Ab kommender Woche können die Gebetsversammlungen wieder stattfinden, dabei gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern“ so Ministerpräsident Winfried Kretschmann soeben in seiner Regierungserklärung. Somit können Gottesdienste ab kommender Woche in Baden-Württemberg wieder gefeiert werden.

Leere Reihen in der Kirche, hier in Großrinderfeld, durch die Corona-Beschränkungen. In der Woche ab 4. Mai sind eingeschränkt in Baden-Württemberg wieder Gottesdienste möglich. (Foto: Rainer Gerhards)

Sie seien allerdings nur unter strengen Hygienevorgaben möglich. Insbesondere müsse der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das Tragen von Alltagsmasken werde empfohlen. Bei Feiern im Freien sollen maximal 100 Menschen unter Einhaltung der Abstandsregelungen teilnehmen, bei Bestattungen maximal 50 Personen. So sei es laut Kretschmann mit den Religionsgemeinschaften beschlossen.

Volle Gotteshäuser und normale Gottesdienste werden wir daher sicher weiterhin erst einmal nicht sehen – aber wir nähern uns der Normalität auch hier wieder ein Stück weit an.

In diesem Zusammenhang sei auch auf ein Arbeitspapier der Deutschen Bischofskonferenz hingewiesen. Die „Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise“ wurden am gleichen Tage veröffentlicht, als auch Bund, Länder und Religionsgemeinschaften miteinander sprachen. Es ist zu vermuten, dass die dort genannten Regelungen sehr nah auch an der künftigen Situation in Baden-Württemberg sind.

Mittlerweile gibt es auch eine offizielle Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg mit Details zur Durchführung von Gottesdiensten.

Quelle: Live-Übertragung des Landtags Baden-Württemberg

Weitere Informationen rund um Covid-19 (Corona, SARS-CoV-2), auch im Main-Tauber Kreis, gibt es auf der Übersichtsseite zu Coronavirus in Großrinderfeld und Main-Tauber Kreis.
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