Text der Corona-Verordnung Stand 17.04.2002 Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Freitag nochmals geändert. Mit der neuen Version werden gewisse Lockerungen der Corona-Maßnahmen ermöglicht, zum Beispiel die Öffnung von vielen Geschäften. Demgegenüber sind die angekündigten Erleichterungen für die Arbeit von Geminderäten und Stadträten sowie Kreistagen weiterhin nicht enthalten. Damit dürfte fraglich sein, ob sie überhaupt noch kommen.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier symbolisch der Anfang einer früheren Version (Screenshot: Rainer Gerhards)
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Buchsbaumzünsler wieder aktiv: jetzt Pflanzen kontrollieren!

Viele Raupen des Buchsbaumzünslers haben den milden Winter unbeschadet überstanden. Sie sind zwischenzeitlich aufgewacht und beginnen an den warmen Frühlingstagen, die jungen Blätter zu fressen. Man kann die ein bis drei Zentimeter großen Raupen momentan relativ einfach im äußeren Buschbereich am jungen Blattgrün finden. Im Vergleich zu 2019 scheint der Befall dieses Jahr leider deutlich stärker zu sein.

Befall mit Buchsbaumzünsler
Befall mit Buchsbaumzünsler (Foto: Main-Tauber Kreis)
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Baden-Württemberg: einige Details zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Baden-Württembergs Landesregierung hat heute nochmal einige Erklärungen und erste Detailinformationen zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen gegeben. Hier finden Sie einen Überblick über uns wichtig erscheinende Fakten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Pressekonferenz am 16.04.2020 (Foto: YouTube Kanal der Landesregierung Baden-Württemberg)

Ministerpräsident Winfried Kretschmann weist darauf hin, dass die Hochschulen in Baden-Württemberg ab 20.04. wieder öffnen werden, allerdings nur im Hinblick auf virtuelle Lehre (also ohne physische Präsenz).

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Ditigalhelfer: virtuelles Treffen und neue Pläne

Die Großrinderfelder Digitalhelfer werden sich voraussichtlich am Samstag, 18.04.2020 um 16:00 Uhr in einer Videokonferenz treffen. Ausdrücklich dazu eingeladen sind auch Menschen, die künftig an einer Mitarbeit interessiert sind.

Wer an dem virtuellen Treffen teilnehmen möchte, melde sich bitte kurz bei Tina Häusler (09349/9289783, christina.haeusler@web.de) oder Rainer Gerhards (vollständige Kontaktdaten). Bei dem Treffen geht es auch darum, welche Aktionen der Helferkreis für die Zukunft plant.

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Corona-Wiedereröffnung in Deutschland: Text des Beschlusses von Bund und Ländern

Bund und Länder haben sich gestern über die gemeinsamen Corona-Maßnahmen abgestimmt. Zur Informationen und dauerhaften Archivierung bieten wir hier den vollständigen Beschluss des Gremiums an. Er ist der entsprechenden Seite der Bundesregierung entnommen. Im Zweifel sei auf diese Seite verwiesen.

Grobüberblick über die Corona-Maßnahmen der Bund-Länder-Einigung vom 15.04.2020. In den einzelnen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg, kann es im Detail andere Regelungen geben. Beachten Sie diese unbedingt. (Quelle: bundesregierung.de)
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Baden-Württemberg: erste Corona-Lockerungen, Kontaktbeschränkungen mindestens bis 4. Mai

Erste sehr vorsichtige Corona-Lockerungen wird es in Baden-Württemberg geben. Die bisherige Kontaktsperre wird aber zunächst beibehalten werden. Viele Maßnahmen stehen in Verbindung mit dem 4. Mai 2020.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz (Archivbild: Landesregierung via YouTube)

Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen aus den Pressekonferenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

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Zahnarzt: alle notwendigen Behandlungen weiter möglich

In Baden-Württemberg sind weiterhin alle medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen gestattet. Mit der neuen Corona-Verordnung vom 09. April 2020 schien dies fraglich. Das Gesundheitsministerium hat nun eine Klarstellung vorgenommen.

Alle notwendige zahnärztlichen Behandlungen bleiben auch in Baden-Württemberg weiter möglich. (Symbolbild: pololofreack30 auf Pixabay)
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Unterstützung für Live-Streaming der Gottestdienste in Gerchsheim und Großrinderfeld

Die Gottesdienste Karsamstag in Gerchsheim und Ostersonntag in Großrinderfeld sollen möglichst live im Internet übertragen werden.

Gerchsheim (Karsamstag, 20:00 Uhr)https://youtu.be/264AUirSkUk
Über Telefon:  Wählen Sie 030/300195360‬ (Berlin, normales Festnetz)
Es kommt eine englische Ansage. Sobald die anfängt, tippen Sie auf der Telefon-Tastatur: ‪738 600 802‬# (Wichtig: # muss auch getippt werden!)
Es kommt nochmal eine Ansage, danach hören Sie die Übertragung. Vor Beginn ist es still!!!

Großrinderfeld (Ostersonntag, 10:00 Uhr)https://youtu.be/QZUPhTot-mk
Über Telefon:  Wählen Sie 030/300195435 (Berlin, normales Festnetz)
Es kommt eine englische Ansage. Sobald die anfängt, tippen Sie auf der Telefon-Tastatur: 537 715 662‪# (Wichtig: # muss auch getippt werden!)
Es kommt nochmal eine Ansage, danach hören Sie die Übertragung. Vor Beginn ist es still!!!

Wichtig: kurzfristige Änderungen, Hinweise etc. teilen wir über den Messenger „Telegram“ (ähnlich WhatsApp) mit. Sie können hier die aktuellen Meldungen sehen und auch abonnieren (dazu muss ggf. die App installiert werden).

Damit alles klappt, stehen allen Gläubigen die Digitalhelfer zur Seite. Sie können uns bei Schwierigkeiten ansprechen – Telefonnummern unten. Leider sind wir noch ein kleiner Kreis, daher sind unsere Möglichkeiten begrenzt. Über weitere Helfer würden wir uns freuen.

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Text der Corona-Verordnung Stand 09.04.2002 Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) am gestrigen Donnerstag nochmals geändert. Es handelt sich im wesentlichen um kleine Nacharbeiten und redaktionelle Änderungen. Überraschend ist, dass die angekündigten Erleichterungen für die Arbeit von Geminderäten und Stadträten sowie Kreistagen nun doch nicht enthalten sind.

CoronaVo Baden-Württemberg (Symbolbild)
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier symbolisch der Anfang einer früheren Version (Screenshot: Rainer Gerhards)

Die Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 9. April wurden gestern verkündet. Sie ist ab heute, 10. April 2020 in Kraft.

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