wp-image-5687 webpexpress-processed" srcset="https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB-1024x536.jpg 1024w, https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB-300x157.jpg 300w, https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB-768x402.jpg 768w, https://www.rainer-gerhards.de/files/2020/03/Symbolbild-Waschstrasse-Pixabay-2179231-FB.jpg 1200w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px">Baden-Württemberg stellt klar, dass einige weitere Betriebe geöffnet werden dürfen – auch z.B. Waschstrassen. (Symbolbild: Paul Brennan auf Pixabay)
Die sogenannten „Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung“ benennt konkret, welche Geschäfte und Betriebe öffnen dürfen – und welche nicht. Die Liste ist natürlich nie vollständig, zu vielfältig sind die unterschiedlichen Berufe. Das Land aktualisiert sie daher im Bedarfsfall. Das ist am Abend des 26. März geschehen.
Die „Soforthilfe Corona“ das Landes Baden-Württemberg für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitern ist ein voller Erfolg: Laut Wirtschaftsministerium lagen gestern (28.03.2020) um 11:00 Uhr bereits über 100.000 Anträge vor.
Finanzielle Förderung für Kleinunternehmen wird gut angenommen. Klarstellungen bezüglich „Liquidität“ sind aber erforderlich und sollen laut Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bald kommen. (Symbolbild: Bild von Capri23auto auf Pixabay)
Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut dazu: „Mit unserer Soforthilfe leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, besonders notleidenden Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen und damit viele vor der Insolvenz zu bewahren.“
Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft hart. In Deutschland, in Baden-Württemberg, im Main-Tauber Kreis und natürlich auch in Großrinderfeld. Die sehr hart betroffenen Unternehmen, gerade die kleinen, brauchen rasche Hilfe. Ein Ansatzpunkt ist die Gewerbesteuer.
Hier gibt es gute Nachrichten, die allerdings in der Nachrichtenflut etwas untergegangen sind: die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich bereits am 19. März auf gleich lautende Erlasse geeinigt. Vorauszahlungen können reduziert werden. Das verschafft kurzfristige Entlastung. Auch eine Stundung von dennoch anstehenden Zahlungen ist sicherlich eine Option.
Viele Schüler und Eltern fragen sich, wie es mit den Schulabschlüssen weiter geht. Das Land verspricht nun zusätzliche Termine und Vereinfachungen bei den Prüfungen. Damit sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ausbildung abgemildert werden.
Auch am Matthias Grünewald Gymnasium in Tauberbischofsheim wird es wohl zusätzliche Prüfungstermine geben. Die regulären schriftlichen Abiturprüfungen beginnen laut Kultusministerium am 18. Mai. (Foto: Rainer Gerhards)
Das Kultusministerium habe alle Schulen über die konkreten Termine der einzelnen Prüfungen sowie über Vereinfachungen im Prüfungsverfahren informiert. So das Land in seiner Pressemitteilung. Zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen sind zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen.
Laut Angaben des Kultusministeriums wird beispielsweise die Abiturprüfung in Baden-Württemberg vom 18. bis 29. Mai 2020 durchgeführt. Der Wiederbeginn des Unterrichts ist am 15. Juni 2020. Nachtermine sind vom 16. bus 25 Juni sowie 2. bis 10. Juli. Ein dritter Nachtermin ist für September 2020 geplant.
Auch in Baden-Württemberg kommt es nicht zu einer generellen Ausgangssperre. Statt dessen setzt das Land zur Eindämmung des Coronavirus auf eine weitere Reduzierung von Kontakten. Dies erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute Nachmittag in seiner Pressekonferenz.
Kretschmann zeigte sich im großen und ganzen Zufrieden mit der Entwicklung am Wochenende: „Die bisherigen Maßnahmen wirken, die allermeisten Menschen halten sich mittlerweile an die strengen Vorgaben„. Aber: „Die Fallzahlen steigen nach wie vor weiter rasch, es zählt jeder Tag.“ Daher müsse man noch einmal Nachsteuern.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Ankündigung von Corona-Maßnahmen, hier bei der Pressekonferenz am 21. März (Bild: Landesregierung via YouTube)
Der Bund habe viele der bereits am Freitag in Baden-Württemberg ergriffenen Maßnahmen in das deutschlandweite Corona-Maßnahmenpaket aufgenommen. Daher gäbe es für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auch nur zwei Verschärfungen den Bestimmungen:
Vermutlich wird es in Baden-Württemberg, und vermutlich auch Bundesweit, wird zunächst kein generelles Ausgangsverbot geben. Statt dessen wird die bestehende Ausgangsbeschränkung zu einem Kontaktverbot. Mehr also zwei Personen außerhalb der eigenen Familie dürfen sich nicht mehr treffen.
Nun ist es da, das neue Corona-„Gesetz“ (CoronaVO) in Baden-Württemberg. In der Version vom 20. März 2020. Innerhalb nur einer Woche in der dritten Auflage, mit immer mehr Beschränkungen. Die waren nötig geworden, weil Uneinsichtige sich nicht an die Maßnahmen gehalten haben.
Diese Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab sofort und sind unbedingt einzuhalten! (Grafik: Landesregierung Baden-Württemberg via Twitter)
Innerhalb von nicht mal einer Woche drei Versionen eine Landes-Verordnung – auch das ist wahrscheinlich ein Novum. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März wurde heute Abend, gerade noch rechtzeitig gegen 23:45 Uhr, verkündet. Sie ist ab Samstag, 21. März 2020 in Kraft.
Schon wieder überholt: die Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 17. März.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier auf dieser Seite. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keinerlei Gewähr übernommen. Die Darstellung erfolgt hier nur informationshalber. Für alle rechtlichen Fragen wenden man sich an seinen Rechtsberater.
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 20. März 2020)
Das Corona-Virus wirbelt den Terminplan einmal mehr um. Überall in Baden-Württemberg werden sie 2020 später stattfinden. Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt.
Baden-Württemberg macht Ernst. Erste Anhaltspunkte dazu gab es bereits am Vormittag. In der Pressekonferenz um 14:15 Uhr dann wurde es offiziell. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündete neue Einschränkungen im Hinblick auf die Corona-Krise:
Wir werden alle Restaurants und Gaststätten ab morgen schließen. Essen zum Mitnehmen bleibt aber weiterhin möglich.
Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen sich Nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Ausnahme: Familien, also Eltern mit ihren Kindern, Paare. Das wird auch entsprechend sanktioniert.
Die Durchreise von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt und zu großen Teilen untersagt.
Die Maßnahmen sollen ab Samstag, 21.03.2020 gelten. Die dazu erforderliche Verordnung soll in Kürze auf der Seite der Landeregierung veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Maßnahmen werden mit bis zu 25.000 Euro Bussgeld sowie mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Ankündigung der verschärften Maßnahmen für den 21. März (Bild: Landesregierung via YouTube)
„Wir sind uns bewusst, das wir noch tiefer in die Grundrechte eingreifen. Aber wir müssen es tun, um alle zu Schützen – auch die, die sich nicht an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.„, so Winfried Kretschmann.
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